Insolvenzplan: Zahlungsvereinbarung mit Gläubigern zur Unternehmensfortführung
Insolvenzplan (Convenio Concursal, TRLC Art. 317-341): Zahlungsvereinbarung mit Gläubigern innerhalb des Insolvenzverfahrens. Beratung bei Verhandlung, vorzeitigem Insolvenzplan und Planerfüllung für insolvente Unternehmen.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Befindet sich Ihr Unternehmen im Insolvenzverfahren und möchten Sie mit Gläubigern einen Plan erzielen, um die Liquidation zu vermeiden?
Müssen Sie einen tragfähigen vorzeitigen Planvorschlag entwickeln, der die Unterstützung der bedeutendsten Gläubiger hat?
Haben Sie Schwierigkeiten, den bereits genehmigten Plan zu erfüllen, und benötigen Beratung, um eine Nichterfüllungserklärung zu verhindern?
Konditionieren Finanzgläubiger oder die AEAT ihre Unterstützung für den Plan und benötigen Sie Unterstützung bei den Verhandlungen?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser Verhandlungs- und Ausarbeitungsprozess für den Convenio Concursal
Tragfähigkeitsanalyse und Plangestaltung
Vor der Vorlage des Insolvenzplanvorschlags analysieren wir die reale Tragfähigkeit des Unternehmens mit dem vorgeschlagenen Zahlungsplan, projizieren den Cashflow während der Planerfüllungsphase und analysieren den tragbaren Forderungsverzichts- und Stundungsumfang, identifizieren bedeutende Gläubiger und ihre Verhandlungsposition sowie koordinieren betriebliche Maßnahmen, die für die Planumsetzung notwendig sind.
Vorzeitiger Insolvenzplan oder Plan in der Planphase
Der vorzeitige Insolvenzplanvorschlag (PAC — Propuesta Anticipada de Convenio) kann ab der Anmeldung des Insolvenzverfahrens bis zur Einberufung der Gläubigerversammlung vorgelegt werden. Er hat wichtige taktische Vorteile: Er ermöglicht den Verhandlungsbeginn mit Gläubigern in einem sehr frühen Stadium und kann, wenn er angenommen wird, einen Großteil des ordentlichen Verfahrens vermeiden. Der Plan in der regulären Planphase wird nach der Hauptphase vorgelegt, wenn der Bericht des Insolvenzverwalters bereits veröffentlicht ist.
Verhandlung mit bedeutenden Gläubigern und Zustimmungserklärungen
Wir vertreten das Unternehmen bei Verhandlungen mit den wichtigsten Gläubigern: Banken, Schuldenfonds, bedeutende Handelsgläubiger sowie Behörden (AEAT, TGSS). Ziel ist es, die notwendigen vorherigen Zustimmungserklärungen zu erlangen, damit der Planvorschlag vor der Gläubigerversammlung ausreichende Unterstützung hat und das Risiko einer Ablehnung bei der Abstimmung verringert wird.
Gläubigerversammlung und gerichtliche Plangenehmigung
Wir verwalten das Abstimmungsverfahren auf der Gläubigerversammlung: Vorbereitung des endgültigen Planvorschlags, Vertretung auf der Versammlung, Antwort auf Einwände abweichender Gläubiger sowie das Verfahren zur gerichtlichen Plangenehmigung. Mit der Plangenehmigung erlangt das Unternehmen seine vollen Verwaltungsbefugnisse zurück.
Überwachung der Planerfüllung
Der genehmigte Plan verpflichtet das Unternehmen zu einem Zahlungsplan während der vereinbarten Laufzeit (bis zu 10 Jahre bei Stundungsplänen). Wir beraten während dieser Erfüllungsphase: Cashflow-Überwachung gegenüber den Planmeilensteinen, Beratung bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die die Planerfüllung gefährden könnten, und falls notwendig, Bearbeitung von Planänderungen oder einer neuen außergerichtlichen Vereinbarung mit Gläubigern.
Die Herausforderung
Wenn ein insolventes Unternehmen (concurso de acreedores) als fortführungsfähiges Unternehmen reale Überlebensperspektiven hat, ist das Ziel nicht Liquidation, sondern Weiterbetrieb. Der Insolvenzplan (Convenio Concursal) ist das TRLC-Instrument hierfür: Eine mit Gläubigern ausgehandelte Forderungsverzichts- und Stundungsvereinbarung (quita und espera), die dem Unternehmen den Austritt aus dem Insolvenzverfahren, die Wiedererlangung der Geschäftsführungskontrolle und die Erfüllung eines vereinbarten Zahlungsplans ermöglicht. Aber der Insolvenzplan hat eigene technische und strategische Anforderungen. Ein schlecht dimensionierter Plan von Anfang an ist zum Scheitern verurteilt.
