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Es wird die steuerliche Einordnung und der Quellensteuerabzug einer Zahlung an einen Gesellschafter für Tätigkeiten als Vorstandsvorsitzender geprüft. Die DGT stellt fest, dass es sich um Arbeitsentgelt handelt. Sofern das Amt laut Satzung unentgeltlich ausgeübt wird, ist die Zahlung als nicht abzugsfähiger Aufwand einzustufen, da sie eine Schenkung darstellt.
Cuestión planteada Calificación de las rentas percibidas por P en concepto de pensión de jubilación, teniendo en cuenta la posibilidad de que P establezca su residencia en el extranjero o la mantenga en España. Retención aplicable.
Las retribuciones de administradores y miembros de consejos son rendimientos del trabajo, independientemente de su naturaleza mercantil. Si el socio es residente en España, se aplica el tipo de retención correspondiente según la LIRPF. Si es no residente, se aplica la normativa interna o el convenio aplicable. Para que el gasto sea deducible en el Impuesto sobre Sociedades, debe estar valorado a valor de mercado y no ser una mera liberalidad si el cargo es estatutariamente gratuito.
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