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Regularisierung des Aufenthaltsstatus in Spanien durch Berufsausbildung — die arraigo formación-Route

Hunderttausende Menschen leben in Spanien ohne regulären Aufenthaltsstatus. Viele sind seit Jahren dort — sie sprechen Spanisch, arbeiten in der informellen Wirtschaft und haben ihr Leben in spanischen Gemeinschaften aufgebaut — bleiben jedoch in administrativer Irregularität gefangen, die es ihnen unmöglich macht, legal zu arbeiten, ein Bankkonto zu eröffnen oder frei zu reisen. Traditionelle Regularisierungswege erfordern lange Wartezeiten, nachgewiesene Beschäftigungsverhältnisse oder eine Arbeitgebersponsorrschaft, die ohne Papiere kaum zu erlangen ist. Der arraigo por formación-Weg, der im Rahmen der umfassenden Reform des spanischen Ausländerrechtsverordnung unter dem Real Decreto 1155/2024 eingeführt wurde, durchbricht diesen Teufelskreis. Indem er die Regularisierung an die Einschreibung in offiziell anerkannte Berufsausbildungsprogramme knüpft — anstatt ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis vorauszusetzen — eröffnet er einen Weg zur Legalität für Personen, die bereit sind, in eine EU-weit anerkannte Berufsqualifikation zu investieren. Erstmals ist das Bekenntnis zur Ausbildung — und nicht das vorherige Bestehen formaler Beschäftigung — der Schlüssel zum Zugang zu einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien.

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Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

Das Immigrationsteam von BMC berät Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und ihre Familien zum arraigo por formación-Weg — von der Prüfung der Anspruchsberechtigung über die Identifizierung qualifizierender Ausbildungsgänge bis hin zur Vorbereitung des vollständigen Antrragsdossiers und der Begleitung durch jeden Schritt des Verfahrens bei der Oficina de Extranjería. Wir unterstützen auch Antragsteller, die die zweijährige Voraussetzung des kontinuierlichen Aufenthalts noch nicht erfüllen, beim Aufbau und der Dokumentierung des erforderlichen Nachweises, und beraten zur Umwandlung der Formación-Genehmigung in eine vollständige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung.

  • Der arraigo por formación ermöglicht es Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung, die mindestens zwei Jahre kontinuierlich in Spanien gelebt haben, durch Einschreibung in ein offiziell anerkanntes Berufsausbildungsprogramm eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten — ohne vorheriges Stellenangebot.

  • Die zweijährige kontinuierliche Anwesenheit muss glaubwürdig dokumentiert werden

    Empadronamiento-Bescheinigungen (kommunale Meldebescheinigungen), ärztliche Unterlagen, Schulbescheinigungen für Kinder, Kontoauszüge oder andere offizielle Dokumente, die einen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien belegen.

  • Die Ausbildung muss ein offizielles Formación Profesional (FP)-Programm sein, das zu einer anerkannten Qualifikation führt, ein vom SEPE genehmigter Beschäftigungsausbildungskurs oder eine im nationalen Qualifikationskatalog enthaltene Ausbildung.

  • Nach der Genehmigung darf der Inhaber legal arbeiten — die Formación-Genehmigung umfasst eine Arbeitserlaubnis — während er seine Ausbildung absolviert, sodass er sich während der Qualifikationsphase selbst finanzieren kann.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Prüfung der Anspruchsberechtigung und Dokumentenaudit

    Wir prüfen Ihre persönliche Situation — Staatsangehörigkeit, Einreisedatum nach Spanien, aktueller Status, familiäre Umstände sowie etwaige Vorstrafen oder frühere Ausweisungsanordnungen — um zu bestätigen, ob Sie für den arraigo formación anspruchsberechtigt sind. Wir identifizieren Lücken in Ihrer Dokumentation und beraten, wie diese vor der Antragstellung geschlossen werden können.

  2. Zusammenstellung des Zweijahres-Aufenthaltsnachweises

    Das wichtigste Element des Antrags ist der Nachweis des zweijährigen kontinuierlichen Aufenthalts. Wir helfen Ihnen dabei, die stärksten Beweise zu sammeln und zu ordnen: Empadronamiento-Bescheinigungen aller Wohnadressen, Schulbescheinigungen für minderjährige Kinder, ärztliche Unterlagen, Nebenkosten- und Mietrechnungen sowie offizielle Korrespondenz. Wir prüfen die Beweise aus der Perspektive des zuständigen Sachbearbeiters der Oficina de Extranjería.

  3. Identifizierung und Einschreibung in einen qualifizierenden Ausbildungsgang

    Nicht jeder Kurs qualifiziert. Wir identifizieren Programme, die den regulatorischen Anforderungen des RD 1155/2024 entsprechen — offizielle FP-Zyklen, SEPE-anerkannte Beschäftigungsausbildung oder Qualifikationen im nationalen Katalog — und helfen Ihnen bei der Einschreibung vor der Antragstellung. Die Einschreibungsbestätigung oder der Zulassungsbescheid des Ausbildungsträgers ist ein erforderliches Dokument.

  4. Vorbereitung und Einreichung des Antragsdossiers

    Wir bereiten das offizielle EX-10-Formular oder das anwendbare amtliche Formular vor, sammeln alle Begleitdokumente, organisieren die Gebührenzahlungen (tasas) und reichen den Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Oficina de Extranjería ein. Wir überwachen die Akte und reagieren auf etwaige Nachforderungen (requerimientos de subsanación).

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Das Problem

Hunderttausende Menschen leben in Spanien ohne regulären Aufenthaltsstatus. Viele sind seit Jahren dort — sie sprechen Spanisch, arbeiten in der informellen Wirtschaft und haben ihr Leben in spanischen Gemeinschaften aufgebaut — bleiben jedoch in administrativer Irregularität gefangen, die es ihnen unmöglich macht, legal zu arbeiten, ein Bankkonto zu eröffnen oder frei zu reisen. Traditionelle Regularisierungswege erfordern lange Wartezeiten, nachgewiesene Beschäftigungsverhältnisse oder eine Arbeitgebersponsorrschaft, die ohne Papiere kaum zu erlangen ist. Der arraigo por formación-Weg, der im Rahmen der umfassenden Reform des spanischen Ausländerrechtsverordnung unter dem Real Decreto 1155/2024 eingeführt wurde, durchbricht diesen Teufelskreis. Indem er die Regularisierung an die Einschreibung in offiziell anerkannte Berufsausbildungsprogramme knüpft — anstatt ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis vorauszusetzen — eröffnet er einen Weg zur Legalität für Personen, die bereit sind, in eine EU-weit anerkannte Berufsqualifikation zu investieren. Erstmals ist das Bekenntnis zur Ausbildung — und nicht das vorherige Bestehen formaler Beschäftigung — der Schlüssel zum Zugang zu einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien.

