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Ein Steuerpflichtiger, der seinen Status von nicht ansässig zu steuerlich ansässig geändert hat, fragt, ob er beim Verkauf seines aktuellen Hauses die Steuerbefreiung für die Reinvestition in den selbstgenutzten Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen kann. Die DGT erläutert, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs oder in den zwei vorangegangenen Jahren ihr Hauptwohnsitz gewesen sein muss.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicarse la exención por reinversión en vivienda habitual a efectos del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar la exención del artículo 38 de la LIRPF, la vivienda transmitida debe ser la vivienda habitual del contribuyente en el momento de la transmisión o haberlo sido en cualquier día de los dos años anteriores. La vivienda habitual requiere una residencia continuada de al menos tres años, salvo circunstancias excepcionales. La condición de vivienda habitual es una cuestión de hecho que debe acreditarse, no bastando el simple empadronamiento.
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