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Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht in Marbella: Aufenthaltstitel für Expatriates an der Costa del Sol

Marbella und die Costa del Sol beherbergen eine der vielfältigsten und etabliertesten Expatriate-Gemeinschaften Spaniens: britische Residenten mit langjährigen Immobilienverbindungen, deutsche und skandinavische Familien in den Urbanisierungen der Nueva Marbella, russische und osteuropäische Unternehmer in Puerto Banús, lateinamerikanische Geschäftsleute und digitale Nomaden aus Nordeuropa und den USA. All diese Profile müssen irgendwann ihren aufenthaltsrechtlichen Status in Spanien regeln. Ihre Bedürfnisse unterscheiden sich oft von denen eines Unternehmensmanagers in Madrid: nicht-lukrativer Aufenthalt für vermögende Privatpersonen, Digitalnomadenvisum für Telearbeiter, Selbstständigengenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer spanischer Gesellschaften. Das spanische Einwanderungssystem ist nicht darauf ausgelegt, intuitiv zu sein.

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Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC berät und vertritt Expatriates, vermögende Privatpersonen und internationale Fachleute in Marbella und an der Costa del Sol in ihren Einwanderungsangelegenheiten. Wir verwalten den gesamten Prozess vor der Delegación del Gobierno in Málaga: Situationsbewertung, Genehmigungstyp-Identifikation, Aktenvorbereitung, Einreichung, Nachverfolgung und TIE-Verwaltung in Marbella. Unser Team spricht Deutsch, Spanisch, Englisch und Russisch.

  • BMC verwaltet Einwanderungsfälle in Marbella auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Russisch — vor der Delegación del Gobierno in Málaga.

  • Häufigste Genehmigungstypen an der Costa del Sol

    NLV (Rentner, Kapitalrentner), Digitalnomadenvisum (Telearbeiter), Familienzusammenführung.

  • EU-Bürger (Deutsche)

    vereinfachtes EU-Registrierungsverfahren; Nicht-EU-Bürger

  • Bearbeitungszeiten in Málaga generell kürzer als in Madrid — 1-3 Monate für NLV, 20-45 Arbeitstage für Digitalnomadenvisum.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Erstdiagnose und Auswahl des Genehmigungstyps

    Der erste Schritt besteht darin, den am besten geeigneten Genehmigungstyp für das Profil jedes Mandanten in Marbella zu ermitteln. Die häufigsten Optionen für Costa del Sol-Residenten sind: die nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis (für Kapitalrentner und vermögende Privatpersonen), das Digitalnomadenvisum (für Telearbeiter), die Selbstständigengenehmigung (für unabhängige Fachleute und Unternehmer) und die Familienzusammenführung. Die Erstberatung von BMC ist kostenlos.

  2. Aktenvorbereitung und Apostille von Dokumenten

    Eine der häufigsten Ursachen für Verzögerungen bei Einwanderungsfällen an der Costa del Sol ist unvollständige oder falsch apostillierte Dokumentation. BMC erstellt die vollständige Akte und gibt genau an, welche Dokumente eine Apostille benötigen, welche eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische erfordern und in welchem Format jedes eingereicht werden muss.

  3. Einreichung bei der Delegación del Gobierno in Málaga

    Einwanderungsanträge für Marbella-Residenten werden vor der Delegación del Gobierno in Málaga (Av. de la Aurora 47, 29002 Málaga) oder für bestimmte Anträge beim lokalen Ausländerbüro in Marbella (Plaza de los Naranjos) bearbeitet. BMC reicht Anträge ein und verwaltet die gesamte Kommunikation mit der Behörde bis zur Entscheidung.

  4. TIE-Verwaltung in Marbella

    Nach Erteilung der Genehmigung verwalten wir den Termin zur Ausstellung der Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) an der Polizeidienststelle Marbella (calle Jacinto Benavente s/n). Wir bereiten den Mandanten auf den Termin vor und überprüfen alle Unterlagen im Voraus.