Unsere Lösung

Das Immigrationsteam von BMC berät Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und ihre Familien zum arraigo por formación-Weg — von der Prüfung der Anspruchsberechtigung über die Identifizierung qualifizierender Ausbildungsgänge bis hin zur Vorbereitung des vollständigen Antrragsdossiers und der Begleitung durch jeden Schritt des Verfahrens bei der Oficina de Extranjería. Wir unterstützen auch Antragsteller, die die zweijährige Voraussetzung des kontinuierlichen Aufenthalts noch nicht erfüllen, beim Aufbau und der Dokumentierung des erforderlichen Nachweises, und beraten zur Umwandlung der Formación-Genehmigung in eine vollständige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Prüfung der Anspruchsberechtigung und Dokumentenaudit

Wir prüfen Ihre persönliche Situation — Staatsangehörigkeit, Einreisedatum nach Spanien, aktueller Status, familiäre Umstände sowie etwaige Vorstrafen oder frühere Ausweisungsanordnungen — um zu bestätigen, ob Sie für den arraigo formación anspruchsberechtigt sind. Wir identifizieren Lücken in Ihrer Dokumentation und beraten, wie diese vor der Antragstellung geschlossen werden können.

2

Zusammenstellung des Zweijahres-Aufenthaltsnachweises

Das wichtigste Element des Antrags ist der Nachweis des zweijährigen kontinuierlichen Aufenthalts. Wir helfen Ihnen dabei, die stärksten Beweise zu sammeln und zu ordnen: Empadronamiento-Bescheinigungen aller Wohnadressen, Schulbescheinigungen für minderjährige Kinder, ärztliche Unterlagen, Nebenkosten- und Mietrechnungen sowie offizielle Korrespondenz. Wir prüfen die Beweise aus der Perspektive des zuständigen Sachbearbeiters der Oficina de Extranjería.

3

Identifizierung und Einschreibung in einen qualifizierenden Ausbildungsgang

Nicht jeder Kurs qualifiziert. Wir identifizieren Programme, die den regulatorischen Anforderungen des RD 1155/2024 entsprechen — offizielle FP-Zyklen, SEPE-anerkannte Beschäftigungsausbildung oder Qualifikationen im nationalen Katalog — und helfen Ihnen bei der Einschreibung vor der Antragstellung. Die Einschreibungsbestätigung oder der Zulassungsbescheid des Ausbildungsträgers ist ein erforderliches Dokument.

4

Vorbereitung und Einreichung des Antragsdossiers

Wir bereiten das offizielle EX-10-Formular oder das anwendbare amtliche Formular vor, sammeln alle Begleitdokumente, organisieren die Gebührenzahlungen (tasas) und reichen den Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Oficina de Extranjería ein. Wir überwachen die Akte und reagieren auf etwaige Nachforderungen (requerimientos de subsanación).

5

Nach der Genehmigung: legale Beschäftigung und Planung der Umwandlung

Nach Erteilung der Genehmigung helfen wir Ihnen bei der Anmeldung zur Sozialversicherung, beim Verstehen Ihrer Arbeitsrechte und bei der Planung der Umwandlung der Formación-Genehmigung in eine vollständige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung.

2 Jahre
Mindestdauer des kontinuierlichen Aufenthalts in Spanien zur Antragstellung
1 Jahr
Anfangsdauer der arraigo formación-Genehmigung (verlängerbar)
500.000+
Geschätzte irreguläre Migranten in Spanien, die für diesen Weg potenziell in Frage kommen [PRÜFEN]
~30%
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung in Spanien (zur Information für Berater)

Ich hatte drei Jahre lang ohne Papiere in Valencia gelebt und in der Landwirtschaft gearbeitet. Ein spanischer Anwalt, der unsere Organisation berät, hatte BMC für komplexe Regularisierungsfälle empfohlen. BMC prüfte meinen Fall, identifizierte einen FP-Kurs in Agrotechnik, der für meine Situation ideal war, und erstellte das komplette Dossier. Die Genehmigung kam nach zwei Monaten. Das war eine ganz neue Grundlage — legal, mit Sozialversicherungsnummer, endlich sicher.

Sorin M. Landwirtschaftstechniker (FP-Studierender), Valencia

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Kostenloser PDF: Checkliste Anspruchsberechtigung arraigo formación 2025 — Laden Sie unsere Schritt-für-Schritt-Checkliste herunter, die die Zweijahres-Aufenthaltsvoraussetzung, qualifizierende Ausbildungsgänge, erforderliche Dokumente und häufige Ablehnungsgründe abdeckt — aktualisiert für RD 1155/2024.

Was ist der arraigo por formación und warum ist er 2025 relevant?

Das spanische Einwanderungsrecht kennt mehrere Wege, über die nicht regulär in Spanien lebende ausländische Staatsangehörige, die sich über einen längeren Zeitraum im Land aufgehalten haben, ihren Status regularisieren können — zusammenfassend als arraigo (wörtlich: „Verwurzelung”) bezeichnet. Diese Wege erkennen eine praktische Realität an: Wenn jemand seit Jahren in einem Land lebt, soziale Bindungen aufgebaut, die Sprache gelernt und sich in eine Gemeinschaft integriert hat, entstehen durch eine strikte Durchsetzung seines irregulären Status humanitäre und soziale Kosten, die den administrativen Nutzen überwiegen.

Historisch gesehen waren die zwei wichtigsten Arraigo-Wege der arraigo social (der drei Jahre kontinuierlichen Aufenthalts und ein Stellenangebot oder einen kommunalen Integrationsbericht erforderte) und der arraigo laboral (der zwei Jahre Anwesenheit und den Nachweis einer früheren irregulären Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber verlangte). Beide Wege hatten erhebliche Hürden: Die Dreijahresschwelle für den arraigo social schloss viele Neuankömmlinge aus, und die Stellenangebotspflicht schuf eine Abhängigkeit von einem bereitwilligen Arbeitgeber, die von einer irregulären Position aus kaum zu erfüllen war.

