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V0153-22 1. Februar 2022 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · cánones

Lizenzgebühren für Designs oder Modelle in Italien mit 8 % begrenzt steuerpflichtig

Eine spanische Gesellschaft erkundigt sich nach dem in Italien anzuwendenden Quellensteuerabzug auf Lizenzgebühren für Designs oder Modelle. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass diese Gebühren gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Italien in Italien mit einem Höchstsatz von 8 % besteuert werden können.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

Según el Convenio entre España e Italia, los cánones por el uso o la concesión de uso de dibujos o modelos pueden someterse a imposición en el Estado de donde proceden. Para este caso concreto, el impuesto en origen no puede exceder del 8% del importe bruto. El importe final y la mecánica de retención dependerán de la normativa interna italiana.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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