Der BOE vom 19. Februar 2026 veröffentlicht das Real Decreto-ley 5/2026 vom 17. Februar, das Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die Schäden verschiedener Unwetterereignisse enthält, die insbesondere die Autonomen Gemeinschaften Andalusien und Extremadura betreffen. Das Hilfspaket übersteigt 7.000 Millionen EUR.
Hintergrund
Am 10. Februar 2026 erklärte der Ministerrat die von Überschwemmungen und anderen Unwetterereignissen zwischen dem 10. November 2025 und dem 9. Februar 2026 betroffenen Gebiete zum schwer beschädigten Gebiet des Katastrophenschutzes.
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen
Betriebseinstellungsleistung für Selbstständige
Selbstständige aus den betroffenen Gebieten können eine außerordentliche Betriebseinstellungsleistung zu folgenden Bedingungen in Anspruch nehmen:
- Höchstdauer: bis zum 31. Mai 2026.
- Kein Mindestbeitragszeitraum erforderlich.
- Die Bezugszeit wird nicht als verbrauchte Beitragszeit für zukünftige Betriebseinstellungsleistungen angerechnet.
- Vereinbar mit einer etwaigen abhängigen Beschäftigung.
Arbeitslosenleistungen
Abhängig Beschäftigte aus den betroffenen Gebieten können Arbeitslosenleistungen über vereinfachte elektronische Verfahren gemäß dem RDL 5/2026 in Anspruch nehmen.
ERTEs aus höherer Gewalt
Kurzarbeitsanträge (ERTEs) aus höherer Gewalt im Zusammenhang mit der DANA werden vorrangig und mit Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen während des Zeitraums der Suspendierung oder Arbeitszeitverkürzung bearbeitet.
Steuerliche Maßnahmen
Steuerbefreiungen bei IRPF und IS
Die von der Comunitat Valenciana, Andalusien und Extremadura gewährten Soforthilfen für:
- Beschäftigungssicherung.
- Wirtschaftliche Reaktivierung von Selbstständigen und Unternehmen.
Sind sowohl bei der Einkommensteuer (IRPF) als auch bei der Körperschaftsteuer befreit.
Stundung von Steuerschulden
Steuerpflichtige aus den betroffenen Gebieten können die Stundung von Steuerschulden ohne Sicherheiten und mit Zinserlass für einen Zeitraum von 6 Monaten beantragen.
Maßnahmen für Kommunen
Der Staat mobilisiert einen Fonds von 2.000 Millionen EUR in direkten Transfers für:
- Deckung des Bedarfs der betroffenen Kommunen im Jahr 2026.
- Wiederherstellung kommunaler Infrastruktur.
- Neu: Die Soforthilfen können zu 100 % für anfragende Gemeinden im Voraus ohne vorherige Begründungspflicht ausgezahlt werden.
Räumlicher Anwendungsbereich
Die Maßnahmen gelten für die in der Erklärung des schwer beschädigten Gebiets enthaltenen Gemeinden in:
- Andalusien: Provinzen Córdoba, Málaga, Sevilla, Jaén und Granada.
- Extremadura: Provinzen Badajoz und Cáceres.
- Comunitat Valenciana: ergänzende Maßnahmen zu den bereits durch frühere RDLs (DANA Oktober 2024) getroffenen Maßnahmen.
Empfehlungen
- Selbstständige: Beantragen Sie die außerordentliche Betriebseinstellungsleistung so bald wie möglich über die Krankenkasse (Mutua).
- Unternehmen: Beantragen Sie ERTEs aus höherer Gewalt bei der zuständigen regionalen Arbeitsbehörde und dokumentieren Sie den Kausalzusammenhang mit der DANA.
- Gemeinden: Beantragen Sie den 100%igen Vorschuss der Soforthilfen für sofortige Liquidität.
- Steuerpflichtige: Dokumentieren Sie erhaltene Hilfen als Nachweis der Befreiung in den IRPF- und IS-Erklärungen.
BMC berät Unternehmen und Selbstständige, die von Naturkatastrophen betroffen sind, bei der Beantragung von Hilfen und der Erfüllung steuerlicher und arbeitsrechtlicher Pflichten.
Spezifischer Rechtsrahmen
Das Real Decreto-ley 5/2026 vom 17. Februar (BOE Nr. 43 vom 19. Februar 2026), genehmigt gemäß Art. 86.1 der Verfassung, besteht aus 12 Artikeln, vier Zusatzbestimmungen und drei Schlussbestimmungen.
Arbeitsrechtlicher Block: Die außerordentliche Betriebseinstellungsleistung für Selbstständige ist im Artikel 327 des LGSS (RDLeg 8/2015) geregelt, der speziell für DANA-Phänomene geändert wurde. Die Höchstdauer bis zum 31. Mai 2026 bedeutet bis zu vier Monatsbeträge für diejenigen, die im Februar beantragen. Die Leistung beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage (Durchschnitt der letzten 12 Beitragsmonate). ERTEs aus höherer Gewalt werden gemäß Artikel 47 des Arbeitnehmerstatuts abgewickelt, mit Befreiung von 100 % der Arbeitgeberbeiträge bei vollständiger Suspendierung und 75 % bei teilweiser Arbeitszeitverkürzung.