Arraigo por formación — offiziell „autorización de residencia temporal por razones de arraigo formativo” — wurde als separater Weg im Rahmen der umfassenden Reform der spanischen Ausländerrechtsverordnung eingeführt, die als Real Decreto 1155/2024 veröffentlicht wurde [PRÜFEN: Bestätigung der RD-Nummer und des Inkrafttretungsdatums]. Seine zentrale Innovation besteht darin, die Stellenangebots- oder Sozialberichtspflicht durch die Verpflichtung zur Einschreibung in eine akkreditierte Berufsausbildung zu ersetzen. Die Aufenthaltsschwelle wird auf zwei Jahre kontinuierliche Anwesenheit in Spanien gesenkt, und der erfolgreiche Antragsteller erhält eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Dauer der Ausbildung — was bedeutet, dass er während des Studiums legal arbeiten kann.

Dieses Design spiegelt eine bewusste politische Entscheidung wider: irreguläre Migranten dazu zu ermutigen, formale Berufsqualifikationen zu erwerben, die die spanische Wirtschaft benötigt, und gleichzeitig einen geregelten Weg zur Legalisierung anzubieten, der sowohl dem Einzelnen als auch dem Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes zugute kommt.

Für wen ist dieser Weg konzipiert?

Der arraigo formación-Weg ist auf keine Nationalität oder Branche beschränkt. Er ist für jeden Drittstaatsangehörigen konzipiert, der:

  • Seit mindestens zwei Jahren ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus kontinuierlich in Spanien lebt
  • Keine laufende Abschiebungs- oder Ausweisungsanordnung hat
  • Keinen disqualifizierenden Strafregistereintrag hat (keine Verurteilung wegen einer Straftat mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe in Spanien oder in früheren Wohnsitzländern)
  • Bereit und in der Lage ist, sich in ein offiziell anerkanntes Berufsausbildungsprogramm einzuschreiben
  • Einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument besitzt (oder eines erwerben kann)

In der Praxis ist das Profil sehr vielfältig. Dazu gehören Erwachsene, die als irreguläre Migranten nach Spanien kamen und sich im Laufe der Zeit integrierten; Personen, deren Aufenthaltsgenehmigungen abgelaufen und nicht erneuert wurden; Personen, die legal mit einem Studenten- oder Touristenvisum einreisten, aber über dessen Ablauf hinaus blieben; und Familienangehörige spanischer Staatsbürger oder legaler Einwohner, die ihren Status noch nicht durch Familienzusammenführung regularisieren konnten.

Hinweis für deutschsprachige Berater und Fachkräfte

Dieser Leitfaden richtet sich in erster Linie an Fachleute und Berater — Anwälte, NGO-Mitarbeiter, Sozialarbeiter und Unternehmensberater —, die im deutschsprachigen Raum oder in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig sind und Mandanten oder Klienten mit Bezug zu Spaniens Einwanderungssystem beraten. Deutschsprachige irreguläre Migranten in Spanien stellen eine sehr kleine Gruppe dar; weitaus häufiger besteht der Beratungsbedarf auf Seiten von:

  • Anwälten und Rechtsberatern in DACH-Ländern, die Mandanten mit Familienangehörigen in Spanien in irregulärer Situation vertreten
  • Unternehmensberatern, die ausländische Unternehmen in Spanien beraten und auf die Einwanderungslage ihrer lokal ansässigen Mitarbeiter stoßen
  • NGO und Sozialeinrichtungen, die in Deutschland oder Österreich mit Personen mit Spanien-Bezug arbeiten
  • Journalisten und politischen Analysten, die Spaniens Einwanderungspolitik im europäischen Vergleich untersuchen

Der Leitfaden ist daher als vollständiges Referenzdokument aufgebaut, das alle relevanten Aspekte des Verfahrens systematisch abdeckt.

Die Zweijahres-Aufenthaltsvoraussetzung: Was sie in der Praxis bedeutet

Die zentrale Dokumentationsherausforderung bei den meisten arraigo formación-Anträgen ist der Nachweis von zwei Jahren kontinuierlichem Aufenthalt in Spanien. Das Wort „kontinuierlich” bedeutet nicht, dass der Antragsteller Spanien während dieser zwei Jahre nicht verlassen haben darf — kurze Auslandsaufenthalte (Urlaub, Familienbesuche) unterbrechen die Kontinuität nicht —, bedeutet aber, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers über den gesamten Referenzzeitraum in Spanien gelegen haben muss.

Der Ausgangspunkt der Zwei-Jahres-Berechnung ist nicht willkürlich: Er wird zwei Jahre vor dem Datum der Antragstellung rückgerechnet. Wenn Sie im Oktober 2025 einen Antrag stellen, müssen Sie einen kontinuierlichen Aufenthalt seit mindestens Oktober 2023 nachweisen.

Dokumente zum Nachweis des kontinuierlichen Aufenthalts

Empadronamiento (kommunale Melderegistrierung) ist das stärkste Einzeldokument. Spanische Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, jeden zu registrieren, der in ihrem Gebiet lebt, unabhängig vom Einwanderungsstatus — eine gültige Aufenthaltsgenehmigung ist für die Empadronierung nicht erforderlich. Eine historische Empadronamiento-Bescheinigung (erhältlich beim Ayuntamiento oder der Junta de Distrito), die alle Adressen abdeckt, an denen Sie im relevanten Zeitraum registriert waren, ohne Lücken, ist der Goldstandard.

Wenn Sie nie registriert waren oder Lücken in Ihrer Registrierung hatten, müssen Sie mit anderen Nachweisen ergänzen:

  • Öffentliche Krankenakte (historia clínica von Ihrem centro de salud oder Krankenhaus): Konsultationen, Rezepte und Diagnosen erstellen eine datierte Dokumentation der körperlichen Anwesenheit. Das spanische öffentliche Gesundheitssystem registriert Patienten unabhängig vom Einwanderungsstatus.
  • Schulbescheinigungen für Kinder: wenn Sie Kinder an spanischen staatlichen Schulen haben, sind die jährlichen Einschreibungsbescheinigungen der Schule (certificados de matrícula) für jedes Schuljahr aussagekräftige Nachweise.
  • Offizielle Korrespondenz: Briefe von der AEAT (Finanzbehörde), Gerichten, der Sozialversicherung, dem SEPE oder einer anderen öffentlichen Behörde, die an Sie an einer spanischen Adresse adressiert und innerhalb des Referenzzeitraums datiert sind.
  • Bankunterlagen: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoauszüge mit regelmäßigen Transaktionen in Spanien.
  • Mietverträge und Nebenkosten: Mietverträge, Stromrechnungen oder Telekommunikationsverträge auf Ihren Namen an einer spanischen Adresse.

