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Strategie Artikel

Unternehmenskauf in Spanien: Steuer-, Rechts- und Due-Diligence-Leitfaden

Vollständiger Leitfaden zum Unternehmenskauf in Spanien: Share Deal vs. Asset Deal, steuerliche Auswirkungen für den Käufer, Due-Diligence-Schwerpunkte, LBO-Finanzierung und der 7-Phasen-Akquisitionsprozess.

15 Min. Lesezeit

Der Kauf eines Unternehmens ist einer der schnellsten Wege zum Wachstum — und einer der folgenreichsten, wenn er ohne die gebotene Sorgfalt angegangen wird. Anders als organisches Wachstum komprimiert eine Akquisition Jahre der Entwicklung in eine einzige Transaktion: Kundenstamm, Team, Prozesse, Marke. Das Problem besteht darin, dass Sie auch die Verbindlichkeiten, Eventualrisiken und Probleme übernehmen, die der Verkäufer vor dem Markteintritt wenig Anreiz hatte zu lösen.

Bei BMC haben wir über 200 Buy-Side-Transaktionen in Spanien begleitet — von Übernahmen familiengeführter Unternehmen durch einzelne Unternehmer bis hin zu Plattformakquisitionen durch Private-Equity-Fonds. Dieser Leitfaden behandelt den gesamten Prozess aus Käuferperspektive: Struktur, Steuern, Due Diligence, Finanzierung und Closing — ohne unnötige Vereinfachungen und mit realen Zahlen aus dem spanischen Markt.

Dieser Leitfaden behandelt den Erwerb aktiver Unternehmen — mit laufender Geschäftstätigkeit, Mitarbeitern und Umsätzen. Wenn Sie nach einer inaktiven, bereits eingetragenen Gesellschaft suchen, um ein neues Vorhaben zu starten, besuchen Sie unsere Seite zu Vorratsgesellschaften.


Share Deal vs. Asset Deal: Die erste Entscheidung

Bevor der Käufer ein Angebot abgibt, muss er entscheiden, was er tatsächlich erwirbt: die Geschäftsanteile des Unternehmens (Share Deal) oder die Vermögenswerte des Betriebs (Asset Deal). Dies ist die erste strukturelle Entscheidung, die steuerliche, rechtliche und operative Konsequenzen hat und die gesamte Transaktion prägt.

DimensionShare DealAsset Deal
GegenstandGeschäftsanteile am UnternehmenAusgewählte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Besteuerung des KäufersKeine direkte Steuer; Übernahme von Eventualverbindlichkeiten21 % Mehrwertsteuer auf Umlaufvermögen; ITP auf Immobilien (6–10 %)
Besteuerung des VerkäufersVeräußerungsgewinn (natürliche Person: 19–28 %; Holding: 95 % Freistellung bei Erfüllung der Voraussetzungen)Körperschaftsteuer auf die Differenz zwischen Preis und Buchwert
MitarbeiterAutomatischer Betriebsübergang (Art. 44 ET)Automatischer Betriebsübergang bei Übertragung einer produktiven Einheit
KundenverträgeGehen automatisch überErfordern individuelle Abtretung oder Benachrichtigung
Lizenzen und GenehmigungenVerbleiben beim UnternehmenMüssen einzeln beantragt oder übertragen werden
Verborgene VerbindlichkeitenKäufer übernimmt alleNur die ausdrücklich im Vertrag übernommenen
Geschäftswert (Goodwill)Kein abschreibungsfähiger Goodwill in der Einzelbilanz (nur in der Konzernbilanz)Abschreibungsfähiger Goodwill über 20 Jahre bei 5 % p.a. (LIS)
Operative KomplexitätGering (einzelne Transaktion)Hoch (Übertragung Vermögenswert für Vermögenswert)
Typischer Zeitrahmen bis Closing4–8 Wochen ab LOI8–16 Wochen ab LOI

Die Faustregel: Bei Transaktionen bis 20 Mio. €, in denen das Unternehmen eine zusammenhängende Einheit ohne bekannte wesentliche Verbindlichkeiten darstellt, ist der Share Deal die Standardstruktur — etwa 75 % der Transaktionen in diesem Segment in Spanien. Der Asset Deal ist sinnvoll, wenn der Käufer bestimmte Vermögenswerte gezielt auswählen möchte, die Verkäufergesellschaft nicht quantifizierbare Verbindlichkeiten aufweist oder regulatorische Gründe den Erwerb der juristischen Person unmöglich oder unerwünscht machen.


