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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Bestimmung des Anschaffungswerts einer Immobilie, die durch einen Verbesserungspakt mit gegenwärtiger Wirkung nach dem Tod eines Elternteils erhalten wurde. Die DGT erläutert die Anwendung der neuen Fassung des Artikels 36 des IRPF-Gesetzes unter Berücksichtigung der Anteile an der Immobilie und des Todeszeitpunkts des Übertragenden.
Cuestión planteada Aplicación de la nueva redacción del artículo 36 de la ley 35/2006.
Para bienes adquiridos por pactos sucesorios con efectos de presente, si se transmiten antes de cinco años desde el pacto o el fallecimiento, se aplica el artículo 36 de la LIRPF. Si el transmitente falleció, la parte del inmueble del fallecido tendrá como valor de adquisición el de las normas del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones en el momento del pacto y como fecha la de dicho pacto. Para la parte del progenitor vivo, el beneficiario se subroga en la posición del transmitente respecto al valor y fecha de adquisición cuando este sea inferior al valor de las normas del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.
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