Den Nachweisdossier aufbauen, bevor Sie den Antrag stellen

Bei BMC überprüfen wir den Nachweisdossier, bevor er bei der Oficina de Extranjería eingereicht wird. In der Praxis haben viele Antragsteller stärkere Nachweise, als sie sich bewusst sind — die Herausforderung besteht darin, sie zu identifizieren, gegebenenfalls zu übersetzen und in einem Format zu präsentieren, das die spezifischen Anforderungen des zuständigen Sachbearbeiters erfüllt.

Wenn Sie noch nicht bei zwei Jahren dokumentierten Aufenthalts angelangt sind, lautet der praktische Rat: Beginnen Sie jetzt mit der Dokumentation — melden Sie sich sofort beim Ayuntamiento an, registrieren Sie sich beim örtlichen Centro de Salud, und bewahren Sie jede offizielle Korrespondenz mit einer spanischen Adresse auf. Zwei Jahre vergehen schnell, und der Aufbau eines soliden Beweismitteldossiers geschieht besser kontinuierlich als rückwirkend.

Welche Berufsausbildungsgänge qualifizieren?

Dies ist einer der am häufigsten missverstanden Aspekte des Weges. Nicht jeder als „Ausbildung” bezeichnete Kurs qualifiziert. Die Vorschriften des RD 1155/2024 legen fest, dass die Ausbildung aus einer von drei offiziell anerkannten Kategorien stammen muss.

Kategorie 1: Offizielle Formación Profesional (FP)-Zyklen

Das spanische Berufsbildungssystem ist in drei Stufen gegliedert:

  • Ciclo de Grado Básico: Einstiegsniveau, typischerweise zwei Jahre, führt zu einem Título de Técnico Básico. Erfordert den Abschluss der obligatorischen Sekundarschulbildung (ESO) oder Äquivalentes.
  • Ciclo de Grado Medio: Mittlere Stufe, typischerweise zwei Jahre, führt zu einem Título de Técnico. Erfordert den Graduado en ESO oder einen Zugangstest.
  • Ciclo de Grado Superior: Fortgeschrittene Stufe, typischerweise zwei Jahre, führt zu einem Título de Técnico Superior und kann Zugang zur Universität bieten.

FP-Programme werden von staatlichen Schulen (Institutos de Educación Secundaria), staatlich geförderten Privatschulen (concertados) und Privatschulen angeboten. Sie umfassen Berufsfeldfamilien wie: Gesundheitswesen, Verwaltung und Finanzen, Hotel- und Gaststättengewerbe, Informatik und Kommunikation, Bauwesen, Elektrotechnik und Elektronik, Landwirtschaft, persönliche Körperpflege, Sport, Transport und Logistik sowie Fertigung.

FP-Qualifikationen sind im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) in der gesamten EU anerkannt und weitgehend übertragbar. Dies ist besonders relevant für Antragsteller, die nach Abschluss ihrer Ausbildung möglicherweise in andere EU-Länder ziehen möchten.

Kategorie 2: Beschäftigungsausbildungs-Zertifikate (certificados de profesionalidad)

Certificados de profesionalidad sind offizielle Qualifikationen, die für den Abschluss von SEPE-genehmigten Beschäftigungsausbildungskursen (formación para el empleo) vergeben werden. Im Gegensatz zu FP-Zyklen, die in der Regel über ein oder zwei Schuljahre laufen, sind viele Zertifikate-Programme kürzer und modularer — von einigen hundert bis über tausend Stunden.

Diese Programme werden von öffentlichen Beschäftigungsservices (SEPE und regionale Dienste), zugelassenen Ausbildungszentren und Arbeitgeberverbänden angeboten. Sie sind oft kostenlos oder stark subventioniert für Arbeitssuchende.

Kategorie 3: Qualifikationen im nationalen Katalog (CNCP)

Der Catálogo Nacional de Cualificaciones Profesionales ist das offizielle Register der im spanischen und europäischen Berufsbildungssystem anerkannten Qualifikationen. Jedes Ausbildungsprogramm, das zu einer im CNCP aufgeführten Qualifikation führt, qualifiziert für den arraigo formación-Weg.

Was NICHT qualifiziert

  • Private Sprachkurse (auch an akkreditierten Sprachschulen)
  • Universitätsstudiengänge oder Postgraduiertenprogramme
  • Nicht akkreditierte Online-Kurse (Udemy, Coursera usw.)
  • Interne Unternehmensausbildungsprogramme ohne offizielle Qualifikation
  • Kurze berufliche Entwicklungsworkshops ohne offizielles Zertifikat

Das Antragsverfahren: Schritt für Schritt

Schritt 1: Anspruchsberechtigung bestätigen

Vor der Zusammenstellung von Dokumenten vermeidet eine vorläufige Anspruchsberechtigungsprüfung vergebliche Mühe. Die Schlüsselfragen lauten: Waren Sie mindestens zwei Jahre in Spanien? Besitzen Sie einen gültigen Reisepass? Haben Sie eine laufende Ausweisungsanordnung? Haben Sie Vorstrafen, die Sie disqualifizieren könnten? Eine ehrliche Beantwortung dieser Fragen zu Beginn bestimmt, ob und in welchem Zeitrahmen fortgefahren werden sollte.

Schritt 2: In einen qualifizierenden Ausbildungsgang einschreiben

Der Antrag kann nicht ohne Einschreibungsnachweis (oder zumindest einen Zulassungsbescheid) in einem qualifizierenden Ausbildungsprogramm gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie vor der Einreichung des Einwanderungsantrags einen geeigneten Ausbildungsgang identifizieren, sich bewerben und Ihre Einschreibung sicherstellen müssen.

