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Österreicher nach Spanien 2026 — DBA, Wegzugsbesteuerung §27 EStG und Beckham-Regime

Österreicher, die nach Spanien auswandern, stehen vor einer anderen Rechtslage als Deutsche: Die österreichische Wegzugsbesteuerung nach §27 EStG (Beteiligungsveräußerung und Kapitalvermögen) unterscheidet sich systematisch von der deutschen §6 AStG-Regelung. Das DBA Österreich-Spanien hat eigene Artikel-Zuteilungsregeln. Ohne spezifische Planung riskieren österreichische Unternehmer und Kapitalanleger erhebliche Steuernachforderungen bei der Verlagerung ihres steuerlichen Wohnsitzes.

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Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC begleitet österreichische Staatsangehörige und Familien von der Vorab-Analyse bis zur vollständigen steuerlichen Konsolidierung in Spanien: österreichische Wegzugsbesteuerungsplanung §27 EStG, Beckham-Antrag innerhalb der 6-Monats-Frist, DBA Österreich-Spanien, PVA-Rentenbesteuerung und Modelo 720. Koordination mit Ihrem österreichischen Steuerberater.

  • Das DBA Österreich-Spanien regelt die Besteuerungsrechte zwischen beiden Ländern; die Artikelstruktur weicht in wichtigen Punkten vom DBA Deutschland-Spanien ab.

  • Die österreichische Wegzugsbesteuerung (§27 EStG, Beteiligungsveräußerung und Kapitalvermögen) erfasst einen breiteren Kreis von Vermögenswerten als der deutsche §6 AStG; der Anwendungsbereich reicht von GmbH-Anteilen bis zu Fonds und Anleihen.

  • Das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF) gilt für österreichische Fachkräfte und Fernarbeiter

    24% Pauschalsteuersatz für 6 Jahre auf spanische Einkünfte.

  • Rund 20.000 Österreicher leben in Spanien — eine wachsende Community mit zunehmendem Anteil an Fachkräften und Unternehmern.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Vorab-Analyse — 6 bis 12 Monate vor dem Wegzug

    Wir analysieren Ihre österreichischen Beteiligungen, Kapitalanlagen und Vermögensstruktur im Hinblick auf §27 EStG. Wir prüfen die Beckham-Eignung, den optimalen Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels und den Bedarf an Koordination mit dem österreichischen Steuerberater.

  2. Österreichische Wegzugsbesteuerungsplanung §27 EStG

    Wir koordinieren mit Ihrem österreichischen Steuerberater die Bewertung von Kapitalvermögen und Beteiligungen nach §27 EStG und analysieren die Ratenzahlungs- und Stundungsoptionen für den EU-Wegzug. Wir dokumentieren die steuerliche Position für das österreichische Finanzamt.

  3. Aufenthaltsrechtliche Anmeldung in Spanien

    Als EU-Bürger benötigen Österreicher kein Visum. Wir koordinieren das Empadronamiento und die Beantragung der NIE-Nummer (Certificado de Ciudadano de la UE).

  4. Beckham-Antrag — Modelo 149

    Sofern die Voraussetzungen des Art. 93 LIRPF erfüllt sind, stellen wir das Modelo 149 innerhalb der zwingenden 6-Monats-Frist. Die Versäumung dieser Frist schließt das Beckham-Regime dauerhaft aus.

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Das Problem

Österreicher, die nach Spanien auswandern, stehen vor einer anderen Rechtslage als Deutsche: Die österreichische Wegzugsbesteuerung nach §27 EStG (Beteiligungsveräußerung und Kapitalvermögen) unterscheidet sich systematisch von der deutschen §6 AStG-Regelung. Das DBA Österreich-Spanien hat eigene Artikel-Zuteilungsregeln. Ohne spezifische Planung riskieren österreichische Unternehmer und Kapitalanleger erhebliche Steuernachforderungen bei der Verlagerung ihres steuerlichen Wohnsitzes.

