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Verteidigung bei Steuerhinterziehung: Technischer Rechtsbeistand bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen

Spezialisierter Rechtsbeistand für natürliche und juristische Personen, die wegen Steuerhinterziehung (Art. 305 StGB) ermittelt werden. Prozessstrategie von der Steuerprüfung bis zur Hauptverhandlung.

120.000 €
Mindestbetrag für Steuerhinterziehung Art. 305 StGB
10 Jahre
Verjährungsfrist qualifizierter Tatbestand Art. 305 bis StGB (Organgesetz 6/2022)
Art. 305.4 StGB
Freiwillige Regularisierung, die strafrechtliche Verantwortlichkeit erlöschen lässt
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Werden gegen Sie oder Ihr Unternehmen steuerstrafrechtliche Ermittlungen durch die AEAT oder Staatsanwaltschaft geführt?

Hat eine Steuerprüfung Diskrepanzen aufgedeckt, die die 120.000-Euro-Schwelle überschreiten?

Haben Sie Offshore-Strukturen oder grenzüberschreitende Transaktionen, die steuerstrafrechtlich relevant sein könnten?

Wurden Ihre Bankkonten oder Vermögenswerte im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Verfahrens eingefroren?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unsere integrierte Strategie aus steuerrechtlicher und strafverteidigender Beratung

01

Analyse der Anhaltspunkte und der Steuerunterlagen

Wir prüfen alle relevanten Steuer- und Buchhaltungsunterlagen, identifizieren die untersuchten Steuern und Zeiträume, bewerten die Bezifferung des hinterzogenen Steuerbetrags und stellen fest, ob der Betrag die Schwellenwerte des Grundtatbestands (120.000 €) oder des qualifizierten Tatbestands (600.000 €) des Art. 305 StGB übersteigt.

02

Verteidigungsstrategie und Regularisierung

Wir analysieren die Durchführbarkeit der freiwilligen Steuerregularisierung nach Art. 305.4 StGB, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit erlöschen lässt, wenn sie abgeschlossen wird, bevor dem Verpflichteten förmlich die Einleitung von Prüfungsmaßnahmen mitgeteilt wurde. Wir bewerten auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Einigung (conformidad) oder einer Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft.

03

Beistand bei Ermittlungsmaßnahmen

Wir begleiten den Ermittelten bei Vernehmungen vor dem Ermittlungsgericht, der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls der AEAT. Wir bekämpfen Ermittlungsmaßnahmen, die Grundrechte verletzen: Hausdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachungen und Informationsanforderungen.

04

Verteidigung in der Hauptverhandlung und Rechtsmittel

Wir vertreten den Ermittelten in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht (Juzgado de lo Penal) oder dem Provinzialgericht (Audiencia Provincial), bauen den Entlastungsbeweis auf, fechten die Sachverständigengutachten der Anklage an und legen die einschlägigen Rechtsmittel ein.

Die Herausforderung

Eine strafrechtliche Ermittlung wegen Steuerhinterziehung beginnt fast immer im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Prüfungsverfahrens. Wenn die Steuerbehörde (AEAT) Anhaltspunkte für Hinterziehung über 120.000 Euro sieht, ist sie verpflichtet, die Sache an die Staatsanwaltschaft oder das Ermittlungsgericht zu übergeben. Ab diesem Zeitpunkt steht das Unternehmen oder der Steuerpflichtige einem Wirtschaftsstrafverfahren gegenüber, dessen Folgen von Freiheitsentzug bis zur Vermögenseinziehung, Berufsverbot und solidarischer Haftung der Geschäftsführer reichen. Der spezialisierte technische Rechtsbeistand von den ersten Prüfungsanzeichen an ist entscheidend für das Verfahrensergebnis.

Unsere Lösung

Wir begleiten bei der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungen von den ersten AEAT-Prüfungsmaßnahmen bis zum Urteil und gegebenenfalls dem Kassationsrechtsmittel. Wir analysieren die Möglichkeit der freiwilligen Steuerregularisierung (Art. 305.4 StGB), die die strafrechtliche Verantwortlichkeit erlöschen lässt, bekämpfen unverhältnismäßige Sicherungsmaßnahmen und entwickeln die Prozessstrategie, die die Interessen des Mandanten in jeder Phase des Wirtschaftsstrafverfahrens am besten schützt.