Steuerlicher Block: Die Befreiungen bei IRPF und IS werden durch Zusatzbestimmung zu Artikel 7 des Gesetzes 35/2006 (IRPF) und Artikel 4 des Gesetzes 27/2014 (Körperschaftsteuer) hinzugefügt. Die Stundung von Steuerschulden wird gemäß Artikel 65 des Gesetzes 58/2003, Allgemeine Abgabenordnung (LGT) gewährt, mit Sicherheitsbefreiung für Schulden unter 50.000 EUR und Zinserlass für die 6 Monate der Stundung.
Kommunaler Block: Der Fonds von 2.000 Millionen EUR wird gemäß Artikel 13 des Gesetzes 47/2003 (Allgemeines Haushaltsgesetz) abgewickelt, mit 100%igem Vorschuss für Gemeinden, die ihn per Beschluss des Staatssekretariats für territoriale Verwaltung beantragen.
Praxisbeispiel: selbstständiger Gastronom in DANA-Gebiet Málaga
Fall: Javier R., Selbstständiger in direkter Schätzungsmethode, betreibt ein Restaurant in Marbella (Málaga), einer in der Erklärung des schwer beschädigten Gebiets enthaltenen Gemeinde. Er musste das Lokal aufgrund struktureller Schäden 45 Tage schließen. Monatliche Beitragsgrundlage: 1.700 EUR.
| Maßnahme | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Betriebseinstellungsleistung (4 Monate, 70 % BR) | 70 % × 1.700 × 4 | 4.760 EUR |
| Befreiung SS-Beiträge Selbstständiger (4 Monate) | 1.700 × 30,6 % × 4 | 2.080 EUR gespart |
| Stundung MwSt. 1. Quartal 2026 (ohne Zinsen, 6 Monate) | Variabel je nach Schuld | Zinsen gespart |
| Direkthilfe der Junta de Andalucía (befreit von IRPF/IS) | Gemäß regionalem Tarif | Variabel |
Durchgeführte Schritte: Beantragung der Leistung bei der Krankenkasse (ASEPEYO) am 22. Februar 2026; Stundung der Mehrwertsteuervoranmeldung beim AEAT-Delegierten Málaga mit AEMET-Bescheinigung; Beantragung der Direkthilfe bei der Junta de Andalucía für Schäden an Einrichtungen.
Häufige Fehler, die BMC korrigiert
-
Beantragung der Betriebseinstellungsleistung außerhalb der Gültigkeitsfrist. Art. 4.3 des RDL 5/2026 verlangt, dass der Antrag während der Gültigkeit der Erklärung des betroffenen Gebiets (bis 31. Mai 2026) gestellt wird. Danach eingereichte Anträge werden nicht angenommen, auch wenn der Schaden davor entstanden ist.
-
Keine Kombination der Beitragsbefreiung mit der Betriebseinstellungsleistung. Das RDL 5/2026 befreit die Beiträge während des Leistungsbezugszeitraums. Viele Selbstständige glauben irrtümlich, sie müssten weiter Beiträge zahlen, während sie die Leistung erhalten.
-
Einbeziehung der befreiten Hilfen in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. Zuschüsse der Autonomen Gemeinschaften gemäß RDL 5/2026 sind auf Konto 740 (Zuschüsse) zu verbuchen, aber bei der IS-Veranlagung ist eine außerbilanzielle Befreiungskorrektur vorzunehmen.
-
Keine Meldung der Schäden an das Consorcio de Compensación de Seguros. Besteht eine Police mit Deckung für außerordentliche Risiken, sind die Entschädigungen des Konsortiums zusätzlich zu den RDL-Hilfen und müssen gesondert beantragt werden. Die Meldefrist beträgt 7 Werktage ab dem Schadenereignis; Versäumnis erlischt den Anspruch.
-
ERTE ohne höhere Gewalt-Dokumentation einreichen. Die regionale Arbeitsbehörde (in Andalusien: Konsejería de Empleo) verlangt den AEMET-Bericht als Nachweis des Unwetterereignisses und die Bescheinigung der Regierungsdelegation über die Erklärung des betroffenen Gebiets. Ohne diese Dokumente wird der ERTE zu einem gewöhnlichen ETOP mit strengeren Anforderungen.
Nächste Schritte
- Überprüfen, ob die Gemeinde des Unternehmens in Anlage I des RDL 5/2026 als schwer beschädigtes Gebiet aufgeführt ist
- Betriebseinstellungsleistung bei der Krankenkasse vor dem 31. Mai 2026 beantragen
- Stundung von Steuerschulden beim AEAT mit AEMET-Bescheinigung als Nachweisdokument einreichen
- ERTE aus höherer Gewalt bei der regionalen Konsejería de Empleo mit AEMET-Bericht und Regierungsdelegationsbescheinigung einreichen
- Schäden beim Consorcio de Compensación de Seguros innerhalb von 7 Werktagen melden, sofern eine Police mit außerordentlichen Risiken besteht
- Direkthilfen gemäß den von der Junta de Andalucía oder Junta de Extremadura veröffentlichten Ausschreibungen beantragen