Unsere Lösung

BMC begleitet österreichische Staatsangehörige und Familien von der Vorab-Analyse bis zur vollständigen steuerlichen Konsolidierung in Spanien: österreichische Wegzugsbesteuerungsplanung §27 EStG, Beckham-Antrag innerhalb der 6-Monats-Frist, DBA Österreich-Spanien, PVA-Rentenbesteuerung und Modelo 720. Koordination mit Ihrem österreichischen Steuerberater.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Vorab-Analyse — 6 bis 12 Monate vor dem Wegzug

Wir analysieren Ihre österreichischen Beteiligungen, Kapitalanlagen und Vermögensstruktur im Hinblick auf §27 EStG. Wir prüfen die Beckham-Eignung, den optimalen Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels und den Bedarf an Koordination mit dem österreichischen Steuerberater.

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Österreichische Wegzugsbesteuerungsplanung §27 EStG

Wir koordinieren mit Ihrem österreichischen Steuerberater die Bewertung von Kapitalvermögen und Beteiligungen nach §27 EStG und analysieren die Ratenzahlungs- und Stundungsoptionen für den EU-Wegzug. Wir dokumentieren die steuerliche Position für das österreichische Finanzamt.

3

Aufenthaltsrechtliche Anmeldung in Spanien

Als EU-Bürger benötigen Österreicher kein Visum. Wir koordinieren das Empadronamiento und die Beantragung der NIE-Nummer (Certificado de Ciudadano de la UE).

4

Beckham-Antrag — Modelo 149

Sofern die Voraussetzungen des Art. 93 LIRPF erfüllt sind, stellen wir das Modelo 149 innerhalb der zwingenden 6-Monats-Frist. Die Versäumung dieser Frist schließt das Beckham-Regime dauerhaft aus.

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PVA-Rente, Modelo 720 und laufende Steuerbetreuung

Für Rentner beantragen wir die Freistellung von der österreichischen Quellensteuer auf PVA-Renten. Wir erstellen das Modelo 720 für österreichische Bankkonten, Wertpapierdepots und Beteiligungen und verwalten die jährliche spanische IRPF-Erklärung.

~20.000
Österreicher in Spanien
§27 EStG
Österreichische Wegzugsbesteuerung (Kapitalvermögen + Beteiligungen)
24%
Pauschalsteuersatz Beckham-Gesetz bis 600.000 €
6 Jahre
Beckham-Regime Laufzeit (Einzugsjahr + 5)

Als österreichischer Unternehmer mit mehreren GmbH-Beteiligungen und einem Wertpapierdepot in Wien wusste ich, dass der Wegzug nach Valencia steuerliche Vorbereitung brauchte. BMC koordinierte die gesamte Wegzugsbesteuerungsplanung §27 EStG mit meinem Wiener Berater, stellte das Modelo 149 fristgerecht und betreut nun meine spanischen IRPF-Erklärungen. Der effektive Steuersatz in den ersten 6 Jahren liegt bei unter 22%.

M.K. Unternehmer, Umzug von Wien nach Valencia, 2024

Unseren Leitfaden herunterladen

Leitfaden: Österreicher in Spanien 2026 — DBA, Wegzugsbesteuerung §27 EStG und Beckham-Regime (PDF)

Rund 20.000 österreichische Staatsbürger haben ihren Wohnsitz in Spanien registriert — eine im Vergleich zur deutschen Community zahlenmäßig kleinere, aber wachsende und zunehmend professionalisierte Gruppe. Während österreichische Rentner traditionell die Kanarischen Inseln, die Costa del Sol und Mallorca bevorzugten, hat sich in den letzten Jahren ein deutlicher Zuzug von Fachkräften, Unternehmern und Fernarbeitern nach Madrid, Barcelona und Valencia entwickelt.

