Family Office Steuerberatung: Erhalten und Übertragen Sie Vermögen mit Steuereffizienz
Struktur und Steuerplanung für Family Offices: ETVE, Vermögensholding, Familienunternehmen, Familienprotokoll, Nachlassplanung und IP/ISD-Befreiungen.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Ist die familiäre Vermögensstruktur zur Minimierung der jährlichen IP und der generationellen ISD optimiert?
Erfüllen die Beteiligungen an den Gruppenunternehmen alle Anforderungen der Familienunternehmensbefreiung?
Erfasst das Familienprotokoll ausdrücklich die notwendigen Mechanismen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Befreiung?
Sind die internationalen Investitionen des Family Office über eine ETVE kanalisiert, um die Dividenden- und Kapitalgewinnbesteuerung zu optimieren?
0 von 4 Fragen beantwortet
Wie wir arbeiten
Diagnose des Familienvermögens und der aktuellen Struktur
Wir analysieren die Vermögenszusammensetzung: Unternehmensvermögen, Finanzportfolios, Immobilien, Fondsbeteiligungen, Kunst und andere Vermögenswerte. Wir bewerten die bestehende Gesellschaftsstruktur (Holdcos, SICAV, ausländische Einheiten) und ihre Steuereffizienz. Wir identifizieren aktuelle Ineffizienzen: Vermögenswerte, die höher als nötig besteuert werden, Strukturen, die verfügbare Befreiungen nicht nutzen, und nicht formalisierte oder eine hohe ISD-Belastung erzeugende Nachlassplanung.
Gestaltung der Holding- und ETVE-Struktur
Wir schlagen die optimale Gesellschaftsarchitektur vor: eine spanische Holding zur Bündelung der Beteiligungen an operativen Unternehmen (Ausnutzung der 95%-Befreiung von Dividenden und Kapitalgewinnen aus qualifizierenden Beteiligungen gemäß Art. 21 LIS), eine ETVE (Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros) für internationale Investitionen (befreite Dividenden und Kapitalgewinne auch für den nicht ansässigen Gesellschafter) und Immobilien- oder Finanzanlagenverwaltungseinheiten je nach Art der Investition.
Planung der Vermögensteuer und des Familienunternehmens
Wir überprüfen die Erfüllung der Anforderungen für die Familienunternehmensbefreiung in der IP (Art. 4.Acht.Zwei IP): Hauptwirtschaftstätigkeit, Vergütung für die Leitungsfunktion als Haupteinkommensquelle des Direktors und Mindestbeteiligung von 5% individuell oder 20% in der Familiengruppe. Wir strukturieren das Vermögensportfolio, damit der größte Teil des Vermögens durch die Familienunternehmensbefreiung und nicht durch den progressiven IP-Satz (bis zu 3,5% jährlich kumulativ) besteuert wird.
Nachlassplanung und Familienprotokoll
Wir konzipieren den Unternehmenserbfolgeplan: lebzeitige Schenkungen unter Ausnutzung der 95%-Reduktion im ISD für den Erwerb mortis causa oder inter vivos von Familienunternehmensbeteiligungen (Art. 20.2.c ISD), Erbschaftsvereinbarungen in den Autonomen Gemeinschaften, die diese zulassen (Balearen, Galicien, Navarra, Aragonien, Baskenland) und das Familienprotokoll, das die Governance der Gruppe, die Eintritts- und Austrittskriterien für Familienmitglieder, die Dividendenpolitik und die Liquiditätsmechanismen regelt.
Die Herausforderung
Die steuerliche Verwaltung eines Family Office ist einer der komplexesten Bereiche des spanischen Steuerrechts: Sie kombiniert die Planung der Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), die Optimierung der Körperschaftsteuer der Holding, die Besteuerung von Finanz- und Immobilieninvestitionen, die Nachlassplanung zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) zwischen Generationen und die Gestaltung des Familienprotokolls, das die Betriebskontinuität sichert. Eine schlecht konzipierte Struktur kann eine kumulierte intergenerationelle Steuerlast erzeugen, die bei jeder Übertragung einen erheblichen Teil des Familienvermögens vernichtet.
