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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Arbeitsentgelte. Die DGT erläutert, dass die Arbeiten für eine nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht werden müssen, das betreffende Land kein Steueroasenstatus aufweisen darf und die entsprechenden Tatsachen nachgewiesen werden müssen.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención regulada en el artículo 7 p) de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. Requisitos formales y documentales que debe seguir y aportar para justificar dicha exención.
Para aplicar la exención del artículo 7 p) de la LIRPF, los trabajos deben realizarse efectivamente en el extranjero para una entidad no residente o establecimiento permanente en el extranjero. Si existe vinculación entre la entidad empleadora y la destinataria, debe existir una prestación de servicios intragrupo que produzca una ventaja o utilidad a la entidad no residente. Además, el territorio debe aplicar un impuesto de naturaleza idéntica o análoga y no ser un paraíso fiscal. La exención no cubre la parte de los servicios realizados en el extranjero que correspondan a servicios prestados a la entidad española.
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