Diese Anleitung analysiert die spezifischen steuerlichen und aufenthaltsrechtlichen Herausforderungen für österreichische Staatsangehörige beim Spanien-Umzug: das DBA Österreich-Spanien, die österreichische Wegzugsbesteuerung nach §27 EStG, das Beckham-Regime, die Besteuerung von PVA-Renten und die Interaktion mit dem österreichischen Erbrecht.


Warum Österreicher 2026 nach Spanien ziehen

Ski-to-Beach-Lifestyle. Die österreichische Seele verbindet Bergwelt und Meer — und Spanien bietet genau diese Kombination. Die Sierra Nevada (erreichbar von Málaga in unter 2 Stunden), die aragonesischen und katalanischen Pyrenäen sowie die Cordillera Cantábrica bieten Ski in alpiner Qualität; die Costa del Sol, Costa del Azahar und die Kanarischen Inseln sind das ganzjährige Gegenstück. Viele österreichische Familien ersetzen das gewohnte Muster Österreich-Winter/Mittelmeer-Sommer durch eine ganzjährige Basis in Spanien.

Steuerliche Effizienz. Die Kombination aus Beckham-Regime (24% Flat Tax für 6 Jahre auf spanische Einkünfte, Steuerfreiheit für österreichische Einkommensquellen) und der österreichischen EU-Wegzugsstundung nach §27 EStG schafft ein attraktives steuerliches Zeitfenster für Unternehmer und Kapitalanleger.

Lebensqualität und Kosten. Madrid, Barcelona, Valencia und Málaga bieten eine urbane Lebensqualität auf europäischem Spitzenniveau — bei Lebenshaltungskosten, die relativ zu Wien, Salzburg oder Innsbruck moderat sind.


Aufenthaltsrecht — EU-Freizügigkeit für Österreicher

Als EU-Bürger genießen Österreicher das Recht auf Freizügigkeit und müssen kein Visum beantragen.

Empadronamiento: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde. Obligatorischer Ausgangspunkt für alle weiteren Behördengänge in Spanien.

Certificado de Registro de Ciudadano de la UE: Für Aufenthalte über 3 Monate müssen EU-Bürger sich beim zentralen Ausländerregister (RCE) anmelden und erhalten dabei die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero). Ohne NIE sind weder Bankkonten noch Steuererklärungen noch Immobilienerwerb möglich.

Steuerliche Residenz: Entsteht nach Art. 9 LIRPF automatisch bei mehr als 183 Aufenthaltstagen in Spanien im Steuerjahr oder bei Verlagerung des wirtschaftlichen Interessenmittelpunkts.


DBA Österreich-Spanien — Rahmen und Besonderheiten

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Spanien (BOE-A-1968-408, in Kraft seit 1968; aktualisiert durch Zusatzprotokoll BOE-A-1995-22311) regelt die Zuteilung von Besteuerungsrechten. Die Struktur folgt dem OECD-Musterabkommen, weist aber in einzelnen Artikeln nationale Besonderheiten auf.

EinkommensartBesteuerungsrecht
Gehalt (unselbstständige Arbeit)Ausübungsstaat (i.d.R. Spanien)
GmbH-DividendenWohnsitzstaat; Quellenstaat max. 15% / 5%
PVA-Renten (gesetzlich)Wohnsitzstaat Spanien
Öffentliche Pensionen (Beamte)Quellenstaat Österreich (Kassenstaatsprinzip)
Kapitalgewinne aus BeteiligungenWohnsitzstaat Spanien (i.d.R.)
Immobilien in ÖsterreichBelegenheitsstaat Österreich

Österreichische Wegzugsbesteuerung — §27 EStG

Die österreichische Wegzugsbesteuerung unterscheidet sich systematisch vom deutschen §6 AStG und hat einen deutlich breiteren Anwendungsbereich.