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Das Problem

Marbella und die Costa del Sol beherbergen eine der vielfältigsten und etabliertesten Expatriate-Gemeinschaften Spaniens: britische Residenten mit langjährigen Immobilienverbindungen, deutsche und skandinavische Familien in den Urbanisierungen der Nueva Marbella, russische und osteuropäische Unternehmer in Puerto Banús, lateinamerikanische Geschäftsleute und digitale Nomaden aus Nordeuropa und den USA. All diese Profile müssen irgendwann ihren aufenthaltsrechtlichen Status in Spanien regeln. Ihre Bedürfnisse unterscheiden sich oft von denen eines Unternehmensmanagers in Madrid: nicht-lukrativer Aufenthalt für vermögende Privatpersonen, Digitalnomadenvisum für Telearbeiter, Selbstständigengenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer spanischer Gesellschaften. Das spanische Einwanderungssystem ist nicht darauf ausgelegt, intuitiv zu sein.

Unsere Lösung

BMC berät und vertritt Expatriates, vermögende Privatpersonen und internationale Fachleute in Marbella und an der Costa del Sol in ihren Einwanderungsangelegenheiten. Wir verwalten den gesamten Prozess vor der Delegación del Gobierno in Málaga: Situationsbewertung, Genehmigungstyp-Identifikation, Aktenvorbereitung, Einreichung, Nachverfolgung und TIE-Verwaltung in Marbella. Unser Team spricht Deutsch, Spanisch, Englisch und Russisch.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Erstdiagnose und Auswahl des Genehmigungstyps

Der erste Schritt besteht darin, den am besten geeigneten Genehmigungstyp für das Profil jedes Mandanten in Marbella zu ermitteln. Die häufigsten Optionen für Costa del Sol-Residenten sind: die nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis (für Kapitalrentner und vermögende Privatpersonen), das Digitalnomadenvisum (für Telearbeiter), die Selbstständigengenehmigung (für unabhängige Fachleute und Unternehmer) und die Familienzusammenführung. Die Erstberatung von BMC ist kostenlos.

2

Aktenvorbereitung und Apostille von Dokumenten

Eine der häufigsten Ursachen für Verzögerungen bei Einwanderungsfällen an der Costa del Sol ist unvollständige oder falsch apostillierte Dokumentation. BMC erstellt die vollständige Akte und gibt genau an, welche Dokumente eine Apostille benötigen, welche eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische erfordern und in welchem Format jedes eingereicht werden muss.

3

Einreichung bei der Delegación del Gobierno in Málaga

Einwanderungsanträge für Marbella-Residenten werden vor der Delegación del Gobierno in Málaga (Av. de la Aurora 47, 29002 Málaga) oder für bestimmte Anträge beim lokalen Ausländerbüro in Marbella (Plaza de los Naranjos) bearbeitet. BMC reicht Anträge ein und verwaltet die gesamte Kommunikation mit der Behörde bis zur Entscheidung.

4

TIE-Verwaltung in Marbella

Nach Erteilung der Genehmigung verwalten wir den Termin zur Ausstellung der Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) an der Polizeidienststelle Marbella (calle Jacinto Benavente s/n). Wir bereiten den Mandanten auf den Termin vor und überprüfen alle Unterlagen im Voraus.

5

Verlängerungen und proaktives Follow-up

Genehmigungen in Marbella sind generell befristet (anfänglich 1 oder 2 Jahre, verlängerbar). BMC setzt Ablaufbenachrichtigungen für jeden Mandanten und leitet Verlängerungsverfahren rechtzeitig ein (mindestens 90 Tage vor Ablauf).

4 Sprachen
Deutsch, Spanisch, Englisch und Russisch
Costa del Sol
Spezialisten vor der Delegación del Gobierno in Málaga
NLV + Nomade
Die zwei meistbeantragten Genehmigungen in Marbella
+15 Jahre
Erfahrung mit der internationalen Gemeinschaft der Costa del Sol

Ich habe zwei Jahre in Marbella gelebt und wollte meinen Aufenthaltsstatus ordnungsgemäß regularisieren. Ich arbeite remote für ein Hamburger Technologieunternehmen. BMC hat mein Profil analysiert, das Digitalnomadenvisum beantragt und anschließend meinen Beckham-Gesetz-Antrag rechtzeitig eingereicht. Ich habe jetzt meine TIE und zahle 24 % Einkommensteuer statt dem deutschen Spitzensteuersatz. Die finanzielle Veränderung ist erheblich.

