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Unternehmensimmigration: Internationale Talentmobilität leicht gemacht

Arbeitserlaubnisbearbeitung, Visaverwaltung und internationale Mobilitätslösungen für die Talente Ihres Unternehmens.

98%
Genehmigungsrate beim ersten Antrag
30+ Nationalitäten
In den letzten 3 Jahren bearbeitete Mitarbeiterprofile
4–8 Wochen
Typischer Zeitraum für die Bearbeitung einer ICT-Erlaubnis
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Wird eine Schlüsseleinstellung oder ein Führungskräftetransfer derzeit aufgrund einer Immigrationskomplexität verzögert, die Sie intern nicht lösen können?

Haben Sie einen systematischen Prozess zur Verfolgung von Erlaubniserneuerungen, bevor sie ablaufen und das Risiko einer illegalen Beschäftigung erzeugen?

Sind internationale Entsandte nach Spanien sich des Beckham-Gesetz-Steuerregimes und seiner Antragsfristen bewusst?

Ist Ihr Unternehmen bei der Sozialversicherung für alle Mitarbeiter mit Nicht-EU-Arbeitserlaubnissen compliant?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Unternehmensimmigrationsprozess

01

Situationsbewertung

Wir analysieren das Profil des Kandidaten, die anwendbaren Vorschriften und den für jeden Fall am besten geeigneten Immigrationsweg.

02

Antragsvorbereitung

Wir sammeln und bereiten alle erforderlichen Dokumente vor, einschließlich Übersetzungen, Apostillen und obligatorischer Zertifikate.

03

Einreichung und Verfolgung

Wir reichen den Antrag bei den zuständigen Behörden ein und verfolgen den Fall aktiv bis zur Entscheidung.

04

Unterstützung nach Genehmigung

Wir helfen bei der Erlangung der NIE, der Sozialversicherungsregistrierung, der Gemeinderegistrierung und zukünftigen Verlängerungen, um den laufenden Rechtsstatus des Mitarbeiters zu gewährleisten.

Die Herausforderung

Internationale Talente anzuziehen ist ein Wettbewerbsvorteil, aber der Immigrationsbürokratismus kann diesen zum Albtraum machen. Unvorhersehbare Fristen, sich ändernde Anforderungen und das Risiko von Ablehnungen gefährden Schlüsseleinstellungen und bedrohen die Kontinuität strategischer Projekte.

Unsere Lösung

Wir übernehmen den gesamten Immigrationsprozess für Ihre internationalen Mitarbeiter und Führungskräfte. Von der Erlangung des ersten Visums bis zu Verlängerungen und Familienzusammenführungen kümmern wir uns um den gesamten Papierkram, damit Ihr Unternehmen globale Talente ohne Unterbrechung einbinden kann.

Die Unternehmensimmigration in Spanien wird primär durch Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern und Internationalisierung geregelt, das schnell bearbeitbare Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für hochqualifizierte Fachkräfte, Investoren, Unternehmer und unternehmensinterne Transferees eingeführt hat. Für Nicht-EU-Bürger wird der Standard-Arbeitserlaubnisrahmen durch Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und Königliches Dekret 557/2011 geregelt. Unternehmensinterne Transfers innerhalb multinationaler Konzerne werden auch durch EU-Richtlinie 2014/66/EU (ICT-Richtlinie) erleichtert. Das spanische Visum für digitale Nomaden (Gesetz 28/2022) fügt einen weiteren Weg für Fernarbeitnehmer hinzu.

Internationale Talentmobilität ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit globaler Unternehmen. Unser Unternehmensimmigrationsteam beseitigt bürokratische Hürden, damit Ihr Unternehmen die besten Fachleute unabhängig von ihrer Nationalität einbinden kann — mit einer Genehmigungsrate von 98 % beim ersten Antrag.

Unternehmensimmigration als Talentstrategie

Die Fähigkeit, global zu rekrutieren, ist nicht mehr ein Privileg multinationaler Konzerne — sie ist eine Grundvoraussetzung für jedes Unternehmen, das um Spezialtalente in Bereichen von Technologie über Life Sciences bis hin zu Finanzen und kreativen Industrien konkurriert. Das spanische Immigrationssystem bietet mehrere Wege für ausländische Fachkräfte, deren Navigation jedoch spezielles Wissen erfordert.

