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Besteuerung Dubai für Spanier: 2023 hat sich alles geändert

Körperschaftsteuer in UAE seit 2023 (9 %), Substanzanforderungen (ESR), Pillar Two, DBA Spanien-UAE und Anforderungen an die tatsächliche Wohnsitzverlegung nach Dubai für Spanier.

Dubai-Steuerstrategie analysieren

Das Problem

Dubai war jahrelang das Ziel für Unternehmer, die 0 % Körperschaftsteuer und keine Einkommensteuer suchten. Seit dem 1. Juni 2023 ist das Bild grundlegend verändert: Die UAE haben eine Körperschaftsteuer von 9 % eingeführt. Free Zones wie DMCC und DIFC bieten weiterhin 0 % für qualifizierte Tätigkeiten, aber die Substanzanforderungen (Economic Substance Regulations) sind real und die OECD-Regeln des Pillar Two gelten für globale Konzerne. Wer heute nach Dubai plant auf der Basis von Informationen aus 2022 oder früher, baut auf einer veralteten Grundlage.

Unsere Lösung

BMC analysiert für Unternehmer mit Bezug zu Spanien die steuerliche Situation sowohl auf der UAE-Seite als auch auf der spanischen Seite: Körperschaftsteuer, Personal Income Tax (keine), Free-Zone-Qualifikation, DBA Spanien-UAE, spanische Wegzugsteuer und AEAT-Risikoprofil bei verbleibendem spanischen Scheinwohnsitz. Wir koordinieren mit auf UAE-Recht spezialisierten Kanzleien.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

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UAE-seitige Steueranalyse

Wir analysieren: Gilt die Corporate Tax (9 %)? Qualifiziert die Tätigkeit für Free-Zone-Befreiung (0 %)? Erfüllt das Unternehmen die ESR-Substanzanforderungen? Gilt Pillar Two? Die UAE-seitige Analyse erfolgt in Koordination mit unseren UAE-Partnerkanzleien.

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Spanien-seitige Konsequenzen

Wir analysieren: Wegzugsteuer (Art. 95.bis LIRPF) bei Wohnsitzverlegung nach UAE, Anwendbarkeit des DBA Spanien-UAE (2007, geändert 2018), CFC-Regeln (Hinzurechnungsbesteuerung, Art. 100 LIS) wenn spanische Konzernmutter weiter besteht, AEAT-Anfechtungsrisiko.

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Vergleich mit Alternativen

Viele Mandanten unterschätzen die Gesamtkosten: Substanzaufbau in UAE (Büro, Personal, operative Präsenz), hohe Lebenshaltungskosten in Dubai und Wegzugsteuer in Spanien. Wir stellen dem Mandat immer den Alternativenvergleich bereit.

9%
UAE Corporate Tax seit 1. Juni 2023 für Gewinne über AED 375.000 (ca. €102.000)
0%
Persönliche Einkommensteuer in UAE — unverändert, auch nach 2023
15%
Pillar-Two-Mindeststeuer für globale Konzerne (>€750M Umsatz) — in Spanien ab 2024

Ich plante, mein E-Commerce-Business nach Dubai zu verlegen und dachte, das wäre steuerfrei. BMC erklärte mir, dass die UAE seit 2023 9 % Corporate Tax haben, meine Tätigkeit nicht für Free-Zone-Befreiung qualifiziert und meine spanischen Einnahmen unter die CFC-Regeln fallen könnten. Wir strukturierten stattdessen eine Holding in Spanien. Weniger exotisch, aber effektiv.

Mandant BMC E-Commerce-Unternehmer, Digitales Handelsunternehmen

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Dubai war jahrelang synonym mit 0 % Körperschaftsteuer. Seit dem 1. Juni 2023 gilt in den UAE eine Körperschaftsteuer von 9 % — ein struktureller Wandel, der die Dubai-Kalkulation für viele Unternehmer grundlegend verändert. BMC analysiert die neue Realität aus spanischer und UAE-Perspektive.