Was §27 EStG beim Wegzug erfasst

Bei Aufgabe der österreichischen Steuerresidenz werden folgende Vermögenswerte als fiktiv veräußert behandelt:

  • GmbH-Anteile und sonstige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
  • Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fondsanteile)
  • Sonstige Kapitalvermögenswerte mit latenten Ertragsanteilen

Der fiktive Veräußerungsgewinn wird zum österreichischen KESt-Steuersatz von 27,5% besteuert.

EU-Stundungsrecht

Für den Wegzug in einen EU/EWR-Mitgliedstaat besteht ein Stundungsrecht: Die festgesetzte Steuer wird bis zur tatsächlichen Veräußerung der Vermögenswerte gestundet. Der Stundungsantrag muss fristgerecht beim österreichischen Finanzamt gestellt werden.

Wichtiger Unterschied zum deutschen §6 AStG: Während der deutsche §6 AStG nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 1% erfasst, deckt §27 EStG österreichisch auch Aktien ohne Mindestbeteiligungsschwelle, Anleihen und Fondsanteile ab. Dies macht die österreichische Wegzugsbesteuerung für Anleger mit diversifizierten Portfolios besonders relevant.


Beckham-Gesetz für österreichische Fachkräfte

Das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF, reformiert Ley 28/2022 de Startups, BOE-A-2022-21739) ist für österreichische Fachkräfte, Unternehmer und Fernarbeiter, die nach Spanien kommen, die effektivste Steueroptimierungsmöglichkeit der ersten 6 Jahre.

Funktionsweise

  • 24% Flat Tax auf spanische Einkünfte bis 600.000 € (über 600.000 €: 47%)
  • Steuerfreiheit für österreichische Einkommensquellen (Dividenden, Mieten, Zinsen, Kapitalgewinne — sofern keine verbundenen Gesellschaften)
  • 6 Jahre Gesamtlaufzeit

Österreichische Fernarbeiter — besonders attraktiv

Österreichische Fernarbeiter, die weiterhin für österreichische Unternehmen oder Kunden tätig sind und ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, können unter dem seit Ley 28/2022 erweiterten Art. 93 LIRPF das Beckham-Regime in Anspruch nehmen. Ihr österreichisches Arbeitseinkommen bleibt steuerfrei in Spanien.

Modelo 149 — 6-Monats-Frist

Der Beckham-Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Tätigkeit in Spanien gestellt werden. Diese Frist ist absolut — ihre Versäumung schließt das Regime dauerhaft aus.


PVA-Rente — Besteuerung in Spanien

Die Leistungen der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an in Spanien ansässige Personen werden nach dem DBA Österreich-Spanien (BOE-A-1968-408) im Wohnsitzstaat Spanien besteuert.

Prozessschritte:

  1. Spanische Steueransässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) von der AEAT anfordern
  2. Freistellungsantrag beim österreichischen Finanzamt einreichen
  3. PVA-Pension in der spanischen IRPF-Erklärung als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) deklarieren

Öffentliche Pensionen von Bundesbeamten (Beamte des Bundes/Länder) werden nach dem Kassenstaatsprinzip weiterhin in Österreich besteuert.


Steuersystem Spanien — Schnellübersicht für Österreicher

IRPF

Der IRPF ist die spanische Einkommensteuer. Unter dem IRPF allgemein liegen die Grenzsteuersätze zwischen 19% und 47%. Unter dem Beckham-Regime gilt ein Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 € — ein erheblicher Vorteil gegenüber dem allgemeinen IRPF.

Impuesto sobre el Patrimonio (Vermögensteuer)

Die Vermögensteuer variiert stark nach der Autonomen Gemeinschaft:

  • Comunidad de Madrid: 100% Bonificación — effektiv 0%
  • Andalusien (Costa del Sol): 100% Bonificación — effektiv 0%
  • Balearische Inseln (Mallorca): 0,28% bis 3,45%
  • Katalonien (Barcelona): 0,21% bis 2,75%

Für österreichische HNW-Profile mit Nettovermögen über 2 Mio. Euro kann die Wahl der Autonomen Gemeinschaft Unterschiede von Zehntausenden Euro pro Jahr bedeuten.