Steuerhinterziehung (delito fiscal) ist in Art. 305 und 305 bis des spanischen Strafgesetzbuchs geregelt und tritt ein, wenn der hinterzogene Steuerbetrag 120.000 Euro pro Steuerart und Steuerjahr übersteigt. Eine Steuerhinterziehungsermittlung beginnt fast immer in einem verwaltungsrechtlichen Prüfungsverfahren der AEAT: Wenn die Steuerbehörde Vorsatz oder Betrug bei einer Hinterziehung über dem gesetzlichen Schwellenwert feststellt, ist sie verpflichtet, die Sache an die Staatsanwaltschaft oder das Ermittlungsgericht zu übergeben. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Strafprozessrecht mit seinen Garantien und Folgen: Recht zu schweigen, Unschuldsvermutung, aber auch mögliche Freiheitsentziehung, Vermögenseinziehung und Berufsverbot. Der entscheidende Mechanismus der freiwilligen Regularisierung nach Art. 305.4 StGB — der die strafrechtliche Verantwortlichkeit erlöschen lässt — ist nur bis zur förmlichen Bekanntgabe der Prüfungseinleitung möglich, was den frühzeitigen anwaltlichen Beistand entscheidend macht.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

Wann wird ein Steuerprüfungsverfahren zu einem Strafverfahren

Die kritische Schwelle liegt bei 120.000 Euro hinterzogenem Steuerbetrag pro Steuerart und Steuerjahr. Unterhalb dieser Schwelle ist das Vergehen eine Verwaltungswidrigkeit; oberhalb dieser Schwelle ist die AEAT verpflichtet, die Sache weiterzuleiten, sobald sie Vorsatz oder Betrug feststellt. Der qualifizierte Tatbestand des Art. 305 bis StGB mit einer Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt bei Hinterziehungsbeträgen über 600.000 Euro, bei der Verwendung von Steueroasen oder Gesellschaftsstrukturen zur Verschleierung und bei der Einbindung von kriminellen Organisationen.

Referenzen

Koordinierte Verteidigung bei Steuerprüfung und parallelem Strafverfahren

Als die AEAT-Prüfung Diskrepanzen bei der steuerlichen Behandlung einer Restrukturierung aufdeckte, koordinierte das BMC-Team gleichzeitig die verwaltungsrechtliche Antwort und die präventive Strafstrategie. Die vorzeitige Maßnahme ermöglichte uns, zu regularisieren, bevor es zu irgendeiner Übergabe an die Staatsanwaltschaft kam. Die Sache wurde im verwaltungsrechtlichen Verfahren ohne strafrechtliche Folgen gelöst.

Grupo Industrial Alonso, S.A.
Finanzvorstand

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Unser Leistungsumfang bei der strafrechtlichen Verteidigung gegen Steuerhinterziehungsvorwürfe

Analyse der Anhaltspunkte und Steuerunterlagen

Umfassende Prüfung aller relevanten Steuer- und Buchhaltungsunterlagen, Bezifferung des angeblich hinterzogenen Steuerbetrags und Bewertung der Durchführbarkeit einer freiwilligen Regularisierung.

Verteidigungsstrategie und freiwillige Regularisierung

Analyse der Möglichkeit der freiwilligen Steuerregularisierung nach Art. 305.4 StGB mit Erlöschen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, falls noch möglich, und Entwicklung der Verteidigungsstrategie für das Strafverfahren.

Beistand bei Ermittlungsmaßnahmen

Begleitung bei Vernehmungen vor Gericht und Staatsanwaltschaft, Bekämpfung grundrechtsverletzender Ermittlungsmaßnahmen und Schutz der Verfahrensposition des Ermittelten.

Hauptverhandlung und Rechtsmittel

Vertretung in der Hauptverhandlung, Aufbau des Entlastungsbeweises und Einlegung von Berufungs- und Kassationsrechtsmitteln.

