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Ein spanisches Unternehmen stellt die Anfrage, wie die Ausgleichszahlungen zu qualifizieren sind, die im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung (ARC) zur Entwicklung einer Technologieplattform an eine brasilianische Gesellschaft zu leisten sind. Die DGT prüft, ob diese Zahlungen, die darauf abzielen, Beiträge und erwartete Erträge auszugleichen, gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Brasilien als Geschäftsgewinne oder als Lizenzgebühren einzustufen sind.
Fragestellung: Es wird die Frage aufgeworfen, ob im Falle, dass SES Ausgleichszahlungen an SBR leisten muss, diese Zahlungen in Spanien steuerpflichtig wären, ihre Qualifizierung und, falls zutreffend, der anwendbare Quellensteuersatz.
Los pagos compensatorios en un ARC de desarrollo tienen por causa el reembolso de costes incurridos en exceso por un participante. La calificación depende de la naturaleza del pago: la parte que corresponde a la transmisión del intangible se trata como la transmisión de un elemento patrimonial, lo que podría ser un beneficio empresarial (artículo 7 del Convenio) o un canon (artículo 12 del Convenio) si se considera una concesión de uso de derechos. La parte que corresponde a gastos no activados se tratará según las reglas generales de la legislación nacional.
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