Unsere Lösung
Wir beraten insolvente Unternehmen in allen Phasen des Insolvenzplans: vom Planentwicklung bis zum Nachweis der vollständigen Planerfüllung. Wir handeln in Zusammenarbeit mit Herrera García Abogados für die Prozessvertretung vor dem Handelsgericht. Wir gestalten den Planvorschlag gemäß den realen Möglichkeiten des Unternehmens, verhandeln mit bedeutenden Gläubigern, führen das Abstimmungs- und gerichtliche Genehmigungsverfahren durch und beraten während der Erfüllungsphase, um Nichterfüllungen zu verhindern, die zur Liquidation führen würden.
Der Insolvenzplan (Convenio Concursal) ist die in den Art. 317-341 des Texto Refundido de la Ley Concursal (TRLC) geregelte Zahlungsvereinbarung, die das insolvente Unternehmen seinen Gläubigern innerhalb des Insolvenzverfahrens (concurso de acreedores) vorschlägt: eine Kombination aus Forderungsverzicht (quita — Reduzierung des Schuldenbetrags) und Stundung (espera — Verlängerung der Zahlungsfristen), mit der das Unternehmen aus dem Insolvenzverfahren austreten und seine Geschäftstätigkeit fortsetzen kann, wenn Gläubiger die gesetzlich erforderlichen Mehrheiten für eine Zustimmung erreichen und der Richter den Plan gerichtlich genehmigt. BMC berät in Zusammenarbeit mit Herrera García Abogados insolvente Unternehmen in allen Phasen des Insolvenzplans und koordiniert die Prozessvertretung vor dem Handelsgericht.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
So funktioniert der Insolvenzplan: Vorschlag, Abstimmung und Genehmigung
Der Insolvenzplan bietet insolventen Unternehmen mit realen Überlebensperspektiven die Alternative zur Liquidation. Die Schlüsselphasen sind: Tragfähigkeitsanalyse und Plangestaltung (einschließlich Cashflow-Projektion und Definition des tragbaren Forderungsverzichts), Verhandlung vorheriger Gläubigerzustimmungserklärungen, Abstimmung auf der Gläubigerversammlung mit den erforderlichen Mehrheiten und gerichtliche Plangenehmigung. Nach Genehmigung läuft eine Erfüllungsphase von bis zu zehn Jahren.
Insolvenzverfahren durch verbindlichen Gläubigerplan geordnet abgeschlossen
Unser Insolvenzverwalter legte einen Insolvenzplan vor, der aufgrund von Finanzgläubigern und Steuerschulden unrealistisch zu sein schien. BMC und Herrera García Abogados erarbeiteten einen vorzeitigen Plan mit einem Cashflow-Zeitplan, der auf unsere tatsächlichen Erholungsmöglichkeiten ausgerichtet war, verhandelten frühe Zustimmungserklärungen von zwei Banken und koordinierten einen Zahlungsaufschub mit der AEAT. Der Plan wurde genehmigt und das Unternehmen führt seine Tätigkeit fort.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Unser Leistungsumfang beim Insolvenzplan und vorzeitigen Convenio-Verfahren
Tragfähigkeitsanalyse und Plangestaltung
Cashflow-Projektion während der Planphase, Bestimmung des tragbaren Forderungsverzichts- und Stundungsumfangs, Identifikation bedeutender Gläubiger und Gestaltung der Verhandlungsstrategie sowie Koordination der für die Planumsetzung notwendigen betrieblichen Maßnahmen.
Vorzeitiger Insolvenzplanvorschlag (PAC)
Ausarbeitung des PAC, Verhandlung vorheriger Zustimmungserklärungen mit bedeutenden Gläubigern, Bearbeitung vor dem Handelsgericht und Begleitung des gerichtlichen Genehmigungsverfahrens. Strategie zur Verkürzung von Zeit und Kosten des Insolvenzverfahrens.
Vertretung auf der Gläubigerversammlung
Vertretung des Unternehmens auf der Gläubigerversammlung, Verwaltung der Abstimmungen nach Gläubigerklassen, Antwort auf Einwände abweichender Gläubiger sowie Begleitung des gerichtlichen Plangenehmigungsverfahrens.
Verhandlung mit AEAT, TGSS und Finanzgläubigern
Vertretung bei Verhandlungen mit Behörden sowie Banken und Schuldenfonds zur Erlangung ihrer Zustimmung zum Plan oder einer mit dem Planrahlungsplan kompatiblen Ratenzahlungsvereinbarung.
Überwachung und Verwaltung der Planerfüllung
Überwachung der Planmeilensteinerfüllung, Beratung bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, Koordination mit dem Insolvenzverwalter während der Überwachungsphase sowie Bearbeitung des Nachweises der vollständigen Planerfüllung vor dem Gericht für den endgültigen Verfahrensabschluss.
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