Schritt 3: Das Dokumentendossier zusammenstellen

Das Standarddossier für einen arraigo formación-Antrag umfasst:

  • Offizielles Antragsformular (EX-10 oder das von der zuständigen Oficina de Extranjería vorgegebene Formular)
  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument (alle Seiten, einschließlich Stempel)
  • Nachweis des kontinuierlichen Aufenthalts für mindestens zwei Jahre
  • Nachweis der Ausbildungseinschreibung
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag aus Spanien und aus früheren Wohnsitzländern für die letzten fünf Jahre — diese müssen apostilliert und ins Spanische übersetzt werden
  • Nachweis der Gebührenzahlung (tasa — anwendbares Steuerformular, derzeit Modelo 790 código 052)
  • Passfotos (nach Spezifikation)

Schritt 4: Einreichung bei der Oficina de Extranjería

Der Antrag wird bei der Oficina de Extranjería der Provinz eingereicht, in der der Antragsteller seinen gemeldeten Wohnsitz hat. In den meisten Provinzen ist eine vorherige Terminvereinbarung (cita previa) erforderlich. In Provinzen mit hoher Nachfrage (Madrid, Barcelona, Valencia, Murcia) kann die Terminverfügbarkeit ein Engpass sein — Antragsteller sollten so früh wie möglich buchen.

Schritt 5: Bescheid und Mitteilung

Die Oficina de Extranjería hat ab dem Einreichungsdatum bis zu drei Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Bescheid ergeht, gilt der Antrag als durch positives Verwaltungsschweigen (silencio administrativo positivo) erledigt — was für Arraigo-Anträge in der Regel als genehmigt gilt, obwohl die Behörden in der Praxis versuchen, einen ausdrücklichen Bescheid zu erlassen.

Schritt 6: Erhalt der Aufenthaltskarte (TIE)

Nach Erteilung der Genehmigung muss der Antragsteller die Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) bei der Ausländerbehörde der Nationalpolizei beantragen. Die TIE ist das Dokument, das den legalen Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis nachweist und von Arbeitgebern für die Sozialversicherungsanmeldung benötigt wird.

Umwandlung in eine vollständige Arbeitserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung

Die arraigo formación-Genehmigung ist als Übergangsstatus konzipiert. Nach Abschluss der Ausbildung und Erlangung der offiziellen Qualifikation kann der Inhaber eine Umwandlung der Genehmigung (modificación de la situación administrativa) in eine Standard-Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Umwandlung wird in Spanien beantragt, ohne dass der Antragsteller in sein Herkunftsland zurückkehren muss, und erfordert:

  • Das offizielle Qualifikationszertifikat oder Diplom der Ausbildungseinrichtung
  • Ein Stellenangebot (für Angestelltenverhältnis) oder einen tragfähigen Geschäftsplan (für Selbstständigkeit)
  • Weiterhin keine Vorstrafen oder laufende Ausweisungsverfahren
  • Aktuelles Empadronamiento

Vergleich: arraigo formación vs. andere Regularisierungswege

WegAufenthaltsschwelleHauptvoraussetzungArbeit erlaubt?
Arraigo formación2 JahreEinschreibung in BerufsausbildungJa (kombinierte Genehmigung)
Arraigo social3 JahreStellenangebot oder IntegrationsberichtJa (kombinierte Genehmigung)
Arraigo laboral2 JahreFrühere irreguläre Beschäftigung beim gleichen ArbeitgeberJa
Arraigo familiarVariabelFamiliäre Bindung an spanischen Staatsbürger oder legalen EinwohnerFall zu Fall
Humanitärer SchutzKein SchwellenwertSpezifische humanitäre GründeBegrenzt

Das spanische Berufsbildungssystem (FP) aus europäischer Perspektive

Für Fachleute aus dem DACH-Raum, die das spanische Berufsbildungssystem einordnen wollen, ist eine kurze Vergleichsperspektive hilfreich.

Das spanische FP-System ist mit dem deutschen dualen Ausbildungssystem nicht direkt vergleichbar: Es gibt in Spanien keine institutionalisierte betriebliche Ausbildungskomponente vergleichbar mit dem deutschen Ausbildungsvertrag. Stattdessen sind FP-Programme vollzeit-schulbasiert (mit integrierten Praktikumsphasen — das sogenannte módulo de Formación en Centros de Trabajo, FCT), was sie eher mit der österreichischen Fachschule oder der Berufsfachschule in Deutschland als mit dem dualen System vergleichbar macht.

Die wichtigste Gemeinsamkeit: FP-Abschlüsse sind EU-weit durch den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR/EQF) anerkannt. Ein spanischer Título de Técnico Superior (Grado Superior FP) entspricht EQF Level 5, was in Deutschland dem Abschluss einer Höheren Fachschule oder eines Techniker-Abschlusses vergleichbar ist. Diese Anerkennungsstruktur ist relevant für Antragsteller, die nach Abschluss ihrer spanischen FP-Ausbildung möglicherweise in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen möchten.

Die Qualitätssicherung des spanischen FP-Systems wurde in den letzten Jahren durch die Ley Orgánica de Formación Profesional (LOFP) reformiert, die 2022 in Kraft trat. Die Reform hat die Modularisierung von FP-Programmen verstärkt, die Anrechnung von Berufserfahrung auf formale Qualifikationen erleichtert (was für Antragsteller mit langjähriger informeller Arbeitserfahrung relevant ist) und die Verbindung zwischen FP-Institutionen und lokalen Unternehmen gestärkt.

Praktische Überlegungen für die Antragstellung: Häufige Ablehnungsgründe und wie man sie vermeidet

Auf der Grundlage unserer Erfahrung mit arraigo formación-Anträgen identifizieren wir die folgenden häufigsten Ablehnungsgründe:

1. Lücken in der Aufenthalts-Dokumentation. Dies ist bei weitem der häufigste Grund. Antragsteller, die ihren Aufenthalt nicht kontinuierlich beim Ayuntamiento registriert haben oder die längere Abwesenheiten aus Spanien nicht erklären können, haben Schwierigkeiten, das Zweijahres-Erfordernis zu erfüllen. Lösung: frühzeitige Dokumentenprüfung, um Lücken zu identifizieren und mit alternativen Nachweisen zu füllen.

