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V0120-24 15. Februar 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Mieteinnahmen müssen jedem Miteigentümer entsprechend seinem Eigentumsanteil zugerechnet werden

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob die Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung, die beiden Ehegatten gehört, vollständig dem Ehegatten zu versteuern sind, der sie erhält, oder aufgeteilt werden müssen. Die DGT antwortet, dass sie jedem entsprechend seiner Beteiligung am Eigentum der Immobilie zuzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob diese Einkünfte zu 50 Prozent jedem der Eigentümer der Immobilie zuzurechnen sind oder ob sie in ihrer Gesamtheit dem Ehegatten zuzurechnen sind, der sie erhält.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus Immobilienvermögen werden den Steuerpflichtigen zugerechnet, die gemäß den Regeln der rechtlichen Inhaberschaft die Inhaber der Vermögenswerte sind. Im Falle von Gemeinschaftseigentum unter dem ehelichen Güterstand wird das Eigentum zu gleichen Teilen auf jeden Ehegatten aufgeteilt, sofern kein anderer Anteil nachgewiesen wird. Daher entsprechen die Erträge jedem Miteigentümer in seinem prozentualen Anteil.

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