Erbschaftsteuer

Da Österreich keine Erbschaftsteuer kennt, ist die Planung der Erbschaftsteuer in der gewählten spanischen Autonomen Gemeinschaft entscheidend:

  • Andalusien (Marbella, Málaga): Bonificación 99% für Kinder, Eltern und Ehegatte
  • Comunidad de Madrid: Bonificación 99% für direkte Verwandte, 100% Vermögensteuer
  • Balearische Inseln: Praktisch keine IS zwischen nahen Verwandten seit 2022

Anonymisierte BMC-Fallmuster

Fallmuster 1 — Wiener Unternehmer, Valencia: Ein Wiener Unternehmer, 45 Jahre, mit mehreren GmbH-Beteiligungen und einem Depot bei der Erste Bank (2,5 Mio. € Gesamtvermögen) verlegte seinen Wohnsitz nach Valencia. BMC koordinierte mit dem Wiener Steuerberater den §27 EStG-Stundungsantrag und stellte das Modelo 149 für das Beckham-Regime. Effektiver Steuersatz in den ersten 6 Jahren: unter 22%.

Fallmuster 2 — IT-Spezialistin aus Salzburg, Barcelona: Eine 34-jährige IT-Spezialistin aus Salzburg verlegte ihren Wohnsitz nach Barcelona unter Beibehaltung ihres Arbeitsverhältnisses mit österreichischem Unternehmen. BMC bearbeitete das Modelo 149 (Teletrabajadora-Option), wodurch das österreichische Gehalt in Spanien für 6 Jahre steuerfrei bleibt.

Fallmuster 3 — Rentnerpaar aus Graz, Costa del Sol: Ein Rentnerpaar aus Graz mit PVA-Renten und österreichischem Wertpapierdepot verlegte den Wohnsitz nach Marbella. BMC koordinierte die österreichische Freistellung, erstellte das Modelo 720 und verwaltet die jährlichen IRPF-Erklärungen. Die andalusische Bonificación von 99% in der Erbschaftsteuer schützt das vererbbare Immobilienvermögen.


Planung der Post-Beckham-Phase (ab Jahr 7)

Das Beckham-Regime hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Für Österreicher, die langfristig in Spanien bleiben wollen, ist die Planung der Post-Beckham-Phase ebenso wichtig wie die des Beckham-Zeitraums.

Strategische Optionen nach Beckham:

  1. Verbleib in Spanien unter allgemeinem IRPF: Wenn die österreichischen Einkünfte moderat sind oder reduziert wurden, ist der allgemeine IRPF verwaltbar. Die Wahl der Autonomen Gemeinschaft (Madrid, Andalusien) bleibt für die Optimierung des autonomen IRPF-Anteils relevant.

  2. Optimierung der Einkommensquellen: Strukturierung, um einen höheren Anteil spanischer Einkünfte zu erzielen, kann die Gesamtsteuerbelastung unter dem allgemeinen IRPF reduzieren.

  3. Zwischenholding: Für Österreicher mit relevanten Beteiligungen kann die Interposition einer spanischen Holding-Gesellschaft die Dividendenbesteuerung auf Gesellschaftsebene (IS 25%) anstatt persönlicher Einkommensteuer (bis 47% IRPF) optimieren.