Unsere Lösung
Wir konzipieren die optimale Steuerstruktur für Family Offices und Großvermögen: die spanische Vermögensholding mit dem Beteiligungsbefreiungsregime (Art. 21 LIS), die ETVE für die Verwaltung internationaler Investitionen, das Familienunternehmen mit Zugang zu den Befreiungen der Vermögensteuer (Art. 4.Acht IP) und der ISD (Art. 20.2.c ISD mit 95% Reduktion), die Befreiung beim Verkauf ab 65 Jahren (Art. 38 LIRPF) und das Familienprotokoll, das die Governance und die langfristige Nachlassplanung regelt.
Die Steuerberatung für Family Offices und Großvermögen kombiniert die Planung der Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP), die Optimierung der Körperschaftsteuer (IS) der Holding-Struktur, die Besteuerung von Finanz- und Immobilieninvestitionen, die intergenerationelle Nachlassplanung zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) und die Gestaltung des Familienprotokolls. Die vier Schlüsselhebel sind: Art. 21 LIS (95%-Befreiung für Dividenden und Kapitalgewinne in der Holding), Art. 4.Acht IP (vollständige IP-Befreiung für das Familienunternehmen), Art. 20.2.c ISD (95%-Reduktion bei Familienunternehmensübertragungen) und Art. 38.3 LIRPF (Befreiung beim Verkauf ab 65 Jahren bei Reinvestition in Leibrente).
Warum schlecht geplante Family Office-Steuerpraxis bei jeder Generation Vermögenswert vernichtet
Ein Familienvermögen ohne optimale Holdingstruktur wird in jeder Generation zweifach besteuert: erstens zahlt jede operative Tochtergesellschaft 25% Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne; dann, wenn Dividenden an den individuellen Gesellschafter ausgeschüttet werden, zahlt dieser noch einmal 19-28% IRPF. Mit einer Holdingstruktur, die die 95%-Befreiung des Art. 21 LIS nutzt, werden Dividenden innerhalb des Unternehmensbereichs praktisch steuerfrei bewegt, und die IRPF-Besteuerung wird auf den Zeitpunkt verschoben, an dem der Gesellschafter Geld aus der Holding entnimmt.
Für die intergenerationelle Übertragung ist die Rechnung ähnlich drastisch. Ohne Familienunternehmenstruktur kann die ISD-Belastung bei einer Erbschaft 30-40% des Nettowerts der übertragenen Beteiligungen betragen. Mit der vollständigen Erfüllung der Anforderungen des Art. 20.2.c ISD sinkt diese Belastung auf 5% der Bemessungsgrundlage — oder noch weniger in Autonomen Gemeinschaften mit eigenen Verbesserungen der Familienunternehmensreduktion.
Struktur: Holding + ETVE + Familienunternehmen — die drei Säulen des spanischen Family Office
Die optimale Steuerstruktur für ein spanisches Family Office mit internationalem Vermögen kombiniert drei Instrumente:
Spanische Vermögensholding: Als Kopf der nationalen Struktur sammelt sie die Dividenden der operativen Tochtergesellschaften mit 95%-Befreiung nach Art. 21 LIS, verwaltet die Steuerkonsolidierungsgruppe mit operativen Tochtergesellschaften, wenn dies vorteilhaft ist, und ermöglicht die Akkumulation und Reinvestition von Gewinnen mit sehr reduzierter Besteuerung.
ETVE (Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros): Wenn das Family Office internationale Investitionen hat — Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, internationale Immobilien durch ausländische Gesellschaften — ermöglicht die ETVE, die Dividenden und Kapitalgewinne dieser ausländischen Vermögenswerte befreit zu empfangen und an nicht ansässige Gesellschafter zu verteilen, ohne zusätzliche spanische Quellensteuer.