Stefan Müller Senior Software Engineer, Hamburger Technologieunternehmen, Marbella

Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht in Marbella: rechtliche Unterstützung für die internationale Gemeinschaft der Costa del Sol

Marbella ist nicht nur ein Touristenziel. Es ist der dauerhafte Wohnsitz einer der wohlhabendsten und multinationalsten Gemeinschaften Europas — mit Residenten aus dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Skandinavien, Russland, den Niederlanden, den USA und Lateinamerika, die die Costa del Sol zu ihrer langfristigen Basis gemacht haben.

All diese Profile müssen irgendwann ihren aufenthaltsrechtlichen Status in Spanien verwalten. Ob es darum geht, ein erstes NIE zu erhalten, eine nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis im heimischen Konsulat zu beantragen, von einem Touristenaufenthalt zu einem legalen Wohnsitz zu wechseln oder Familienangehörige nachzuholen — das spanische Einwanderungsverfahren ist detailliert, zeitkritisch und fehlerintolerant.

BMC berät seit über einem Jahrzehnt Expatriates in Marbella. Unser Team kennt die Verfahren der Delegación del Gobierno in Málaga in der Tiefe, die spezifischen Dokumentationsanforderungen der wichtigsten Konsulate für Marbella-gebundene Antragsteller und die Besonderheiten jedes Genehmigungstyps für die häufigsten Profile an der Costa del Sol.

Haupteinwanderungsdienstleistungen für Marbella und die Costa del Sol

Nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis (NLV) — für Rentner und vermögende Privatpersonen

Die NLV ist die meistbeantragte Aufenthaltsgenehmigung in Marbella. Sie ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, ohne Erwerbstätigkeit in Spanien zu leben, und richtet sich an Personen mit ausreichenden Passiveinkünften.

Wirtschaftliche Anforderungen 2026:

  • 28.800 €/Jahr für den Hauptantragsteller (400 % des spanischen IPREM)
  • +7.200 €/Jahr für jedes weitere mitgezogene Familienmitglied

Eine umfassende private Krankenversicherung für den gesamten spanischen Aufenthalt ist ebenfalls Pflicht. Die NLV wird beim Spanischen Generalkonsulat im Herkunftsland beantragt und hat eine anfängliche Laufzeit von 1 Jahr, verlängerbar für Perioden von 2 Jahren bis zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren.

Digitalnomadenvisum — für Telearbeiter mit ausländischem Arbeitgeber

Das Digitalnomadenvisum hat seit dem Inkrafttreten des Startup-Gesetzes 2022 das Residentenprofil in Marbella grundlegend verändert. Hunderte von Technologie-, Finanz- und Kreativfachleuten aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den USA, der Schweiz und den nordischen Ländern haben Marbella als Basis gewählt, während sie remote für ausländische Unternehmen arbeiten.

Hauptvoraussetzungen:

  • Nachweisbares Einkommen von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (≈2.760 €/Monat 2026)
  • Arbeitsvertrag oder Geschäftsbeziehung mit einem außerhalb Spaniens ansässigen Unternehmen
  • Keine spanische Steueransässigkeit in den letzten 5 Jahren
  • Umfassende private Krankenversicherung

Einmal in Marbella kann der Inhaber das Beckham-Gesetz innerhalb von 6 Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung beantragen, was seinen spanischen Einkommensteuersatz auf pauschal 24 % begrenzt.

Selbstständigengenehmigung — für freiberufliche Fachleute und Unternehmer

Marbella beherbergt eine bedeutende Gemeinschaft von nicht-europäischen unabhängigen Fachleuten und Unternehmern, die Dienstleistungen für die lokale internationale Gemeinschaft erbringen. Die Selbstständigengenehmigung erlaubt diesen Personen, legal in Spanien als autónomos zu arbeiten.

Familienzusammenführung in Marbella

Für Marbella-Residenten, die Familienangehörige nach Spanien bringen möchten, ist die Familienzusammenführung der Standardweg. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Familienzusammenführung in Marbella beträgt 2 bis 4 Monate.

