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Ein Steuerpflichtiger fragt, wie die Schenkung einer Immobilie von seiner Mutter an ihn und seinen Ehegatten, verheiratet unter der Gütergemeinschaft, besteuert wird. Die DGT antwortet, dass die Immobilie zu gleichen Teilen Alleineigentum beider Ehegatten sein wird und nicht das Eigentum der Gütergemeinschaft.
Fragestellung: Besteuerung des Vorgangs gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, wie sie in den Urteilen 98/2024 und 1016/2021 festgelegt wurde.
Die Schenkung einer Immobilie an zwei Ehegatten, die unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind, stellt den Erwerb eines ausschließlichen Vermögensgegenstandes für jeden zur Hälfte dar. Dies begründet zwei steuerpflichtige Tatbestände in der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wobei jeder Ehegatte für die Hälfte des Vermögensgegenstandes steuerpflichtig ist. Die zitierte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs findet keine Anwendung, da sie sich auf die Einbringung von ausschließlichem Vermögen in die Zugewinngemeinschaft bezieht, was einen anderen Sachverhalt als den analysierten darstellt.
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