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Modell 721 Krypto-Rechner — Spanien 2026
Das spanische Modell 721 verpflichtet zur Erklärung von Krypto-Assets auf ausländischen Börsen, wenn der Gesamtwert 50.000 € übersteigt. Prüfen Sie Ihre Meldepflicht für das Steuerjahr 2026 (Abgabefrist: 31. März 2027).
Ihre Börsenbestände eingeben
Börsen und Vermögenswerte zum 31. Dezember 2026
Nicht ankreuzen, wenn Sie bereits das Modell 720 oder 721 eingereicht haben und die 20.000-€-Erhöhungsregel prüfen möchten.
Gesamter Krypto-Wert, der in Ihrer letzten Modell-720/721-Erklärung angegeben wurde.
Analyse der Meldepflicht
Gesamter meldepflichtiger Wert (ausländische Börsen)
—
Schwelle für Ersteinreichung
50.000 €
Erhöhung gegenüber dem Vorjahr
Meldepflicht bei Erhöhung um mehr als 20.000 €
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Abgabefrist
31. März 2027
Sie müssen das Modell 721 einreichen
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Keine Einreichungspflicht
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Aufschlüsselung nach Börse
Wichtig: Nur Vermögenswerte auf ausländischen Börsen und Verwahrern werden für die Modell-721-Schwelle berücksichtigt. Krypto in Self-Custody-Wallets (Hardware oder Software) oder auf spanisch registrierten Plattformen ist nicht einzubeziehen — obwohl andere Meldepflichten bestehen können.
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
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Was ist das spanische Modell 721?
Das Modell 721 ist Spaniens jährliche Informationserklärung für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte im Ausland. Eingeführt durch das Gesetz 11/2021 (Anti-Betrugs-Gesetz) und verpflichtend ab dem Steuerjahr 2022, richtet es sich speziell an digitale Vermögenswerte bei ausländischen Verwahrern und Börsen — als Ergänzung zum Modell 720, das andere ausländische Vermögenswerte abdeckt.
Die Meldepflicht wird ausgelöst, wenn der aggregierte Marktwert aller Krypto-Assets auf ausländischen Plattformen am 31. Dezember des maßgeblichen Steuerjahres 50.000 € übersteigt. In Folgejahren ist die Einreichung auch dann erforderlich, wenn der Wert um mehr als 20.000 € gegenüber dem zuletzt erklärten Jahr gestiegen ist — selbst wenn der Gesamtwert unter 50.000 € liegt.
Die Strafen bei Nichterfüllung sind erheblich: 5.000 € pro ausgelassenem Posten (mindestens 10.000 €) oder 100 € pro verspätet erklärtem Posten (mindestens 1.500 €). Bei BMC übernehmen unsere Experten für digitale Vermögenswerte die Einreichung des Modells 721 und beraten zur steuerlichen Gesamtsituation — IRPF/IS, Vermögensteuer (Patrimonio) und Modell-172/173-Börsenmeldungen. Mehr erfahren Sie bei unserem Krypto-Steuer-Service.
Häufig gestellte Fragen
Zählen Self-Custody-Wallets (Cold/Hot Wallets)?
Nein. Krypto in Self-Custody-Wallets (Ledger, Trezor, MetaMask usw.) fällt nicht unter das Modell 721. Nur Vermögenswerte bei ausländischen Drittverwahrern — Börsen, Custodial-Plattformen, DeFi-Protokolle mit ausländischer Gegenpartei — sind meldepflichtig.
Welche Börsen gelten als „ausländisch"?
Eine Börse gilt als ausländisch, wenn sie nicht in Spanien ansässig ist und keine spanische CIF besitzt, die bei der CNMV oder AEAT registriert ist. Die meisten großen internationalen Börsen (Binance, Coinbase, Kraken, OKX, Bybit usw.) gelten als ausländische Einheiten, auch wenn sie spanische Kunden bedienen.
Wie werden Krypto-Assets bewertet?
Vermögenswerte werden zum Marktpreis am 31. Dezember des maßgeblichen Steuerjahres, umgerechnet in Euro, bewertet. Für Token ohne direkten EUR-Markt gilt der offizielle EUR/USD-Wechselkurs der EZB an diesem Tag.
Was gilt für Staking, Lending oder DeFi-Positionen?
Ja, wenn die Vermögenswerte unter der Verwahrung eines ausländischen Anbieters stehen. Vermögenswerte in DeFi-Smart-Contracts auf öffentlichen Blockchains sind eine regulatorische Grauzone, bis die AEAT eine Klärung liefert. Für komplexe DeFi-Positionen wird professionelle Beratung dringend empfohlen.
Gilt das Modell 721 auch für Nichtresidenten Spaniens?
Die Pflicht gilt für in Spanien steuerlich Ansässige. Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt oder dort seinen wirtschaftlichen Mittelpunkt hat, gilt in der Regel als steuerlich ansässig und muss dieser Pflicht nachkommen. Nichtresidenten können dennoch andere Meldepflichten nach Modell 172/173 haben.
Benötigen Sie Hilfe beim Modell 721?
Unsere Krypto-Steuerberater übernehmen die Einreichung des Modells 721 und beraten Sie umfassend zur steuerlichen Behandlung Ihres digitalen Vermögensportfolios in Spanien.