Die HNW-Gemeinschaft in Marbella: spezifische Einwanderungsüberlegungen

Marbella hat eine ungewöhnlich hohe Konzentration von vermögenden (HNW und UHNW) Residenten. Diese Gemeinschaft hat spezifische Einwanderungsbedürfnisse:

  • Strukturierung des Aufenthalts zur Optimierung der Steuerposition unter dem Beckham-Gesetz oder dem IRNR
  • Koordination mit dem Wegzug aus dem Herkunftsland (besonders relevant für Deutsche mit § 6 AStG-Betroffenheit)
  • Gleichzeitige Immobilieninvestitionsverwaltung und Genehmigungsprozess
  • Steuerberatung zur andalusischen 0% Vermögensteuer und zum ITSGF für spanisches Nettovermögen über 3M€
  • Familienplanung: welche Genehmigungen für welches Familienmitglied in welcher Reihenfolge beantragt werden

BMC verwaltet alle diese Aspekte integriert, kombiniert Einwanderungsberatung mit Steuer- und Vermögensplanung für vermögende Residenten in Marbella.

Die Einwanderungsbehörden in Marbella: das Wesentliche

Anträge für Marbella-Residenten werden vor der Delegación del Gobierno en Málaga (Av. de la Aurora 47, 29002 Málaga) bearbeitet. Ein lokales Ausländerbüro in Marbella (Plaza de los Naranjos) bearbeitet bestimmte weniger komplexe Verfahren lokal.

Die Ausstellung der TIE erfolgt an der Polizeidienststelle Marbella (calle Jacinto Benavente s/n) nach Terminvereinbarung.

Typische Einwanderungsfälle in unserem Marbella-Büro

Deutsches Rentnerehepaar in Marbella

Ein deutsches Ehepaar im Ruhestand möchte dauerhaft in Marbella leben. Als EU-Bürger benötigen sie keine Aufenthaltsgenehmigung, aber BMC empfiehlt die formelle EU-Bürgerregistrierung für Langzeitaufenthalte und berät zu den steuerlichen Implikationen: Da sie mehr als 183 Tage in Spanien verbringen werden, werden sie spanische Steuerresidenten, was möglicherweise das Beckham-Gesetz eröffnet, wenn sie in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren.

Britischer Technologieunternehmer mit Digital-Nomaden-Visum

Ein britischer Softwareunternehmer, der remote für sein eigenes Unternehmen in London arbeitet, möchte sich dauerhaft in Marbella niederlassen. Als Nicht-EU-Bürger (post-Brexit) beantragt BMC das Digitalnomadenvisum für ihn beim Spanischen Konsulat in London, verwaltet die Residenzprozedur in Marbella und koordiniert die Einreichung des Modells 149 für das Beckham-Gesetz.

Russische Unternehmerfamilie mit NLV

Eine russische Familie mit erheblichem Vermögen aus nicht-sanktionierten Quellen möchte sich in Marbella niederlassen. BMC analysiert die verfügbaren Bankingkanäle zur Dokumentation der finanziellen Mittel, beantragt die NLV beim Spanischen Konsulat und berät zur steuerlichen Optimierung unter dem Beckham-Gesetz kombiniert mit Andalusiens 0 % Vermögensteuer.

Lateinamerikanischer Unternehmer mit Selbstständigengenehmigung

Ein kolumbianischer Unternehmer möchte sein Managementberatungsunternehmen von Marbella aus betreiben und hat Kunden hauptsächlich in Lateinamerika. BMC beantragt die Selbstständigengenehmigung, berät zur spanischen Unternehmensregistrierung als Autónomo und koordiniert das Beckham-Gesetz für die vollständige Steueroptimierung.