Die neue UAE-Körperschaftsteuer: Was gilt und was nicht

Ab 1. Juni 2023: UAE Corporate Tax (CT) zu 9 % auf Gewinne über AED 375.000 (ca. €102.000). Keine CT auf Gewinne bis zu dieser Schwelle. Keine persönliche Einkommensteuer — dieser Aspekt ist unverändert.

Free Zones: Qualifying Free Zone Persons (QFZP) können weiterhin 0 % auf qualifizierte Einkünfte zahlen — aber unter strengen Bedingungen: echte Substanz in der Free Zone (Büro, qualifiziertes Personal), qualifizierte Tätigkeiten (keine rein passiven Einkünfte) und keine wesentlichen Transaktionen mit dem UAE-Binnenmarkt. Free Zones: DMCC, DIFC, JAFZA, ADGM, RAK ICC, u.a.

Substanzanforderungen ESR: Auch unabhängig von der CT müssen Unternehmen mit “relevanten Tätigkeiten” nachweisen, dass sie von UAE aus geleitet und kontrolliert werden und ausreichend Mitarbeiter und Betriebsausgaben in UAE haben.

Dubai und Pillar Two: Für globale Konzerne relevant

Für Unternehmensgruppen mit globalem Umsatz über €750M gilt Pillar Two (OECD globale Mindeststeuer 15 %). Spanien hat diese ab 2024 umgesetzt. Wenn eine UAE-Gesellschaft einen effektiven Steuersatz unter 15 % zahlt, kann die spanische Konzernmutter eine Ergänzungssteuer erheben. Die UAE-CT von 9 % reicht nicht aus, um Pillar Two zu erfüllen — es können weitere Substanzfreistellungen (Substance-based Income Exclusion) in Betracht kommen.

Wohnsitzverlegung nach Dubai: Spanien-seitige Analyse

Für Spanier, die tatsächlich ihren Wohnsitz nach Dubai verlegen:

Wegzugsteuer (Art. 95.bis LIRPF): Wie bei Andorra und Portugal greifen, wenn Beteiligungswert > €4.000.000 oder Beteiligung > 25 % mit Wert > €1.000.000. Keine EU/EWR-Stundungsmöglichkeit — Zahlung im Verlegungsjahr.

DBA Spanien-UAE (in Kraft seit 2007, geändert 2018): Sieht 0 % UAE-Quellensteuer auf Dividenden vor (UAE erhebt keine). Spanien 5 % oder 15 % auf Dividenden je nach Beteiligungsquote. UAE gilt nicht als Steuerparadies seit Inkrafttreten des DBA.

AEAT-Anfechtungsrisiko: Identische Kriterien wie bei Andorra. Wenn die wirtschaftlichen und persönlichen Bindungen an Spanien stark bleiben, kann die AEAT die Dubai-Residenz als fiktiv anfechten.

Reale Gesamtkostenrechnung

Viele Mandanten unterschätzen die Gesamtkosten einer Dubai-Strukturierung: Free-Zone-Lizenz (€1.500–€8.000/Jahr), physisches Büro (ab €15.000/Jahr bei ESR-Anforderung), Visum und Aufenthaltskosten, Buchhaltung/Compliance in UAE, hohe Lebenshaltungskosten (Miete, internationale Schule, Krankenversicherung) und auf Ausgangsseite die spanische Wegzugsteuer.