Querverweise

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die österreichische Wegzugsbesteuerung basiert auf §27 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) und nicht auf einem eigenständigen Wegzugsbesteuerungs-Paragraphen wie dem deutschen §6 AStG. In Österreich unterliegen beim Wegzug alle Kapitalvermögenswerte (Aktien, GmbH-Anteile, Anleihen, Fondsanteile) dem Tatbestand der fiktiven Veräußerung — stille Reserven werden zum KESt-Steuersatz von 27,5% besteuert. Für den EU-Wegzug nach Spanien besteht jedoch ein Stundungsrecht: Die Steuer kann auf Antrag gestundet werden, bis die Vermögenswerte tatsächlich veräußert werden. Anders als beim deutschen §6 AStG, der nur Beteiligungen ab 1% an Kapitalgesellschaften erfasst, deckt §27 EStG auch Aktien, Anleihen und Fonds ab.
Das DBA Österreich-Spanien regelt, welchem Land das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen zusteht. Im Allgemeinen folgen Kapitalgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dem Wohnsitzstaatsprinzip — wenn Sie in Spanien ansässig sind, besteuert Spanien den Gewinn. Unter dem Beckham-Regime (Auslandseinkunftsprivileg) könnten diese Gewinne in Spanien steuerfrei sein, wenn die GmbH keine verbundene Gesellschaft ist.
Ja. Das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF, reformiert durch Ley 28/2022) steht österreichischen Fernarbeitern offen, die von Spanien aus für einen nicht in Spanien ansässigen Arbeitgeber tätig sind. Voraussetzungen: (1) keine spanische Steuerresidenz in den letzten 5 Jahren; (2) Einreise aus beruflichem Anlass; (3) Antrag (Modelo 149) innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Tätigkeit. Vorteil: 24% Flat Tax auf spanische Einkünfte bis 600.000 €, Steuerfreiheit für österreichische Einkommensquellen.
Pensionsleistungen der österreichischen PVA an in Spanien ansässige Personen werden nach dem DBA Österreich-Spanien im Wohnsitzstaat Spanien besteuert. Österreich hat kein Besteuerungsrecht mehr auf diese Renten. Sie müssen beim österreichischen Finanzamt einen Freistellungsantrag stellen und dazu eine spanische Steueransässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) der AEAT vorlegen. Die PVA-Pension wird dann in der spanischen IRPF-Erklärung als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) deklariert.
Das Modelo 720 verpflichtet spanische Steuerresidenten, ausländische Vermögenswerte zu melden: Bankkonten (Guthaben über 50.000 €), Wertpapiere und Beteiligungen (Wert über 50.000 €) sowie Immobilien in Österreich (Erwerbs- oder Katasterwert über 50.000 €). Das Modelo 720 ist nur eine Informationserklärung — es entstehen keine direkten Steuerpflichten durch die Einreichung. Unter dem Beckham-Regime sind die Erträge aus österreichischen Vermögenswerten in Spanien ohnehin steuerfrei.
Österreich kennt seit 2008 keine Erbschaftsteuer mehr. Spanien erhebt Erbschaftsteuer auf Autonomer-Gemeinschafts-Ebene mit regional stark unterschiedlichen Freibeträgen. Andalusien (Costa del Sol) und die Comunidad de Madrid gewähren nahen Verwandten Bonificaciones von bis zu 99%. Da Österreich keine Erbschaftsteuer hat, gibt es keinen Anrechnungsmechanismus — die spanische Erbschaftsteuer steht an erster Stelle. Die Wahl der Autonomen Gemeinschaft hat daher erhebliche patrimoniale Auswirkungen.
Die Kombination aus Beckham-Regime (24% Flat Tax, Steuerfreiheit für österreichische Einkünfte) und der günstigen Erbschaftsteuerregelung in Andalusien und Madrid macht Spanien für österreichische Fachkräfte und HNW-Profile besonders attraktiv. Hinzu kommt der geografische Vorteil: Sierra Nevada (erreichbar von Málaga), Pyrenäen und Cordillera Cantábrica bieten Ski in Winternähe, während die mediterranen Küsten ganzjährig zugänglich sind.