Besonderheiten der deutschen Gemeinschaft in Marbella: Wegzugsbesteuerung und DBA

Die deutsche Gemeinschaft in Marbella ist eine der größten und etabliertesten an der Costa del Sol. Für deutsche Staatsangehörige, die nach Marbella ziehen, sind neben den Einwanderungsfragen besondere steuerliche Koordinationsaspekte zu beachten:

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Bei deutschen Staatsangehörigen mit wesentlichen Beteiligungen an deutschen GmbHs oder Kapitalgesellschaften (mehr als 1 % in den letzten 5 Jahren) kann die Aufgabe der deutschen Steueransässigkeit beim Umzug nach Marbella die Wegzugssteuer auslösen. BMC koordiniert mit deutschen Steuerberatern, um den Umzugszeitplan optimal zu gestalten und den Antrag auf Ratenzahlung der Wegzugssteuer zu stellen.

DBA Deutschland-Spanien

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011 regelt, welches Land das Besteuerungsrecht auf welche Einkunftsarten hat. Für Deutsche mit Renteneinkommen aus Deutschland, Vermietungseinkünften aus Deutschland oder Dividenden von deutschen Gesellschaften ist eine genaue DBA-Analyse vor dem Umzug nach Marbella unverzichtbar.

Krankenversicherung: Deutsche und spanische Systeme

Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt Notfallbehandlungen, aber nicht als Ersatz für eine umfassende Krankenversicherung für Langzeitresidenten in Marbella. Deutsche, die sich dauerhaft in Marbella niederlassen und aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, benötigen eine spanische oder internationale private Krankenversicherung — eine Voraussetzung sowohl für die NLV als auch für die EU-Bürgerregistrierung.

Warum BMC für Einwanderungsrecht in Marbella wählen

  • Deutschsprachiges Team in Marbella: keine Sprachbarriere, kein Übersetzungsbedarf
  • Vertrautheit mit deutschen rechtlichen Anforderungen: § 6 AStG, DBA Deutschland-Spanien, DSGVO-Konformität
  • Russischsprachiger Berater: für russische und osteuropäische Mandanten
  • Integrierter Ansatz: Einwanderung + Steuer (Beckham-Gesetz) + Vermögensplanung aus einer Hand
  • Kenntnisse der Madrider Delegación und des Marbella-Ausländerbüros: keine unnötigen Fahrten für den Mandanten
  • Proaktive Verlängerungsüberwachung: automatische Ablaufbenachrichtigungen
  • Schnelle Reaktionszeiten: für dringende Anfragen und Fristen

Häufige Einwanderungsfehler in Marbella und wie BMC sie verhindert

Fehler 1: Mehr als 90 Tage ohne Aufenthaltsgenehmigung

Nicht-EU-Bürger können ohne Langzeitvisum maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Spanien bleiben. Viele Immobilieneigentümer in Marbella — insbesondere britische Staatsangehörige (post-Brexit), Amerikaner und Russen — überschreiten diese Grenze unbeabsichtigt oder verbringen mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien, was die spanische Steuerresidentschaft auslöst, ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung zu haben. BMC analysiert jede Situation und identifiziert den richtigen Weg zur legalen Residenz.

Fehler 2: Die Beckham-Gesetz-Frist in Marbella verpassen

Das 6-Monats-Fenster für das Modell 149 ist eine Ausschlussfrist ohne Verlängerungsmöglichkeit. BMC verwaltet die Beckham-Anmeldung parallel zum Einwanderungsprozess, damit keine Frist versäumt wird.

Fehler 3: Falsche Einkommensdokumentation für die NLV

Spanische Konsulate beurteilen die Ausreichendheit der Mittel anhand strenger Kriterien. Kontoauszüge allein ohne identifizierte Einkommensquelle genügen nicht. BMC bereitet das Einkommensdokumentationspaket zum Standard der wichtigsten Konsulate für Marbella-gebundene Antragsteller vor.

Fehler 4: Annahme gleicher Bedingungen wie vor dem Brexit für britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 als spanische Residenten registriert waren, behalten ihre Rechte aus der Vorbrexitzeit. Britische Staatsangehörige, die danach ankamen, werden als Drittstaatler behandelt und benötigen die vollständige Genehmigung. Mehrere britische Kunden in Marbella haben Jahre nach ihrer Ankunft festgestellt, dass ihr Aufenthaltsstatus unregelmäßig ist. BMC klärt die genaue Position jedes britischen Mandanten, bevor mit einem Antrag begonnen wird.