Der Nettovorteil nach Berücksichtigung aller Kosten ist häufig kleiner als erwartet — und in manchen Fällen überwiegen Holdingstrukturen in Spanien oder Malta die Dubai-Option bei niedrigerem Risikoprofil.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nur für qualifizierte Tätigkeiten in Free Zones und unter Erfüllung der Substanzanforderungen. Seit dem 1. Juni 2023 gilt in UAE eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über AED 375.000 (ca. €102.000). Free Zones wie DMCC, DIFC, JAFZA und ADGM bieten weiterhin 0 % für Qualifying Free Zone Persons — aber die Qualifikationskriterien sind strenger geworden und erfordern echte Substanz.
Nein. UAE erhebt keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen, Dividenden oder Kapitalgewinne natürlicher Personen. Dies ist der bleibende attraktive Aspekt für natürliche Personen, die tatsächlich ihren Wohnsitz nach Dubai verlegen. Für Spanier, die nur formell umziehen aber wirtschaftlich in Spanien bleiben, gilt jedoch das spanische IRPF weiterhin — die AEAT kann die Wohnsitzverlegung anfechten.
Die ESR wurden 2019 eingeführt, um zu verhindern, dass Unternehmen ohne echte wirtschaftliche Tätigkeit in UAE Steuervorteile nutzen. Betroffen sind Unternehmen in UAE, die bestimmte 'relevante Tätigkeiten' ausüben (Holding, Finanzierung, Vertrieb, Intellectuel Property etc.). Diese müssen nachweisen, dass: das Unternehmen von UAE aus geleitet und kontrolliert wird, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter in UAE beschäftigt sind und ausreichende Betriebsausgaben in UAE anfallen. Unerfüllte ESR-Anforderungen führen zu Sanktionen und Steuerinformationsaustausch.
Pillar Two (OECD Globale Mindeststeuer 15 %) betrifft multinationalen Konzerne mit globalem Umsatz über €750M. Spanien hat Pillar Two ab 2024 umgesetzt: Wenn die Tochtergesellschaft in UAE (Free Zone oder nicht) einem effektiven Steuersatz unter 15 % unterliegt, kann die spanische Konzernmutter eine Ergänzungssteuer erheben, um den Effektivsatz auf 15 % anzuheben. Für kleine Unternehmen unter €750M Gesamtumsatz gilt Pillar Two nicht — aber die nationale Mindeststeuer in UAE (9 %) reduziert den Spielraum ohnehin.
Das DBA zwischen Spanien und UAE (in Kraft seit 2007, geändert 2018) vermeidet Doppelbesteuerung. Es sieht für Dividenden eine Quellensteuer von 0 % in UAE vor (UAE erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden) und 5 % oder 15 % in Spanien je nach Beteiligungsquote. Für die persönliche Einkommensteuer: UAE hat keine, und wenn der Steuerpflichtige tatsächlich in UAE residiert, besteuert Spanien seine UAE-Einkünfte nicht. Wenn Spanien die Residenz anficht, ist das DBA nicht das primäre Schutzinstrument.
Häufig unterschätzte Kosten: Free-Zone-Lizenz (€1.500–€8.000/Jahr je nach Zone und Aktivität); Büroraumkosten (Flexi-Desk: €1.500–€3.000/Jahr; physisches Büro: ab €15.000/Jahr); Visum und Aufenthaltskosten; Buchführung und Compliance in UAE; Substanzaufbau (Personal, wenn ESR anwendbar); hohe Lebenshaltungskosten in Dubai (Miete, Schule, Gesundheit). Dazu kommt auf der Ausgangsseite: spanische Wegzugsteuer wenn anwendbar, und steuerliche Reorganisationskosten.
Art. 100 LIS (Transparencia Fiscal Internacional) kann anwendbar sein, wenn ein spanischer Steuerpflichtiger (natürliche oder juristische Person) Kontrolle über eine Gesellschaft in einem Land mit Niedrigbesteuerung hält und diese Gesellschaft bestimmte passive Einkünfte erzielt. UAE gilt steuerlich nicht als Paraíso Fiscal (seit 2007 DBA) — aber wenn die UAE-Gesellschaft 9 % IS zahlt und die Einkünfte passiver Art sind, könnten unter bestimmten Umständen Hinzurechnungspositionen entstehen. BMC analysiert die konkrete Struktur.

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