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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogene Krankenversicherung (flexible Vergütung) als steuerfreie Sachleistung gilt. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung greift, sofern das Unternehmen der Versicherungsnehmer ist und die Vergütung vertraglich vereinbart wurde.
Cuestión planteada Aplicación de la exención recogida en el artículo 42.3.c) de la Ley 35/2006.
Para que el seguro médico sea retribución en especie exenta, la empresa debe ser la tomadora del seguro y la prestación debe estar pactada en el contrato de trabajo o convenio colectivo. Si la empresa solo actúa como mediadora de pago de una cantidad que el trabajador destina a un gasto, se trata de retribución dineraria. Si la empresa está obligada por contrato a suministrar el servicio, el pago al tercero es retribución en especie y se aplican los límites de exención de 500 euros (o 1.500 para personas con discapacidad).
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