Vorbereitung auf den Einwanderungsprozess in Marbella: Was im Herkunftsland zu erledigen ist

Vor dem Umzug nach Marbella gibt es Schritte, die am besten im Herkunftsland erledigt werden und den spanischen Prozess erheblich beschleunigen:

  • Führungszeugnisse: apostilliert und beglaubigte Übersetzung ins Spanische, ausgestellt nicht früher als 3 Monate vor dem Visumsantrag
  • Krankenversicherung: eine spanisch-konforme internationale Police, die den gesamten geplanten Aufenthalt abdeckt und vom spanischen Konsulat akzeptiert wird
  • Einkommensnachweis: 3-6 Monate Kontoauszüge, Rentenrentenbescheide, Anlagedepotauszüge — in dem Format, das das Konsulat verlangt
  • Nachweis der Unterkunft: Eigentumsurkunde oder Mietvertrag für Marbella (für NLV und Digitalnomadenvisum auf Konsulatsstufe erforderlich)
  • Deutsche Steuerabmeldung: Für Deutsche, die ihre Steuerresidentschaft nach Spanien verlagern, muss die formelle Abmeldung beim deutschen Finanzamt vor oder zeitgleich mit dem Beginn der spanischen Residenz erfolgen

BMC berät Mandanten in ihrem Herkunftsland per Videokonferenz rechtzeitig vor dem Einzugsdatum, um sicherzustellen, dass die Dokumentenvorbereitung von Anfang an korrekt ist.

Kostenlose Erstberatung in Marbella

Wenn Sie sich in Marbella befinden oder planen, an die Costa del Sol umzuziehen, und Beratung zu Ihren Einwanderungsmöglichkeiten benötigen, kontaktieren Sie unser Marbella-Team. Die Erstberatung ist kostenlos und kann persönlich in unserem Marbella-Büro, per Videokonferenz oder telefonisch auf Deutsch, Spanisch, Englisch oder Russisch durchgeführt werden.