Unser Unternehmensimmigrationsservice ist für Unternehmen aufgebaut, nicht nur für Einzelpersonen. Wir verwalten gesamte Kohorten von Erlaubnisanträgen gleichzeitig, pflegen ein Tracking-System für Verlängerungsfristen und beraten HR- und People-Teams beim Aufbau immigrations-complianter Onboarding-Prozesse. Fehler in der Dokumentation oder die Wahl des falschen Immigrationswegs können die Einarbeitung eines Führungskräftetransfers um Monate verzögern — mit direkten Auswirkungen auf strategische Projekte.

Der innerbetriebliche Transfer (ICT): Das Schlüsselinstrument für multinationale Konzerne

Für multinationale Konzerne mit Tochtergesellschaften in Spanien ist die Genehmigung für innerbetriebliche Transfers (ICT — Intra-Corporate Transfer) der effizienteste Weg für die Mobilität von Führungskräften, Spezialisten und Auszubildenden. Die ICT-Genehmigung ermöglicht es, einen Mitarbeiter eines ausländischen Gruppenunternehmens mit einer schnelleren Bearbeitung als bei der regulären Arbeitserlaubnis in die spanische Tochtergesellschaft zu versetzen — mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren (verlängerbar).

Die Voraussetzungen sind: eine Mindestarbeitsverhältnis von drei Monaten beim ausländischen Gruppenunternehmen, ein Arbeitsvertrag mit dem spanischen Empfängerunternehmen und ein Profil als Führungskraft, Spezialist oder Auszubildender. Bei korrekter Verwaltung kann die Bearbeitung in 20 bis 30 Werktagen abgeschlossen werden.

Der entscheidende Vorteil des ICT gegenüber der regulären Arbeitserlaubnis ist das Fehlen der Prüfung der nationalen Beschäftigungslage — das Unternehmen muss nicht nachweisen, dass keine nationalen Kandidaten für die Stelle verfügbar sind, was eines der häufigsten Hindernisse bei regulären Arbeitsgenehmigungsverfahren beseitigt. Wir koordinieren ICT-Verfahren mit dem Bereich Arbeitsrecht und der Gesellschaftsverwaltung, damit der Transfer aus jeder Perspektive reibungslos verläuft.

Die richtigen Immigrationswege für jedes Profil

Die Zuweisung des Kandidaten zum richtigen Immigrationsweg ist die kritischste Entscheidung bei jedem Erlaubnisantrag. Wir bewerten jeden Fall anhand des vollständigen Menüs verfügbarer Optionen:

ICT-Transfers für konzerninterne Bewegungen von Führungskräften und Spezialisten — schnellste Bearbeitung, kein Erfordernis der Prüfung der nationalen Beschäftigungslage.

EU Blue Card für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Erfahrung — günstige Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU, erleichterte Familienzusammenführung.

Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte nach Gesetz 14/2013 — für Führungskräfte, spezialisiertes Fachpersonal und Absolventen renommierter Universitäten, mit beschleunigter Bearbeitung und bevorzugten Konditionen.

Visum für digitale Nomaden nach Gesetz 28/2022 — für Fernarbeitnehmer, die für ausländische Unternehmen arbeiten und in Spanien wohnen möchten; erfordert den Nachweis eines Mindesteinkommens und einer Fernarbeit- oder Berufsbeziehung.

Startup-Unternehmer-Genehmigung nach dem Startup-Gesetz (Gesetz 28/2022) — für Gründer, die ein innovatives Geschäftsprojekt in Spanien entwickeln, mit zweijähriger Anfangslaufzeit.

Beckham-Gesetz: Steuerliche Koordinierung für internationale Führungskräfte

Ein wesentlicher Aspekt in der Entscheidung internationaler Führungskräfte für einen Umzug nach Spanien ist die Steuerbelastung. Das Sondersteuerregime für entsandte Arbeitnehmer — bekannt als Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF) — ermöglicht es Personen, die ihren Wohnsitz aus beruflichen Gründen nach Spanien verlegen, während der ersten sechs Jahre nur spanische Einkommensquellen mit einem Pauschalsatz von 24 % zu versteuern, anstatt nach weltweit erzieltem Einkommen zu progressiven Sätzen besteuert zu werden, die 47 % überschreiten können.

Wir koordinieren die Immigrationsbearbeitung mit der Steuerberatung für nicht ansässige Personen und der Steuerplanung, damit die Ankunft der Führungskraft vom ersten Tag an optimal ist — immigrationsrechtlich wie steuerlich.

