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Eine spanische Gesellschaft erkundigt sich nach der Besteuerung ihrer in Venezuela ansässigen Geschäftsführer, der Frage, ob diese als Arbeitnehmer oder Selbstständige gelten können, und der steuerlichen Behandlung ihrer Zahlungen. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefugnis davon abhängt, ob die Zahlungen für die Funktion als Geschäftsführer, für eine abhängige Beschäftigung oder für selbstständige professionelle Dienstleistungen geleistet werden.
Cuestión planteada 1. Tributación de los pagos realizados a los administradores. Y si podrán ser los administradores retribuidos como empleados o como profesionales independientes, y en caso afirmativo, cuál sería su tributación.
Si la retribución es por el cargo de administrador, España puede gravarla con el 24,75% de retención según el Convenio Hispano-Venezolano. Si es por un empleo dependiente, España solo grava si el trabajo se realiza en territorio español. Si es por servicios profesionales independientes, la renta tributa exclusivamente en Venezuela, salvo que se ejerza mediante un establecimiento permanente en España.
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