BMC — Blue Mountain Asesores Av. Ricardo Soriano 72, 29601 Marbella

BMC unterhält ein Büro in Marbella. Besuchen Sie unsere Marbella-Niederlassung für lokale Betreuung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Für einen Nicht-EU-Bürger (oder einen deutschen Rentner, der seinen formellen spanischen Wohnsitz etablieren möchte) mit ausreichenden Mitteln und dem Wunsch, ohne Erwerbstätigkeit in Marbella zu leben, ist die nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis (NLV) die Standardroute. Sie erfordert den Nachweis ausreichender Mittel (2026 ca. 28.800 €/Jahr für den Hauptantragsteller plus ca. 7.200 €/Jahr für jedes weitere Familienmitglied), eine umfassende private Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt in Spanien und ein sauberes Führungszeugnis. Die NLV wird beim Spanischen Generalkonsulat im Herkunftsland des Antragstellers beantragt. Als EU-Bürger haben deutsche Staatsangehörige das Recht, ohne spezifische Genehmigung in Spanien zu wohnen — eine EU-Bürgerregistrierung wird jedoch für Langzeitaufenthalte empfohlen.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Genehmigungstyp. Als Referenz für Fälle vor der Delegación del Gobierno in Málaga im Jahr 2026: Digitalnomadenvisum (beim heimischen Konsulat beantragt) — 20 bis 45 Arbeitstage für das Visum; nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis (Konsulat) — 1 bis 3 Monate ab dem Konsulatsgespräch; Selbstständigengenehmigung — 2 bis 3 Monate; Familienzusammenführung — 2 bis 4 Monate. Die Bearbeitungszeiten in Málaga sind aufgrund des geringeren Antragsvolumens generell kürzer als in Madrid.
Ja. Das spanische Aufenthaltsrecht gilt für alle Nationalitäten, und russische Staatsbürger können in Marbella eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie die Voraussetzungen des jeweiligen Genehmigungstyps erfüllen. Für die NLV: Der praktische Hauptaspekt ist der Nachweis finanzieller Mittel über spanisch-konforme Bankkanäle — Gelder von sanktionierten russischen Instituten bereiten Schwierigkeiten, aber Gelder auf persönlichen Konten bei nicht-sanktionierten Banken sind in der Regel akzeptabel. BMC verfügt über Erfahrung bei der Beratung russischer und osteuropäischer Mandanten für den Einwanderungsprozess in Marbella und spricht Russisch.
Für Residenten in Marbella und entlang der Costa del Sol ist die zuständige Einwanderungsbehörde die Delegación del Gobierno en Andalucía — Delegación Provincial de Málaga (Av. de la Aurora 47, 29002 Málaga). Es gibt auch ein lokales Ausländerbüro in Marbella (Plaza de los Naranjos) für bestimmte weniger komplexe Verfahren. Die Ausstellung der TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) erfolgt an der Polizeidienststelle Marbella (calle Jacinto Benavente s/n) nach Terminvereinbarung. BMC verwaltet Anträge bei der für den jeweiligen Fall zuständigen Behörde.
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, ohne spezifische Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu leben. Für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten wird jedoch eine Registrierung als EU-Bürger (Inscripción en el Registro Central de Extranjeros) empfohlen. Dies ist keine Genehmigungspflicht, sondern eine Registrierungsempfehlung. Aus steuerlicher Sicht: wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen, werden Sie spanischer Steuerresident — was das Beckham-Gesetz eröffnen kann, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren. BMC berät über die vollständige Situation (Einwanderung + Steuer) beim Erstgespräch.
Das Digitalnomadenvisum und das Beckham-Gesetz-Regime sind zwei verschiedene Instrumente, die in Marbella besonders gut zusammenwirken. Das Digitalnomadenvisum bietet das Recht, in Spanien legal zu leben und zu arbeiten. Das Beckham-Gesetz (Artículo 93 LIRPF, geändert durch das Startup-Gesetz 2022) bietet den Steuervorteil: einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Einkünfte für bis zu 6 Jahre, ohne das weltweite Einkommen in die spanische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die entscheidende Interdependenz ist die Frist: der Beckham-Gesetz-Antrag (Modell 149) muss innerhalb von 6 Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden — dasselbe Ereignis, das den Beginn der Digitalnomaden-Visumsperiode einleitet. BMC verwaltet beide Prozesse parallel, um sicherzustellen, dass keine Frist versäumt wird.
Deutsche Staatsangehörige mit wesentlichen Beteiligungen an deutschen Gesellschaften (mehr als 1 % in den letzten 5 Jahren) müssen bei einem Umzug nach Marbella die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG berücksichtigen: Die stillen Reserven in diesen Beteiligungen können beim Wegzug aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht besteuert werden. Seit der Reform durch das ATADUmsG (1. Januar 2022) ist eine zinslose Stundung auf Antrag in sieben gleichen, zinsfreien Jahresraten möglich (§ 6 Abs. 4 AStG n.F.). BMC koordiniert sich mit deutschen Steuerberatern, um den Umzug nach Marbella steueroptimal zu gestalten. Diese Koordination ist zeitkritisch und sollte vor dem offiziellen Wegzug beginnen.

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Häufige Fragen

Fragen zu Rechtsanwalt Einwanderung Marbella 2026 — Expatriates, HNW-Residenten und Costa del Sol-Gemeinschaft