Alternativen zur Golden Visa nach deren Abschaffung 2025

Die Abschaffung der Immobilienvariante der Golden Visa im April 2025 (Organgesetz 1/2025) hat viele internationale Investoren auf alternative Aufenthalts- und Investitionswege in Spanien hingewiesen. Die weiterhin gültigen Optionen umfassen:

Investition in öffentliche Staatsanleihen über 2.000.000 EUR — verleiht dem Investor und seiner Familie das Aufenthaltsrecht ohne die Notwendigkeit, ein gesellschaftsrechtliches Vehikel in Spanien zu errichten.

Investition in Geschäftstätigkeit von allgemeinem Interesse — das Gesetz 14/2013 ermöglicht das Investor-Visum für Personen, die eine Unternehmensinvestition tätigen, die Arbeitsplätze in Spanien schafft, eine relevante sozioökonomische Wirkung hat oder einen relevanten Beitrag zu wissenschaftlicher und technologischer Innovation leistet.

Visum für digitale Nomaden — für Nicht-EU-Bürger, die remote für ausländische Unternehmen oder Kunden arbeiten, ist dieses Visum die agilste Alternative geworden. Bei vollständiger Dokumentation kann die Bearbeitung in ein bis drei Monaten abgeschlossen werden.

Wir beraten zu den am besten geeigneten Alternativen in Verbindung mit der gesamten Steuerplanung und der Vermögenssteuer für Investoren und Nicht-Residenten.

Compliance: Das unterschätzte Risiko

Immigrations-Compliance geht nicht nur um die anfängliche Erlaubnis. Sponsorunternehmen haben laufende Pflichten: Aufrechterhaltung der Beschäftigungsbedingungen, auf deren Grundlage die Erlaubnis erteilt wurde, Meldung von Änderungen in der Situation des Mitarbeiters an die Immigrationsbehörden und Verlängerung von Erlaubnissen vor Ablauf. Ein Unternehmen, das diese Pflichten vernachlässigt, riskiert Bußgelder und den Verlust der Sponsorstatus-Berechtigung.

Wir bieten Compliance-Retainer für Unternehmen mit mehreren ausländischen Mitarbeitern an — ein proaktives Tracking-System für Verlängerungsfristen, kombiniert mit periodischen Compliance-Reviews, die sicherstellen, dass das Unternehmen seinen laufenden Pflichten als Sponsor ausländischer Arbeitnehmer nachkommt. Die Koordination mit dem HR-Management gewährleistet, dass Immigrations-Compliance in die Onboarding-Prozesse des Unternehmens integriert ist.

Unterstützung über die Erlaubniserteilung hinaus

Ein Mitarbeiter, dessen Erlaubnis genehmigt ist, der aber kein Bankkonto eröffnen, sich nicht bei der Sozialversicherung anmelden oder seine Kinder nicht in der Schule anmelden kann, ist kein produktiv arbeitender Mitarbeiter. Unsere Post-Genehmigungsunterstützung umfasst jeden praktischen Schritt des Niederlassungsprozesses: NIE-Ausstellung, Sozialversicherungsregistrierung, Gemeinderegistrierung (empadronamiento) und praktische Orientierung zum Leben in Spanien. Wir koordinieren auch die Familienzusammenführung parallel zum Haupterlaubnisantrag, um sicherzustellen, dass die gesamte Familiensituation vom ersten Moment an geregelt ist — denn eine Führungskraft, die ihre Familie nicht mitbringen kann, wird kaum einem längeren Auslandseinsatz zustimmen.

Referenzen

Echte Ergebnisse bei der internationalen Talentmobilität

Wir haben unser Ingenieurteam aus drei Ländern gleichzeitig erweitert. BMC verwaltete alle sechs Erlaubnisanträge parallel, übernahm Übersetzungen und Apostillen und lieferte Genehmigungen innerhalb von sechs Wochen. Was unser HR-Team Monate zur Koordinierung gebraucht hätte, war vollständig von unseren Schultern genommen.

Synapse Technologies Spain S.L.
People & Culture Director

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was unser Unternehmensimmigrations-Service umfasst

Arbeitserlaubnisse & Visa

Vollständige Bearbeitung von Arbeitererlaubnissen, ICT-Transfers, EU Blue Cards, Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, Visa für digitale Nomaden und Genehmigungen für Startup-Unternehmer.

Aufenthalt für Investoren

Beratung zu Aufenthaltsalternativen für Investoren nach der Abschaffung des Golden Visa für Immobilien (April 2025). Wir verwalten Finanzinvestitionswege, Geschäftsprojektförderung und Übergangsstrategien für bestehende Golden-Visa-Inhaber.