2. Nicht qualifizierendes Ausbildungsprogramm. Antragsteller, die sich in einen Kurs einschreiben, der nicht den regulatorischen Anforderungen entspricht (z. B. eine private Sprachschule oder ein nicht akkreditierter Online-Kurs), haben keine Grundlage für den Antrag. Lösung: Überprüfung der Qualifikation des Ausbildungsprogramms vor der Einschreibung.

3. Ungültige oder abgelaufene Reisedokumente. Ein abgelaufener Reisepass ist ein formaler Ablehnungsgrund. Für Staatsangehörige bestimmter Länder (z. B. einige afrikanische Staaten mit schwerfälligen Passerneuerungsbürokratien) kann die Beschaffung eines gültigen Reisedokuments mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Aufbau des Aufenthalts-Dossiers. Lösung: frühzeitig mit der Reisepasserneuerung beginnen.

4. Unvollständiges oder falsch apostilliertes Führungszeugnis aus dem Herkunftsland. Strafregisterauszüge aus bestimmten Ländern müssen apostilliert (Haager Übereinkommen) und durch einen in Spanien vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Apostillen und Übersetzungen können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Lösung: diesen Schritt priorisieren.

5. Einreichung ohne cita previa (Termin) oder in der falschen Delegación. Formale Verfahrensfehler — Einreichung in der falschen Provinz, fehlender Termin, falsches Formular — können zur Unzulässigkeit des Antrags führen. Lösung: vollständige Verfahrens-Compliance vor der Einreichung.

Rechtliche Rahmenbedingungen: die wichtigsten Rechtsquellen

Real Decreto 1155/2024 — Reform des Ausländerregelungsgesetzes: Das zentrale Dokument für die arraigo formación-Route. Dieser Erlass reformiert das Ausführungsreglement der Ley Orgánica 4/2000 (LOEX) und führt die neue Kategorie des arraigo formativo ein, definiert die Anspruchsvoraussetzungen, die qualifizierenden Ausbildungstypen und das Verfahren. [PRÜFEN: Bestätigung der vollständigen RD-Nummer und des Inkrafttretungsdatums]

Ley Orgánica 4/2000 über Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien (LOEX): Das primäre Einwanderungsgesetz. Artikel 31 regelt die Aufenthaltsberechtigungen aus außerordentlichen Gründen, unter die die arraigo-Routen fallen.

Real Decreto Legislativo 5/2000 — Gesetz über Ordnungswidrigkeiten im Sozialbereich (LISOS): Relevant für Arbeitgeber, die irreguläre Migranten beschäftigen — die Sanktionen für Schwarzarbeit von Personen ohne Arbeitsgenehmigung sind erheblich. Die arraigo formación-Genehmigung beseitigt dieses Risiko für Arbeitgeber der Titelinhaber vollständig.

Ley Orgánica de Formación Profesional (2022): Regelt das FP-System in Spanien einschließlich der Akkreditierung von Ausbildungszentren und -programmen, der Anerkennung informeller Berufserfahrung für formale Qualifikationen und der Strukturierung von FP-Zyklen.

Was BMC tut und wie wir helfen

Das Immigrationsteam von BMC übernimmt das gesamte arraigo formación-Antragsverfahren. Unser Standardleistungsumfang umfasst:

  • Erste Prüfung der Anspruchsberechtigung (kostenlos, 30-minütige Beratung)
  • Dokumentenaudit und Lückenanalyse
  • Identifizierung und Überprüfung eines qualifizierenden Ausbildungsgangs
  • Zusammenstellung und Überprüfung des vollständigen Antragsdossiers
  • Einreichung bei der Oficina de Extranjería und Überwachung der Akte
  • Reaktion auf etwaige Nachforderungen (requerimientos de subsanación)
  • Nachbetreuung nach Genehmigung — TIE-Erhalt und Sozialversicherungsanmeldung

