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Steuerabzüge in der Einkommensteuererklärung 2026: Alle Abzüge, die Sie geltend machen können

Vollständiger Leitfaden zu den Abzügen in der spanischen Einkommensteuererklärung 2026: staatliche und regionale Abzüge, Mutterschaft, Energieeffizienz, Spenden, Rentenpläne, Startup-Investitionen und mehr.

8 Min. Lesezeit

Die Einkommensteuerkampagne 2026 — für das Steuerjahr 2025 — beginnt am 2. April 2026. Jedes Jahr bestätigen Millionen von Steuerpflichtigen den AEAT-Entwurf, ohne zu prüfen, ob sie alle ihnen zustehenden Abzüge beantragt haben. Dies bedeutet in vielen Fällen, unnötig hohe Steuern zu zahlen oder erhebliche Erstattungen zu verlieren. Dieser Leitfaden führt systematisch alle staatlichen Abzüge und die wichtigsten regionalen Abzüge auf, die für die Einkommensteuererklärung 2026 gelten, einschließlich der Reduzierungen der Steuerbemessungsgrundlage, die zwar technisch ein anderes Instrument darstellen, aber gleichwertige Auswirkungen auf die abschließende Steuerschuld haben.

Warum der Hacienda-Entwurf nicht alle Abzüge berücksichtigt

Der AEAT-Entwurf, der den Steuerpflichtigen ab dem 2. April 2026 zur Verfügung gestellt wird, basiert auf Daten, die Dritte an die Finanzbehörde übermittelt haben: Quellenabzüge der Arbeitgeber, Kapitalerträge aus Bankkonten, Übertragungen von Investmentfonds, Leistungen der Sozialversicherung oder des SEPE sowie Immobilien. Es gibt jedoch ganze Kategorien von Abzügen, die die AEAT nicht automatisch einbeziehen kann, weil sie von Umständen abhängen, die der Steuerpflichtige nicht vorab mitgeteilt hat oder die nicht in ihren Datenbanken erfasst sind.

Folgende Abzüge werden im Entwurf üblicherweise nicht oder fehlerhaft berücksichtigt:

  • Regionale Steuerabzüge jeder Art: Das Renta-WEB-System erfasst einige, aber nicht alle — und erkennt gelegentlich keinen Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes zwischen autonomen Gemeinschaften.
  • Spendenabzüge für Organisationen nach dem Mecenazgo-Gesetz: Die AEAT erhält zwar die von den Organisationen ausgestellten Bescheinigungen, aber die Übermittlung kann mit Verzögerungen oder Fehlern behaftet sein.
  • Abzug für Investitionen in Startup-Unternehmen: erfordert, dass die Gesellschaft der AEAT die Erfüllung der Voraussetzungen mitgeteilt hat — was nicht immer rechtzeitig erfolgt.
  • Abzug für Energieeffizienz: Maßnahmen an der Hauptwohnung berechtigen zum Abzug, aber der Steuerpflichtige muss die Daten des Energieausweises und der Installateurrechnung manuell eingeben.
  • Ausgaben von Selbstständigen im Wege der direkten Gewinnermittlung: Die AEAT erfasst zwar die in den Quartalsmodellen erklärten Einnahmen, aber die abzugsfähigen Ausgaben müssen manuell oder über das Hilfsprogramm eingegeben werden.
  • Ausgleich negativer Einkünfte und Vermögensverluste aus früheren Jahren: Die AEAT weist diese im Entwurf nur aus, wenn die ausstehenden Beträge in ihren Registern vermerkt sind.

Der Entwurf sollte stets als Ausgangspunkt, nicht als vollständige Erklärung behandelt werden. Eine Bestätigung ohne Überprüfung ist ein häufiger Fehler, der nachträglich durch eine Berichtigungsanforderung korrigiert werden kann — dieser Prozess erhöht jedoch den administrativen Aufwand und verzögert Erstattungen.

Staatliche Abzüge: vollständiger Katalog

Die staatlichen Abzüge sind in der IRPF-Gesetz (Ley 35/2006) geregelt und gelten unabhängig von der autonomen Gemeinschaft des Wohnsitzes. Sie werden von der staatlichen Gesamtschuld abgezogen, die 50 % der gesamten Steuerschuld im Rahmen des geltenden Regionalfinanzierungsmodells ausmacht.

Mutterschaftsabzug

Mütter mit Kindern unter 3 Jahren, die eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben und bei der Sozialversicherung oder einer Berufsgenossenschaft eingeschrieben sind, haben Anspruch auf einen Abzug von 1.200 Euro jährlich pro Kind, berechnet anteilig für die Monate, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Abzug kann vorab in Höhe von 100 Euro monatlich über das Formular Modelo 140 beantragt werden.

