Besteuerung Andorra für Spanier: echte Vorteile, echte Risiken
Technischer Leitfaden zur Besteuerung in Andorra für Spanier: IGEC bis 10 %, Wegzugsteuer, DBA Spanien-Andorra und AEAT-Kriterien zur Anfechtung des andorranischen Steuerwohnsitzes.
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Das Problem
Jedes Jahr erwägen Hunderte spanischer Unternehmer, ihren Steuerwohnsitz nach Andorra zu verlegen. Die meisten kennen nur einen Teil der Information: In Andorra zahlt man maximal 10 % Einkommensteuer und es gibt keine Vermögensteuer. Die Information stimmt. Was ihnen niemand erzählt: Die AEAT hat erhebliche Ressourcen in die Anfechtung von Wohnsitzverlegungen nach Andorra investiert. Die Anforderungen an den Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes sind viel strenger, als viele Berater suggerieren. Und wenn die Behörde die Wohnsitzverlegung nicht anerkennt, hat der Steuerpflichtige jahrelang in zwei Ländern Steuern gezahlt, ohne diese zurückfordern zu können.
Unsere Lösung
Bei BMC beraten wir Personen, die eine Verlagerung des Steuerwohnsitzes nach Andorra erwägen, mit einem realistischen Ansatz. Wir analysieren Vermögenssituation, Bindungen an Spanien, Kosten der Wegzugsteuer und die reale Machbarkeit des Wohnsitnznachweises. Wenn die Verlegung sinnvoll ist, strukturieren wir sie korrekt. Wenn die Risiken die Vorteile überwiegen, sagen wir es.
Wie wir vorgehen
Machbarkeitsdiagnose
Wir analysieren Ihre konkrete Situation: Wert der Beteiligungen und Finanzanlagen in Spanien, persönliche und familiäre Bindungen, schulpflichtige Kinder, unternehmerische Tätigkeit in Spanien. Wir quantifizieren potenzielle Steuerersparnis und Anfechtungsrisiko.
Strukturierung der Verlegung
Wenn die Verlegung machbar ist, gestalten wir die Umsetzung: Wahl zwischen passivem oder aktivem Wohnsitz, Zeitplan der Entkoppelung von Spanien, Wegzugsteuererklärung wenn erforderlich, Regularisierung des Modelos 720 und Planung der Übergangsphase.
Dokumentation und Begleitung
Die Wohnsitzverlegung endet nicht am Tag der Ummeldung. Die AEAT kann bis zu vier Jahre später eine Prüfung einleiten. Wir bereiten die Dokumentation vor und verwalten alle AEAT-Anforderungen.
Ich hatte monatelang die Verlegung nach Andorra mit Informationen aus Foren geprüft. BMC war das erste Büro, das mir die realen Risiken erklärte: meine Kinder gehen in Barcelona zur Schule, mein Hauptunternehmen hat seinen Sitz in Spanien. Ich entschied mich gegen die Verlegung und strukturierte eine Optimierung innerhalb Spaniens. Die beste Entscheidung.
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Andorra bietet echte Steuervorteile. Aber die Wohnsitzverlegung ist kein Selbstläufer — und die AEAT hat in den letzten Jahren erhebliche Ressourcen in die Prüfung andorranischer Wohnsitze spanischer Steuerpflichtiger investiert. BMC berät mit vollständiger Information, nicht mit übertriebenen Versprechen.
Das andorranische Steuersystem
Der IGEC (andorranische Einkommensteuer) staffelt sich progressiv von 0 % (unter €24.000) über 5 % (€24.000–40.000) auf maximal 10 % (über €40.000). Der Effektivsatz bei €200.000 Jahreseinkommen liegt bei ca. 9,7 % — gegenüber bis zu 47 % Grenzsteuersatz in Spanien. Hinzu kommen: keine Vermögensteuer, keine landesweite Erbschaft- und Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer 10 %.
Wegzugsteuer: Die Einstiegshürde
Art. 95.bis LIRPF besteuert latente Gewinne auf Beteiligungen bei Verlagerung nach Andorra (kein EU/EWR-Mitglied): vollständige Zahlung im Verlegungsjahr, keine Stundung. Betroffen bei Beteiligungswert > €4.000.000 oder > 25 % Beteiligung mit Wert > €1.000.000. Steuersatz: Sparertarif 19–28 %.
Die AEAT-Prüfungspraxis
Drei Anfechtungsargumente dominieren: (1) Weniger als 183 Tage tatsächliche Anwesenheit in Andorra; (2) Wirtschaftliche Interessen — der Steuerpflichtige leitet operative spanische Gesellschaften; (3) Ehegatte und Kinder in Spanien.
Die Dokumentation muss lückenlos sein: Kontoauszüge, Versorgungsrechnungen, Mobilfunkprotokolle, Arzttermine, Schulnachweise, Terminkalender. Das DBA Spanien-Andorra (seit 2016) löst das Problem nicht, wenn Spanien die Wohnsitzverlegung grundlegend anficht.
Alternative: Steueroptimierung innerhalb Spaniens
Für viele Mandanten ist die optimierte Steuerstruktur innerhalb Spaniens — Holdingstruktur, SOCIMI, Familienunternehmensprivileg, ETVE — eine attraktive Alternative ohne Mobilitätszwang und Anfechtungsrisiko.
Was als Nächstes kommt
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Umfassende Steuerplanung
Optimieren Sie Ihre Steuerlast mit einer vollständigen Steuerstrategie: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, internationale Besteuerung und Sonderzonen.
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Unternehmensberatung
Von der Gründung bis zum Verkauf: Wir begleiten Unternehmer in jeder Phase des Unternehmenslebenszyklus.
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Umfassende Rechtsberatung
Handelsrecht, Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz: ein multidisziplinäres Rechtsteam für alle Ihre Unternehmensbedürfnisse.
Häufig gestellte Fragen
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