Für einen Nicht-EU-Bürger (oder einen deutschen Rentner, der seinen formellen spanischen Wohnsitz etablieren möchte) mit ausreichenden Mitteln und dem Wunsch, ohne Erwerbstätigkeit in Marbella zu leben, ist die nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis (NLV) die Standardroute. Sie erfordert den Nachweis ausreichender Mittel (2026 ca. 28.800 €/Jahr für den Hauptantragsteller plus ca. 7.200 €/Jahr für jedes weitere Familienmitglied), eine umfassende private Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt in Spanien und ein sauberes Führungszeugnis. Die NLV wird beim Spanischen Generalkonsulat im Herkunftsland des Antragstellers beantragt. Als EU-Bürger haben deutsche Staatsangehörige das Recht, ohne spezifische Genehmigung in Spanien zu wohnen — eine EU-Bürgerregistrierung wird jedoch für Langzeitaufenthalte empfohlen.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Genehmigungstyp. Als Referenz für Fälle vor der Delegación del Gobierno in Málaga im Jahr 2026: Digitalnomadenvisum (beim heimischen Konsulat beantragt) — 20 bis 45 Arbeitstage für das Visum; nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis (Konsulat) — 1 bis 3 Monate ab dem Konsulatsgespräch; Selbstständigengenehmigung — 2 bis 3 Monate; Familienzusammenführung — 2 bis 4 Monate. Die Bearbeitungszeiten in Málaga sind aufgrund des geringeren Antragsvolumens generell kürzer als in Madrid.
Ja. Das spanische Aufenthaltsrecht gilt für alle Nationalitäten, und russische Staatsbürger können in Marbella eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie die Voraussetzungen des jeweiligen Genehmigungstyps erfüllen. Für die NLV: Der praktische Hauptaspekt ist der Nachweis finanzieller Mittel über spanisch-konforme Bankkanäle — Gelder von sanktionierten russischen Instituten bereiten Schwierigkeiten, aber Gelder auf persönlichen Konten bei nicht-sanktionierten Banken sind in der Regel akzeptabel. BMC verfügt über Erfahrung bei der Beratung russischer und osteuropäischer Mandanten für den Einwanderungsprozess in Marbella und spricht Russisch.
Für Residenten in Marbella und entlang der Costa del Sol ist die zuständige Einwanderungsbehörde die Delegación del Gobierno en Andalucía — Delegación Provincial de Málaga (Av. de la Aurora 47, 29002 Málaga). Es gibt auch ein lokales Ausländerbüro in Marbella (Plaza de los Naranjos) für bestimmte weniger komplexe Verfahren. Die Ausstellung der TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) erfolgt an der Polizeidienststelle Marbella (calle Jacinto Benavente s/n) nach Terminvereinbarung. BMC verwaltet Anträge bei der für den jeweiligen Fall zuständigen Behörde.
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, ohne spezifische Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu leben. Für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten wird jedoch eine Registrierung als EU-Bürger (Inscripción en el Registro Central de Extranjeros) empfohlen. Dies ist keine Genehmigungspflicht, sondern eine Registrierungsempfehlung. Aus steuerlicher Sicht: wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen, werden Sie spanischer Steuerresident — was das Beckham-Gesetz eröffnen kann, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren. BMC berät über die vollständige Situation (Einwanderung + Steuer) beim Erstgespräch.
Das Digitalnomadenvisum und das Beckham-Gesetz-Regime sind zwei verschiedene Instrumente, die in Marbella besonders gut zusammenwirken. Das Digitalnomadenvisum bietet das Recht, in Spanien legal zu leben und zu arbeiten. Das Beckham-Gesetz (Artículo 93 LIRPF, geändert durch das Startup-Gesetz 2022) bietet den Steuervorteil: einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Einkünfte für bis zu 6 Jahre, ohne das weltweite Einkommen in die spanische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die entscheidende Interdependenz ist die Frist: der Beckham-Gesetz-Antrag (Modell 149) muss innerhalb von 6 Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden — dasselbe Ereignis, das den Beginn der Digitalnomaden-Visumsperiode einleitet. BMC verwaltet beide Prozesse parallel, um sicherzustellen, dass keine Frist versäumt wird.
Deutsche Staatsangehörige mit wesentlichen Beteiligungen an deutschen Gesellschaften (mehr als 1 % in den letzten 5 Jahren) müssen bei einem Umzug nach Marbella die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG berücksichtigen: Die stillen Reserven in diesen Beteiligungen können beim Wegzug aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht besteuert werden. Seit der Reform durch das ATADUmsG (1. Januar 2022) ist eine zinslose Stundung auf Antrag in sieben gleichen, zinsfreien Jahresraten möglich (§ 6 Abs. 4 AStG n.F.). BMC koordiniert sich mit deutschen Steuerberatern, um den Umzug nach Marbella steueroptimal zu gestalten. Diese Koordination ist zeitkritisch und sollte vor dem offiziellen Wegzug beginnen.
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