Der Kindergartenzuschuss ist zusätzlich: Wenn die Mutter Ausgaben in zugelassenen Kinderbetreuungseinrichtungen hat, kann der Abzug bis zu den tatsächlich entstandenen Ausgaben erhöht werden, begrenzt auf die Sozialversicherungsbeiträge des Jahres.

Abzug für behindertengerechten Ehepartner

Wenn der Ehepartner keine jährlichen Einkünfte von mehr als 8.000 Euro erzielt und einen anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 33 % hat, beträgt der Abzug 1.200 Euro jährlich. Bei Behinderungen mit Pflegebedarf oder eingeschränkter Mobilität (Grad von mindestens 65 %) steigt der Betrag auf 1.200 Euro (gleicher Betrag, aber kumulierbar mit möglichen Abzügen für Nachkommen oder Vorfahren mit Behinderung).

Abzug für kinderreiche Familien oder Personen mit Pflegebedürftigen

Dieser Abzug umfasst drei verschiedene Konzepte:

  • Kinderreiche Familie allgemein (3 oder mehr Kinder): 1.200 Euro jährlich.
  • Kinderreiche Familie besonders (5 oder mehr Kinder oder 4, wenn mindestens eines behindert ist): 2.400 Euro jährlich.
  • Alleinerziehend mit zwei Kindern ohne Unterhaltsanspruch: 1.200 Euro jährlich.
  • Nachkomme oder Vorfahre mit Behinderung: 1.200 Euro jährlich pro Person (3.000 Euro bei einem Behinderungsgrad von mindestens 65 %).

Alle diese Abzüge können vorab über das Formular Modelo 143 beantragt werden.

Abzug für Investitionen in die Hauptwohnung (Übergangsregelung)

Dieser Abzug wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abgeschafft, gilt jedoch im Rahmen der Übergangsregelung weiter für Steuerpflichtige, die ihre Hauptwohnung vor dem 31. Dezember 2012 erworben oder Beträge für deren Bau, Renovierung oder Erweiterung gezahlt haben, sofern sie diesen Abzug in der IRPF-Erklärung für 2012 oder früher geltend gemacht haben.

Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 9.040 Euro jährlich (Wohnungsinvestitionen + Hypothekenzinsen), mit einem Satz von 15 %, was einem maximalen Abzug von 1.356 Euro jährlich entspricht.

Abzug für Spenden und sonstige Beiträge

Die Spendenregelung für gemeinnützige Organisationen nach dem Ley 49/2002 ist besonders großzügig:

  • 80 % auf die ersten 250 Euro, die an jede Organisation gespendet werden.
  • 40 % auf den Betrag, der 250 Euro übersteigt.
  • Wenn in den beiden unmittelbar vorangegangenen Steuerjahren Spenden an dieselbe Organisation in gleicher oder höherer Höhe geleistet wurden, steigt der Satz auf den Überschuss auf 45 % (Treueprämie).

Abzug für Investitionen in Startup-Unternehmen

Einer der wirkungsvollsten Abzüge für Investoren im Startup-Ökosystem. Für die Einkommensteuererklärung 2026 (Steuerjahr 2025) gelten folgende Konditionen:

  • Abzugsprozentsatz: 50 % der im Steuerjahr gezahlten Beträge für den Erwerb von Aktien oder Anteilen an neu gegründeten oder jungen Unternehmen.
  • Maximale Bemessungsgrundlage: 100.000 Euro jährlich.
  • Maximaler Abzugsbetrag: 50.000 Euro jährlich.

Abzug für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen

20 % Abzug für Maßnahmen, die den Heiz- und Kühlbedarf um mindestens 7 % senken. Maximale Bemessungsgrundlage: 5.000 Euro pro Wohnung.

40 % Abzug für Maßnahmen, die den Verbrauch nicht erneuerbarer Primärenergie um mindestens 30 % senken oder die Energieeffizienzklasse der Wohnung auf A oder B verbessern. Maximale Bemessungsgrundlage: 7.500 Euro pro Wohnung.

60 % Abzug für Energiesanierungsmaßnahmen an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Maximale Bemessungsgrundlage: 5.000 Euro jährlich pro Eigentümer, mit einem Gesamtlimit von 15.000 Euro über mehrere Jahre verteilt.

Reduzierungen der Steuerbemessungsgrundlage

Technisch gesehen sind Reduzierungen keine Abzüge: Sie wirken auf die Steuerbemessungsgrundlage, bevor die Steuerschuld berechnet wird, sodass ihre steuerliche Wirkung vom anwendbaren Grenzsteuersatz abhängt.