Leitfäden

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Ansprechpartner

Bárbara Botía Sainz de Baranda

Senior Anwältin – Rechtsabteilung

Eingetragen, Rechtsanwaltskammer Málaga (ICAM) Rechtswissenschaften, Universität Murcia Betriebswirtschaft, Universität Murcia
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Art. 305 des Código Penal legt die Schwelle für strafrechtliche Verantwortlichkeit bei 120.000 Euro hinterzogenem Steuerbetrag pro Steuerart und Steuerjahr fest. Unterhalb dieser Schwelle ist das steuerliche Vergehen eine Verwaltungswidrigkeit, kein Strafdelikt. Art. 305 bis erhöht die Strafe, wenn der Betrag 600.000 Euro übersteigt, wenn der Betrug im Rahmen einer kriminellen Organisation begangen wird, wenn Mittelspersonen, Steueroasen oder komplexe Gesellschaftsstrukturen zur Verschleierung des Eigentums an Vermögenswerten oder der wirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzt werden.
Art. 305.4 des Código Penal bestimmt, dass der Steuerpflichtige von strafrechtlicher Verantwortlichkeit befreit ist, der seine steuerliche Situation regularisiert, bevor die Steuerverwaltung ihm die Einleitung von Prüfungsmaßnahmen mitgeteilt hat oder bevor die Staatsanwaltschaft oder das Ermittlungsgericht Maßnahmen vorgenommen haben, die ihm die förmliche Kenntnis der Einleitung von Ermittlungsverfahren verschaffen. Die Regularisierung erfordert die Anerkennung der Schuld und ihre vollständige Zahlung einschließlich der Verzugszinsen. Dieser Mechanismus ist eines der wirksamsten Verteidigungsinstrumente in frühen Verfahrensphasen.
Die Verjährungsfrist für den Grundtatbestand des Art. 305 StGB beträgt fünf Jahre ab Vollendung des Delikts (die mit Ablauf der Frist für die freiwillige Erklärungsabgabe eintritt). Für den qualifizierten Tatbestand des Art. 305 bis StGB hat das Organgesetz 6/2022 die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert, was ihn mit den schwerwiegendsten Straftatbeständen des spanischen Strafkataloges gleichstellt. Diese Verlängerung hat besondere Bedeutung bei hochkomplexen Steuerbetrügereien mit Offshore-Strukturen.
Ja. Art. 310 bis StGB erstreckt die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausdrücklich auf juristische Personen für Straftaten gegen die öffentliche Finanzverwaltung und die Sozialversicherung aus dem Katalog der Art. 305-310 StGB. Das Unternehmen kann mit einer Geldstrafe in Höhe des Zweifachen bis Fünffachen des erzielten Vorteils bestraft werden sowie mit dem Verbot der Vertragsschließung mit der öffentlichen Verwaltung oder sogar Auflösung in Fällen extremer Schwere. Das Vorhandensein eines robusten Steuer-Compliance-Programms ist das Hauptverteidigungsargument der juristischen Person.
Das Ermittlungsgericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder der Staatsverwaltungsanwaltschaft vermögensrechtliche Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung der zivilrechtlichen Haftung aus der Straftat anordnen: Pfändung des Vermögens des Ermittelten, Veräußerungsverbote für bestimmte Vermögensgegenstände, Kaution oder Stellung einer Bankbürgschaft. Bei komplexen Gesellschaftsstrukturen können die Sicherungsmaßnahmen auf Zweckgesellschaften ausgedehnt werden.
Das Steuerprüfungsverfahren der AEAT ist ein Verwaltungsverfahren, das in einer vorläufigen oder endgültigen Steuerfestsetzung und gegebenenfalls Verwaltungsstrafen von bis zu 150 % des Steuerbetrags gipfelt. Wenn die Anhaltspunkte auf eine Hinterziehung über 120.000 Euro hindeuten und die AEAT Vorsatz oder Betrug feststellt, ist die Verwaltung verpflichtet, die Sache an die Staatsanwaltschaft oder das Ermittlungsgericht zu übergeben, womit das Verwaltungssanktionsverfahren ausgesetzt wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Garantien des Strafverfahrens: Schweigerecht, Unschuldsvermutung und effektiver Rechtsschutz.
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