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Häufige Fragen

Fragen zu Österreicher nach Spanien 2026: Residenz, Steuern und Beckham | BMC

Die österreichische Wegzugsbesteuerung basiert auf §27 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) und nicht auf einem eigenständigen Wegzugsbesteuerungs-Paragraphen wie dem deutschen §6 AStG. In Österreich unterliegen beim Wegzug alle Kapitalvermögenswerte (Aktien, GmbH-Anteile, Anleihen, Fondsanteile) dem Tatbestand der fiktiven Veräußerung — stille Reserven werden zum KESt-Steuersatz von 27,5% besteuert. Für den EU-Wegzug nach Spanien besteht jedoch ein Stundungsrecht: Die Steuer kann auf Antrag gestundet werden, bis die Vermögenswerte tatsächlich veräußert werden. Anders als beim deutschen §6 AStG, der nur Beteiligungen ab 1% an Kapitalgesellschaften erfasst, deckt §27 EStG auch Aktien, Anleihen und Fonds ab.
Das DBA Österreich-Spanien regelt, welchem Land das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen zusteht. Im Allgemeinen folgen Kapitalgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dem Wohnsitzstaatsprinzip — wenn Sie in Spanien ansässig sind, besteuert Spanien den Gewinn. Unter dem Beckham-Regime (Auslandseinkunftsprivileg) könnten diese Gewinne in Spanien steuerfrei sein, wenn die GmbH keine verbundene Gesellschaft ist.
Ja. Das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF, reformiert durch Ley 28/2022) steht österreichischen Fernarbeitern offen, die von Spanien aus für einen nicht in Spanien ansässigen Arbeitgeber tätig sind. Voraussetzungen: (1) keine spanische Steuerresidenz in den letzten 5 Jahren; (2) Einreise aus beruflichem Anlass; (3) Antrag (Modelo 149) innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Tätigkeit. Vorteil: 24% Flat Tax auf spanische Einkünfte bis 600.000 €, Steuerfreiheit für österreichische Einkommensquellen.
Pensionsleistungen der österreichischen PVA an in Spanien ansässige Personen werden nach dem DBA Österreich-Spanien im Wohnsitzstaat Spanien besteuert. Österreich hat kein Besteuerungsrecht mehr auf diese Renten. Sie müssen beim österreichischen Finanzamt einen Freistellungsantrag stellen und dazu eine spanische Steueransässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) der AEAT vorlegen. Die PVA-Pension wird dann in der spanischen IRPF-Erklärung als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) deklariert.
Das Modelo 720 verpflichtet spanische Steuerresidenten, ausländische Vermögenswerte zu melden: Bankkonten (Guthaben über 50.000 €), Wertpapiere und Beteiligungen (Wert über 50.000 €) sowie Immobilien in Österreich (Erwerbs- oder Katasterwert über 50.000 €). Das Modelo 720 ist nur eine Informationserklärung — es entstehen keine direkten Steuerpflichten durch die Einreichung. Unter dem Beckham-Regime sind die Erträge aus österreichischen Vermögenswerten in Spanien ohnehin steuerfrei.
Österreich kennt seit 2008 keine Erbschaftsteuer mehr. Spanien erhebt Erbschaftsteuer auf Autonomer-Gemeinschafts-Ebene mit regional stark unterschiedlichen Freibeträgen. Andalusien (Costa del Sol) und die Comunidad de Madrid gewähren nahen Verwandten Bonificaciones von bis zu 99%. Da Österreich keine Erbschaftsteuer hat, gibt es keinen Anrechnungsmechanismus — die spanische Erbschaftsteuer steht an erster Stelle. Die Wahl der Autonomen Gemeinschaft hat daher erhebliche patrimoniale Auswirkungen.
Die Kombination aus Beckham-Regime (24% Flat Tax, Steuerfreiheit für österreichische Einkünfte) und der günstigen Erbschaftsteuerregelung in Andalusien und Madrid macht Spanien für österreichische Fachkräfte und HNW-Profile besonders attraktiv. Hinzu kommt der geografische Vorteil: Sierra Nevada (erreichbar von Málaga), Pyrenäen und Cordillera Cantábrica bieten Ski in Winternähe, während die mediterranen Küsten ganzjährig zugänglich sind.
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