Familienunternehmen: Die vollständige Erfüllung der Anforderungen des Art. 4.Acht IP (Wirtschaftstätigkeit als Haupttätigkeit, Familiengruppen-Beteiligung über 20%, Leitungsvergütung über 50% der Gesamteinkünfte des Direktors) sichert die vollständige IP-Befreiung und ermöglicht die Nutzung der 95%-ISD-Reduktion für die intergenerationelle Übertragung.
Das Familienprotokoll: die rechtliche Grundlage für die Steuerstruktur
Das Familienprotokoll ist mehr als ein gesellschaftsrechtliches Dokument — es ist der steuerliche Garantiemechanismus für die Aufrechterhaltung der Befreiungen. Die IP-Befreiung und die ISD-Reduktion erfordern, dass die Anforderungen über die Zeit erfüllt werden: Leitungsvergütung, Mindestbeteiligung, Wirtschaftstätigkeit. Das Familienprotokoll dokumentiert und regelt alle diese Elemente auf verbindliche Weise und schafft damit die rechtliche Grundlage, um bei einer Steuerprüfung nachzuweisen, dass die Struktur nicht künstlich ist.
Was unsere Steuerberatung für Family Offices umfasst
Diagnose und Strukturgestaltung: Vollständige Analyse des aktuellen Familienvermögens, Identifizierung steuerlicher Ineffizienzen und Gestaltung der optimalen Gesellschaftsarchitektur mit Implementierungskalender.
IP-Verwaltung: Jährliche IP-Erklärungen mit vollständiger Optimierung der Familienunternehmensbefreiung und Dokumentation der Anforderungserfüllung.
ISD-Planung: Strategie für die intergenerationelle Übertragung — Schenkungen in verschiedenen Jahren, Nutzung von Erbschaftsvereinbarungen in Gemeinschaften, die diese zulassen, und Koordination mit IP-Anforderungen.
ETVE-Verwaltung: Führung des getrennten Verzeichnisses befreiter Einkünfte, jährliche IS-Compliance und Dokumentation der Ausschüttungen an nicht ansässige Gesellschafter.
Familienprotokoll: Ausarbeitung und Formalisierung des Protokolls mit dem Gesellschaftsrechtsteam, Governance-Mechanismen und Liquiditätslösungen für den Austritt von Familienmitgliedern.
Konkrete Leistungen
Diagnose und Gestaltung der Holding/ETVE-Struktur
Analyse des Familienvermögens, Gestaltung der optimalen Gesellschaftsarchitektur und Implementierungsplan mit Restrukturierungskalender.
Verwaltung der Familienunternehmensbefreiung (IP)
Überprüfung und Aufrechterhaltung der Anforderungen des Art. 4.Acht IP: Tätigkeit, Beteiligung, Leitung und Vergütung. Optimierte IP-Erklärungen.
ISD-Planung: Schenkungen und Erbschaften
Strategie der inter vivos- oder mortis causa-Übertragung unter Ausnutzung der 95%-Reduktion des Art. 20.2.c ISD, mit Analyse der Autonomen Gemeinschaft-Normgebung.
Familienprotokoll
Ausarbeitung und Formalisierung des Familienprotokolls: Governance, Nachfolge, Dividendenpolitik, Übertragungsbeschränkungen und Liquiditätsmechanismen.
Besteuerung der Family Office-Investitionen
Steueroptimierung von Finanzportfolios, Immobilien, Investmentfonds und anderen Vermögenswerten: IRPF des Gesellschafters, IS der Holding und ETVE-Koordination.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Steuerrestrukturierung internationale Gruppe | BMC
Effektiver Steuersatz von 31 % auf 22 % gesenkt, jährliche Steuerersparnis von 2,4 Millionen Euro, vollständige CbCR-Compliance, Struktur von der spanischen Steuerbehörde ohne Anpassungen geprüft.
Steueroptimierung einer Unternehmensgruppe
28 % Reduzierung der konsolidierten Steuerlast und Vereinfachung der Unternehmensstruktur von 5 auf 3 Einheiten.
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