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Ein Anfragender erkundigt sich, ob bei einer gerichtlichen Versteigerung einer Immobilie der Anschaffungswert oder der Kataster-Referenzwert anzuwenden ist. Die DGT stellt klar, dass nach der Reform des Gesetzes 11/2021 der Referenzwert für Immobilien maßgeblich ist, es sei denn, der Versteigerungspreis ist höher.
Cuestión planteada Si a la hora de tributar por el Impuesto de Transmisiones Patrimoniales se debe tomar como referencia y base imponible el valor del precio de adquisición o adjudicación o el valor de referencia que resulta superior en este supuesto.
En transmisiones de inmuebles mediante subasta, la base imponible será el valor de referencia del Catastro a la fecha de devengo. No obstante, si el valor de adquisición o el precio pactado son superiores al valor de referencia, se tomará la mayor de estas magnitudes. El artículo 39 del RITPAJD solo se aplica plenamente si no existe o no puede certificarse el valor de referencia, en cuyo caso el valor de adquisición se considera valor de mercado.
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