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Es wurde angefragt, ob Tochtergesellschaften, die die Verwaltung ihrer Immobilien auslagern, für die Körperschaftsteuer eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die DGT stellt klar, dass das Gesetz mindestens einen Arbeitnehmer mit Vollzeitvertrag voraussetzt, damit die Vermietung als wirtschaftliche Tätigkeit gilt.
Cuestión planteada Si de acuerdo con lo dispuesto en el artículo 5.1 de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades, puede considerarse que, en este supuesto concreto, en el que las entidades filiales B1 y B2 subcontratan la gestión de arrendamiento de inmuebles, éstas realizan una actividad económica.
Para que el arrendamiento de inmuebles sea actividad económica, la LIS exige el uso de al menos una persona empleada con contrato laboral y jornada completa. La subcontratación de gestión a terceros podría suplir la necesidad de contratación, pero la valoración de si la complejidad de la gestión justifica dicha subcontratación es una cuestión de hecho que debe determinar la Administración.
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