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V0221-25 25. Februar 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · hecho imponible

Der Erhalt einer Lebensversicherung durch einen Begünstigten, der nicht der Versicherungsnehmer ist, unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Anfragende erkundigt sich nach der Besteuerung eines Vorgangs nach dem Tod seines Cousins. Die DGT antwortet, dass die Leistung aus einer Lebensversicherung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt, wenn der Begünstigte nicht der Versicherungsnehmer ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Leistung im Todesfall des Versicherten unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) für den Erhalt von Beträgen durch Lebensversicherungsbegünstigte, wenn der Versicherungsnehmer eine andere Person als der Begünstigte ist. Steuerpflichtig ist der Begünstigte und die Bemessungsgrundlage ist der erhaltene Betrag. Wenn der Begünstigte weitere Vermögenswerte durch Erbschaft erhält, wird der Versicherungsbetrag dem Wert der übrigen Vermögenswerte und Rechte hinzugerechnet.

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