Wir bieten auch eigenständige Beratungen für Antragsteller an, die eine professionelle Beratung wünschen, aber beabsichtigen, ihren eigenen Antrag einzureichen, sowie Beratungen für Rechtsanwälte und NGOs zu komplexen arraigo formación-Fällen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine unverbindliche Prüfung — wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Fall aussichtsreich ist, welche Dokumente benötigt werden und was der beste nächste Schritt ist.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Beide sind Regularisierungswege für irreguläre Migranten, die in Spanien leben, haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. Der arraigo social (sozialer Verwurzelung) erfordert drei Jahre kontinuierlichen Aufenthalts und in den meisten Fällen ein unterzeichnetes Stellenangebot oder einen Integrationsbericht der Gemeinde. Der arraigo formación, eingeführt durch RD 1155/2024, erfordert nur zwei Jahre Aufenthalt — ein Jahr weniger — und ersetzt die Stellenangebotspflicht durch die Einschreibung in ein offiziell anerkanntes Berufsausbildungsprogramm. Er ist speziell für Personen konzipiert, die motiviert sind, Berufsqualifikationen zu erwerben, und der niedrigere Aufenthaltsschwellenwert macht ihn für eine breitere Gruppe zugänglich.
Die Einwanderungsbehörden akzeptieren eine breite Palette von Dokumenten, sofern diese gemeinsam Ihren kontinuierlichen körperlichen Aufenthalt in Spanien über den relevanten Zweijahreszeitraum belegen. Die häufigsten Nachweise umfassen: Empadronamiento-Bescheinigungen (kommunale Melderegister) für den gesamten Zeitraum; Krankenakten von öffentlichen spanischen Gesundheitszentren (centros de salud) mit Konsultationen oder Behandlungen im Zeitraum; Schulbescheinigungen für minderjährige Kinder an spanischen Schulen; Kontoauszüge oder Kontoeröffnungsunterlagen; Mietverträge oder Nebenkosten-Verträge auf Ihren Namen; und offizielle Korrespondenz von spanischen Behörden (AEAT, Sozialversicherung, Gerichte, Gemeinden). Das Entscheidende ist die Kontinuität — kurze Abwesenheitslücken von wenigen Wochen sind in der Regel akzeptabel, aber längere Abwesenheiten aus Spanien können die erforderliche Zweijahres-Kette unterbrechen.
Gemäß RD 1155/2024 fallen qualifizierende Ausbildungen in drei Hauptkategorien. Erstens: offizielle Formación Profesional (FP)-Zyklen — Grado Básico, Grado Medio oder Grado Superior — die zu einem anerkannten Berufsabschluss (título de FP) führen. Zweitens: Beschäftigungsausbildungsprogramme (formación para el empleo), die vom SEPE oder regionalen Beschäftigungsservices genehmigt und finanziert werden und zu einem certificado de profesionalidad führen. Drittens: Ausbildungsprogramme, die zu Qualifikationen führen, die im Nationalen Katalog für Berufsqualifikationen (CNCP) aufgeführt sind. Informelle Sprachkurse, private Kurse ohne offizielle Qualifikation, Universitätsstudiengänge oder interne Unternehmensausbildungen ohne offizielles Zertifikat qualifizieren nicht. BMC kann vor der Einschreibung prüfen, ob ein spezifisches Programm die regulatorischen Anforderungen erfüllt.
Ja. Eines der wichtigsten Merkmale der arraigo formación-Genehmigung ist, dass es sich um eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (autorización de residencia y trabajo) handelt. Nach Erteilung der Genehmigung ist der Inhaber berechtigt, legal in jedem Sektor und für jeden Arbeitgeber während der Gültigkeitsdauer der Genehmigung zu arbeiten. Dies bedeutet, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können, während Sie Ihre Ausbildung absolvieren — Sie sind nicht auf unbezahltes Studium beschränkt. Die Anmeldung zur Sozialversicherung als Arbeitnehmer oder als autónomo (Selbstständiger) ist ab dem ersten Tag der Genehmigung zulässig.
Die anfängliche arraigo formación-Genehmigung gilt für ein Jahr. Wenn Ihr Ausbildungsprogramm mehr als ein Jahr benötigt — wie es bei den meisten offiziellen FP Grado Medio und Grado Superior-Zyklen der Fall ist, die in der Regel zwei Schuljahre dauern — kann die Genehmigung für weitere Zeiträume verlängert werden, solange Sie weiterhin in der Ausbildung eingeschrieben sind und die Voraussetzungen erfüllen. Nach Erwerb der Qualifikation können Sie die Formación-Genehmigung in eine Standard-Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (autorización de residencia y trabajo por cuenta ajena oder cuenta propia, je nachdem ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sein möchten) umwandeln. Diese Umwandlung erfordert keine Rückkehr in Ihr Herkunftsland.
Eine laufende Ausweisungsanordnung (orden de expulsión) oder eine in den vorangegangenen fünf Jahren vollzogene Ausweisung verhindert in der Regel die Genehmigung des Antrags. Frühere Vorstrafen sind ebenfalls relevant: Gemäß der Ley Orgánica 4/2000 (LOEX) dürfen Antragsteller weder in Spanien noch in Ländern, in denen sie zuvor gelebt haben, wegen Straftaten mit einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr vorbestraft sein. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten ohne Bezug zur öffentlichen Ordnung disqualifizieren einen Antragsteller nicht automatisch. Jede Situation erfordert eine individuelle rechtliche Analyse — wir bewerten die spezifischen Umstände, bevor wir empfehlen, einen Antrag zu stellen.
Die Oficina de Extranjería ist die Verwaltungsbehörde innerhalb der Delegación oder Subdelegación del Gobierno jeder Provinz, die für die Bearbeitung von Einwanderungsanträgen zuständig ist. Der arraigo formación-Antrag wird dort persönlich (oder über einen bevollmächtigten Vertreter) eingereicht. Die Bearbeitungszeiten variieren erheblich je nach Provinz — Madrid und Barcelona neigen dazu, längere Warteschlangen zu haben als kleinere Provinzen. Als allgemeiner Richtwert sollten Antragsteller im Jahr 2025 zwischen zwei und vier Monaten von der Einreichung bis zur Entscheidung rechnen, obwohl einige Provinzen Anträge schneller bearbeiten. BMC überwacht die Akte und reagiert auf etwaige Anfragen nach zusätzlichen Informationen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Der arraigo formación ist ein eigenständiger Regularisierungsweg für Personen, die in Spanien in irregulärer Situation leben und die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen — er ist unabhängig vom Asylverfahren. Personen mit einem laufenden Asylantrag oder anerkanntem Flüchtlingsstatus haben in der Regel eigene spezifische Aufenthaltswege und sollten individuell beraten werden. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die zwei Jahre in Spanien dokumentiert haben können, könnten theoretisch für den arraigo formación in Frage kommen — aber jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse der Vereinbarkeit mit etwaigen laufenden Verwaltungsverfahren. [PRÜFEN: Verträglichkeit von abgelehntem Asylantrag und arraigo formación-Antrag im Rahmen von RD 1155/2024]
Offizielle FP-Zyklen und Zertifikate (certificados de profesionalidad) werden auf Spanisch unterrichtet (oder in Katalonien, dem Baskenland, Galicien und Valencia in der jeweiligen Co-Amtssprache). Antragsteller mit unzureichenden Spanischkenntnissen müssen parallel zum Berufsausbildungsprogramm in die Sprachausbildung investieren. Der SEPE bietet subventionierte Spanischkurse für Immigranten im Rahmen seiner formación para el empleo an — in einigen Fällen können diese Teil einer Qualifizierungsstrategie sein. [PRÜFEN: ob SEPE-Spanischkurse für Immigranten als Ausbildung im Sinne des arraigo formación qualifizieren]