Reduzierung für Beiträge zu Systemen der sozialen Vorsorge

Beiträge zu individuellen Rentenplänen, PPA, PIAS und kollektiven Pflegeversicherungen reduzieren die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage mit folgenden Grenzen für das Steuerjahr 2025:

  • Individueller Beitrag: das Niedrigere aus 30 % der Nettoeinkünfte aus Arbeit und wirtschaftlicher Tätigkeit oder 1.500 Euro jährlich.
  • Arbeitgeberbeiträge (Promotorenleistungen): bis zu 8.500 Euro zusätzlich, sofern die Arbeitgeberbeiträge mindestens so hoch sind wie die des Arbeitnehmers.
  • Personen mit Behinderung: bis zu 24.250 Euro jährlich für eigene Beiträge und bis zu 10.000 Euro für Beiträge von Familienangehörigen.

Regionale Steuerabzüge: Übersicht nach autonomen Gemeinschaften

Jede autonome Gemeinschaft kann Abzüge auf den regionalen Anteil des IRPF (der weiteren 50 % der Gesamtschuld) festlegen. Die Vielfalt ist erheblich und ändert sich je nach Steuerjahr gemäß den von jedem Regionalparlament verabschiedeten Vorschriften.

Autonome Gemeinschaft Madrid

  • Miete der Hauptwohnung: 30 % der gezahlten Beträge, maximale Bemessungsgrundlage 1.000 Euro (mit Einkommensgrenze).
  • Bildungsausgaben: 15 % für Schulgebühren, 10 % für Sprachkurse, 5 % für Schulmaterial. Maximale Bemessungsgrundlage: 400 Euro pro Kind.
  • Geburt oder Adoption von Kindern: 600 Euro für das erste Kind, 750 für das zweite, 900 für das dritte und weitere.

Andalusien

  • Erstmaliger Zugang zur Hauptwohnung in bevölkerungsarmen Gemeinden: bis zu 1.000 Euro.
  • Einelternfamilie: 100 Euro jährlich.
  • Mietwohnung für Jugendliche: 15 % der gezahlten Beträge, maximale Bemessungsgrundlage 9.000 Euro (für unter 35-Jährige mit begrenztem Einkommen).

Katalonien

  • Miete der Hauptwohnung: 10 % der gezahlten Beträge, maximale Bemessungsgrundlage 300 Euro (600 Euro für unter 32-Jährige, Arbeitslose, Witwen oder Personen mit Behinderung).

Kanarische Inseln

  • Sonderzone Kanarische Inseln (ZEC): Die Vorteile des ZEC-Regimes betreffen hauptsächlich die Körperschaftsteuer, aber persönliche Einkünfte von Gesellschaftern und Direktoren können steuerliche Auswirkungen auf den IRPF haben.

Steuervorteile für Selbstständige (Autónomos)

Selbstständige im Rahmen der direkten Gewinnermittlung können alle betriebsbedingten Ausgaben abziehen, die ordnungsgemäß belegt sind:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Autónomo-Beitrag ist zu 100 % abzugsfähig.
  • Arbeitsplatz: Wenn von zu Hause aus gearbeitet wird, kann der proportionale Anteil der Versorgungsausgaben (Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet) abgezogen werden.
  • Mahlzeiten und Verpflegung: abzugsfähig mit Grenzen: 26,67 Euro/Tag in Spanien (48 Euro bei Auslandsreisen) bei Zahlung mit elektronischen Mitteln.
  • Krankenversicherung: Die Prämie der Krankenversicherung des Selbstständigen, des Ehepartners und der Nachkommen unter 25 Jahren ist bis zu 500 Euro pro Person (1.500 Euro bei Behinderung) abzugsfähig.

So lassen Sie kein Geld liegen: Praktische Schritte

Vor der Bestätigung des Entwurfs für die Einkommensteuererklärung 2026 empfiehlt sich folgende Prüfsequenz:

  1. Vollständige Steuerdaten prüfen, nicht nur den Entwurf. Die Steuerdaten enthalten Informationen zu Einkünften, Quellenabzügen und Vermögen, die möglicherweise nicht im Entwurf widergespiegelt sind.

  2. Quellenabzüge mit Gehaltsabrechnungen und Bescheinigungen abgleichen.

  3. Die anwendbaren regionalen Abzüge ermitteln gemäß der autonomen Gemeinschaft des Wohnsitzes am 31. Dezember 2025.

  4. Einzelveranlagung vs. gemeinsame Veranlagung simulieren, wenn zutreffend.

  5. Prüfen, ob Vermögensverluste oder negative Einkünfte aus früheren Jahren mit den Einkünften des Jahres 2025 verrechnet werden können.

Wenn Sie komplexe Einkünfte haben — wirtschaftliche Tätigkeit, Auslandseinkünfte, erhebliche Kapitalgewinne, Erbschaften, gesellschaftliche Transaktionen — reduziert die professionelle Abgabe der Erklärung das Risiko von Fehlern, die zu Nachzahlungen mit Zuschlägen und Zinsen führen können. Weitere Informationen finden Sie unter [/de/landings/einkommensteuer-2026/].

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