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Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob Zahlungen für Beratungsleistungen an Firmen in Mexiko und den USA für den Verkauf von Anteilen an einer mexikanischen Tochtergesellschaft in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt klar, dass Dienstleistungen, die für im Ausland ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, nicht als in spanischem Hoheitsgebiet erzielte Einkünfte gelten.
Cuestión planteada Si las cantidades pagadas por la consultante a las firmas de asesoramiento extranjeras están sujetas al Impuesto sobre la Renta de no Residentes.
Las rentas por prestaciones de servicios se consideran obtenidas en España cuando son utilizadas en territorio español para actividades económicas locales. Si el asesoramiento para la colocación de acciones en la Bolsa de México sirve a la actividad de la consultante en el extranjero, se considera no utilizado en España. Por tanto, la renta satisfecha no estaría sujeta al IRNR si el servicio se destina a la realización de inversiones en el exterior.
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