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Häufige Fragen

Fragen zu Arraigo por Formación in Spanien: Vollständiger Leitfaden 2025

Beide sind Regularisierungswege für irreguläre Migranten, die in Spanien leben, haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. Der arraigo social (sozialer Verwurzelung) erfordert drei Jahre kontinuierlichen Aufenthalts und in den meisten Fällen ein unterzeichnetes Stellenangebot oder einen Integrationsbericht der Gemeinde. Der arraigo formación, eingeführt durch RD 1155/2024, erfordert nur zwei Jahre Aufenthalt — ein Jahr weniger — und ersetzt die Stellenangebotspflicht durch die Einschreibung in ein offiziell anerkanntes Berufsausbildungsprogramm. Er ist speziell für Personen konzipiert, die motiviert sind, Berufsqualifikationen zu erwerben, und der niedrigere Aufenthaltsschwellenwert macht ihn für eine breitere Gruppe zugänglich.
Die Einwanderungsbehörden akzeptieren eine breite Palette von Dokumenten, sofern diese gemeinsam Ihren kontinuierlichen körperlichen Aufenthalt in Spanien über den relevanten Zweijahreszeitraum belegen. Die häufigsten Nachweise umfassen: Empadronamiento-Bescheinigungen (kommunale Melderegister) für den gesamten Zeitraum; Krankenakten von öffentlichen spanischen Gesundheitszentren (centros de salud) mit Konsultationen oder Behandlungen im Zeitraum; Schulbescheinigungen für minderjährige Kinder an spanischen Schulen; Kontoauszüge oder Kontoeröffnungsunterlagen; Mietverträge oder Nebenkosten-Verträge auf Ihren Namen; und offizielle Korrespondenz von spanischen Behörden (AEAT, Sozialversicherung, Gerichte, Gemeinden). Das Entscheidende ist die Kontinuität — kurze Abwesenheitslücken von wenigen Wochen sind in der Regel akzeptabel, aber längere Abwesenheiten aus Spanien können die erforderliche Zweijahres-Kette unterbrechen.
Gemäß RD 1155/2024 fallen qualifizierende Ausbildungen in drei Hauptkategorien. Erstens: offizielle Formación Profesional (FP)-Zyklen — Grado Básico, Grado Medio oder Grado Superior — die zu einem anerkannten Berufsabschluss (título de FP) führen. Zweitens: Beschäftigungsausbildungsprogramme (formación para el empleo), die vom SEPE oder regionalen Beschäftigungsservices genehmigt und finanziert werden und zu einem certificado de profesionalidad führen. Drittens: Ausbildungsprogramme, die zu Qualifikationen führen, die im Nationalen Katalog für Berufsqualifikationen (CNCP) aufgeführt sind. Informelle Sprachkurse, private Kurse ohne offizielle Qualifikation, Universitätsstudiengänge oder interne Unternehmensausbildungen ohne offizielles Zertifikat qualifizieren nicht. BMC kann vor der Einschreibung prüfen, ob ein spezifisches Programm die regulatorischen Anforderungen erfüllt.
Ja. Eines der wichtigsten Merkmale der arraigo formación-Genehmigung ist, dass es sich um eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (autorización de residencia y trabajo) handelt. Nach Erteilung der Genehmigung ist der Inhaber berechtigt, legal in jedem Sektor und für jeden Arbeitgeber während der Gültigkeitsdauer der Genehmigung zu arbeiten. Dies bedeutet, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können, während Sie Ihre Ausbildung absolvieren — Sie sind nicht auf unbezahltes Studium beschränkt. Die Anmeldung zur Sozialversicherung als Arbeitnehmer oder als autónomo (Selbstständiger) ist ab dem ersten Tag der Genehmigung zulässig.
Die anfängliche arraigo formación-Genehmigung gilt für ein Jahr. Wenn Ihr Ausbildungsprogramm mehr als ein Jahr benötigt — wie es bei den meisten offiziellen FP Grado Medio und Grado Superior-Zyklen der Fall ist, die in der Regel zwei Schuljahre dauern — kann die Genehmigung für weitere Zeiträume verlängert werden, solange Sie weiterhin in der Ausbildung eingeschrieben sind und die Voraussetzungen erfüllen. Nach Erwerb der Qualifikation können Sie die Formación-Genehmigung in eine Standard-Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (autorización de residencia y trabajo por cuenta ajena oder cuenta propia, je nachdem ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sein möchten) umwandeln. Diese Umwandlung erfordert keine Rückkehr in Ihr Herkunftsland.
Eine laufende Ausweisungsanordnung (orden de expulsión) oder eine in den vorangegangenen fünf Jahren vollzogene Ausweisung verhindert in der Regel die Genehmigung des Antrags. Frühere Vorstrafen sind ebenfalls relevant: Gemäß der Ley Orgánica 4/2000 (LOEX) dürfen Antragsteller weder in Spanien noch in Ländern, in denen sie zuvor gelebt haben, wegen Straftaten mit einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr vorbestraft sein. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten ohne Bezug zur öffentlichen Ordnung disqualifizieren einen Antragsteller nicht automatisch. Jede Situation erfordert eine individuelle rechtliche Analyse — wir bewerten die spezifischen Umstände, bevor wir empfehlen, einen Antrag zu stellen.
Die Oficina de Extranjería ist die Verwaltungsbehörde innerhalb der Delegación oder Subdelegación del Gobierno jeder Provinz, die für die Bearbeitung von Einwanderungsanträgen zuständig ist. Der arraigo formación-Antrag wird dort persönlich (oder über einen bevollmächtigten Vertreter) eingereicht. Die Bearbeitungszeiten variieren erheblich je nach Provinz — Madrid und Barcelona neigen dazu, längere Warteschlangen zu haben als kleinere Provinzen. Als allgemeiner Richtwert sollten Antragsteller im Jahr 2025 zwischen zwei und vier Monaten von der Einreichung bis zur Entscheidung rechnen, obwohl einige Provinzen Anträge schneller bearbeiten. BMC überwacht die Akte und reagiert auf etwaige Anfragen nach zusätzlichen Informationen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Der arraigo formación ist ein eigenständiger Regularisierungsweg für Personen, die in Spanien in irregulärer Situation leben und die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen — er ist unabhängig vom Asylverfahren. Personen mit einem laufenden Asylantrag oder anerkanntem Flüchtlingsstatus haben in der Regel eigene spezifische Aufenthaltswege und sollten individuell beraten werden. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die zwei Jahre in Spanien dokumentiert haben können, könnten theoretisch für den arraigo formación in Frage kommen — aber jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse der Vereinbarkeit mit etwaigen laufenden Verwaltungsverfahren. [PRÜFEN: Verträglichkeit von abgelehntem Asylantrag und arraigo formación-Antrag im Rahmen von RD 1155/2024]
Offizielle FP-Zyklen und Zertifikate (certificados de profesionalidad) werden auf Spanisch unterrichtet (oder in Katalonien, dem Baskenland, Galicien und Valencia in der jeweiligen Co-Amtssprache). Antragsteller mit unzureichenden Spanischkenntnissen müssen parallel zum Berufsausbildungsprogramm in die Sprachausbildung investieren. Der SEPE bietet subventionierte Spanischkurse für Immigranten im Rahmen seiner formación para el empleo an — in einigen Fällen können diese Teil einer Qualifizierungsstrategie sein. [PRÜFEN: ob SEPE-Spanischkurse für Immigranten als Ausbildung im Sinne des arraigo formación qualifizieren]
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