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Die Anfragende stellt die Frage, ob die Einbringung von durch Erbschaft erworbenen Anteilen in eine Holdinggesellschaft gegen die Pflicht zur Beibehaltung des Erwerbs verstößt, die für die Anwendung eines 95%igen Abzugs in der Erbschaftsteuer erforderlich ist. Die DGT stellt klar, dass entscheidend ist, den Wert des Erwerbs beizubehalten und nicht die Beschaffenheit des Vermögenswerts, sofern keine Transaktionen durchgeführt werden, die diesen Wert wesentlich mindern.
Cuestión planteada - Si la aportación no dineraria a las sociedades holding de las participaciones adquiridas "mortis causa" como consecuencia del fallecimiento de sus padres supone un incumplimiento del requisito de mantenimiento previsto en la legislación aprobada por la Comunidad Autónoma de Madrid.
La aportación no dineraria de participaciones adquiridas 'mortis causa' a una sociedad holding no constituye un incumplimiento del requisito de mantenimiento del valor de la adquisición. Lo relevante para conservar la reducción es que se mantenga el valor por el que se practicó la reducción, independientemente de la naturaleza o situación del activo. No obstante, se deben evitar actos de disposición u operaciones societarias que puedan dar lugar a una minoración sustancial del valor de la adquisición.
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