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Ein spanisches Unternehmen beabsichtigt, die Schulden (Kapital und Zinsen) einer Tochtergesellschaft in den USA zu erlassen. Die Steuerbehörde stellt fest, dass der Schuldenerlass einen in Spanien steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn darstellt. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA liegt das Besteuerungsrecht jedoch ausschließlich diesem Staat zu. Daher muss das spanische Unternehmen keine Quellensteuer einbehalten.
Cuestión planteada Implicaciones fiscales en España para las entidades no residentes (tanto la entidad estadounidense como la matriz japonesa) como consecuencia de la condonación de la deuda por parte de la consultante española. En particular, obligación de practicar retención por el IRNR.
La condonación de una deuda constituye una ganancia patrimonial que, al tratarse de un crédito que debe cumplirse en España, se considera renta obtenida en territorio español. No obstante, al no estar tipificada específicamente en el Convenio entre España y EE. UU., la renta se califica como beneficio empresarial bajo el artículo 7. Según este artículo, la potestad de gravamen corresponde exclusivamente al Estado de residencia (EE. UU.). Al ser una renta exenta por el Convenio, no procede practicar retención ni ingreso a cuenta según el artículo 31.4 del TRLIRNR.
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