Familienzusammenführung

Bearbeitung von Familienzusammenführungsanträgen für Ehepartner, Kinder und abhängige Verwandte von Erlaubnisinhabern nach dem allgemeinen und EU-Bürger-Regime.

Erlaubnisverlängerungen & Compliance

Proaktive Verfolgung und Verlängerung aller bestehenden Erlaubnisse mit Compliance-Reviews, um sicherzustellen, dass Unternehmen laufende Pflichten als Sponsor ausländischer Arbeitnehmer erfüllen.

NIE, Registrierung & Niederlassung

Unterstützung bei NIE-Anträgen, Sozialversicherungsregistrierung, Gemeinderegistrierung (empadronamiento) und allen administrativen Schritten nach der Erlaubniserteilung.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensimmigration in Spanien

Wir bearbeiten Erlaubnisse für angestellte Arbeitnehmer, Selbständigenerlaubnisse, Aufenthaltsgenehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, unternehmensinterne Transfers (ICT) und Erlaubnisse für Forscher und Startuppersonal, unter anderem.
Der Immobilienweg des Golden Visa wurde durch Organgesetz 1/2025 mit Wirkung April 2025 abgeschafft. Immobilienkäufe qualifizieren nicht mehr für die Aufenthaltserlaubnis für Investoren. Finanzinvestitionswege (Staatsanleihen, Aktien, Bankeinlagen über 1 Mio. EUR) und die Förderung von Geschäftsprojekten stehen jedoch weiterhin zur Verfügung. Wir beraten zu den geeignetsten Alternativen — einschließlich des Beckham-Gesetzes, des Visums für digitale Nomaden und Erlaubnissen für hochqualifizierte Fachkräfte.
Die ICT-Erlaubnis ermöglicht den Transfer von Führungskräften, Spezialisten oder Auszubildenden von einem ausländischen Unternehmen zu seiner Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Spanien. Sie hat eine schnellere Bearbeitungszeit als eine Standard-Arbeitserlaubnis und kann bis zu 3 Jahre dauern.
Ja, die EU Blue Card ist für hochqualifizierte Fachleute mit einem Universitätsabschluss oder gleichwertiger Erfahrung verfügbar. Sie bietet günstige Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU und erleichtert die Familienzusammenführung.
Ja, wir bearbeiten die Zusammenführung von Ehepartnern, minderjährigen Kindern und abhängigen Vorfahren nach dem allgemeinen Regime, dem EU-Bürger-Regime und für Inhaber von Sondergenehmigungen.
Die gesetzliche Anforderung sind 10 Jahre kontinuierlichen legalen Aufenthalts, reduziert auf 2 Jahre für Bürger lateinamerikanischer, philippinischer, äquatorialguineischer und sephardischer Herkunft sowie 1 Jahr für die Ehe mit einem spanischen Staatsbürger. Der Verwaltungsprozess kann weitere 1 bis 3 Jahre dauern.
Das Visum für digitale Nomaden ermöglicht Fernarbeitnehmern — sowohl angestellt als auch selbständig — in Spanien zu wohnen, während sie für ausländische Unternehmen arbeiten. Es erfordert den Nachweis eines Mindesteinkommens und einer Fernarbeit- oder Berufsbeziehung. Die anfängliche Genehmigung gilt bis zu 1 Jahr.
Ja, wir bearbeiten die Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte, die Führungskräfte, spezialisiertes Fachpersonal und Absolventen renommierter Universitäten abdeckt. Dieser Weg bietet beschleunigte Bearbeitung und bevorzugte Konditionen.
Das Beckham-Gesetz (die Sondersteuerregelung für einreisende Entsandte) ermöglicht qualifizierenden Personen, die spanische Steuereinwohner werden, bis zu sechs Jahre lang nur auf spanische Einkünfte zu einem Pauschalsteuersatz von 24 % besteuert zu werden. Die Berechtigung erfordert, in den vorherigen fünf Jahren kein spanischer Steuereinwohner gewesen zu sein und Beschäftigungs- oder Berufseinkünfte aus Spanien zu erzielen. Wir beraten zur kombinierten Immigrations- und Steuerstrategie.
Das Startup-Gesetz (Gesetz 28/2022) schuf eine spezifische Genehmigung für Unternehmer, die nach Spanien ziehen, um ein innovatives Geschäftsprojekt zu entwickeln. Es bietet eine schnellere Bearbeitung, eine zweijährige Anfangslaufzeit und die Möglichkeit, Aufenthalt als 'Startup-Unternehmer' statt einer Standard-Selbständigenerlaubnis zu beantragen.
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