Der 7-Phasen-Akquisitionsprozess

Phase 1: Identifikation und erste Kontaktaufnahme (Wochen 1–4)

Die Suche nach einem Zielunternehmen kann aktiv (der Käufer hat ein definiertes Profil und geht auf den Markt) oder reaktiv (ein Vermittler — M&A-Boutique oder Investmentbank — bringt Gelegenheiten) sein. In Spanien entstehen etwa 60 % der Mid-Market-Transaktionen über Vermittler; nur 40 % sind direkte Kontakte zwischen Käufer und Verkäufer.

Bevor die Suche beginnt, muss der Käufer definieren: EBITDA- oder Umsatzspanne, Zielbranchen, Geografie, ob eine Plattform (erste Akquisition) oder ein Add-on (Unternehmen zur Integration in eine bestehende Plattform) gesucht wird, sowie den ungefähren Höchstpreis. Ohne dieses Profil verbraucht die Suche Ressourcen ohne Ergebnis.

Der Erstkontakt beinhaltet typischerweise eine bilaterale Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), die es dem Verkäufer ermöglicht, erste Informationen zu teilen, ohne dass der Käufer diese wettbewerblich nutzen darf. Prüfen Sie, ob das NDA keine übermäßig weit gefassten Abwerbeverbots- oder Wettbewerbsverbotsklauseln enthält: Bei Transaktionen, in denen der Käufer in derselben Branche präsent ist, können diese Bestimmungen den Geschäftsbetrieb einschränken, falls die Transaktion nicht zustande kommt.

Phase 2: Vorabinformationen und unverbindliches Angebot (Wochen 4–8)

Nach Unterzeichnung des NDA stellt der Verkäufer ein Information Memorandum (IM) bereit — ein Dokument von 40 bis 80 Seiten, das das Unternehmen, seine Geschichte, sein Geschäftsmodell, seine Finanzlage (letzte drei Jahre) und seine Perspektiven beschreibt. Das IM wird vom Berater des Verkäufers erstellt und enthält zwar reale Informationen, ist jedoch darauf ausgelegt, das Unternehmen im bestmöglichen Licht darzustellen. Der erfahrene Käufer liest das IM mit Blick auf das, was es nicht sagt, nicht auf das, was es sagt.

Mit dem IM erstellt der Käufer ein unverbindliches Angebot (Non-Binding Offer, NBO), das die indikative Bewertungsspanne, allgemeine Strukturbedingungen und den vorgeschlagenen Zeitplan darlegt. In einem Bieterverfahren mit mehreren Kaufinteressenten filtert das NBO, wer in die nächste Phase vorrückt. In einer bilateralen Verhandlung markiert es den Beginn ernsthafter Gespräche.

Phase 3: Due Diligence (Wochen 8–16)

Die Due Diligence ist der Prozess der Überprüfung der erhaltenen Informationen. Sie umfasst vier Hauptbereiche: Finanzen und Steuern, Recht und Gesellschaftsrecht, operative und kommerzielle Aspekte sowie — in bestimmten Branchen — technische oder umweltbezogene Prüfungen. Der Käufer erhält Zugang zum virtuellen Datenraum des Verkäufers. Die Due-Diligence-Teams arbeiten parallel: typischerweise eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Finanz- und Steuerfragen und eine Anwaltskanzlei für rechtliche Angelegenheiten. Die Kosten einer vollständigen Due Diligence für eine Transaktion von 5 Mio. € bis 30 Mio. € liegen je nach Komplexität und Anzahl der Tochtergesellschaften zwischen 30.000 € und 150.000 €.

Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden zur Due Diligence für den vollständigen Rahmen zu Priorisierung und Auswertung des Datenraums.

Phase 4: Absichtserklärung (Wochen 12–14, parallel zur DD)

Die Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) oder das Term Sheet hält die Einigung der Parteien über die wesentlichen Konditionen fest, bevor der endgültige Vertrag ausgearbeitet wird. Obwohl die Absichtserklärung hinsichtlich Preis und Struktur in der Regel unverbindlich ist, enthält sie üblicherweise verbindliche Exklusivitätsbestimmungen (der Verkäufer darf für den angegebenen Zeitraum — typischerweise 45 bis 90 Tage — nicht mit anderen Käufern verhandeln) und gegebenenfalls Regelungen zu Abbruchkosten (Break-up Fee).

Wesentliche Elemente der Absichtserklärung: Preis und Anpassungsmechanismus (Locked Box oder Completion Accounts), Struktur (Share Deal oder Asset Deal), wesentliche aufschiebende Bedingungen, Exklusivitätsfrist und deren Dauer sowie gegebenenfalls Abbruchkosten.

Phase 5: SPA-Verhandlung (Wochen 14–20)

Der Unternehmenskaufvertrag (Sale and Purchase Agreement, SPA) ist der zentrale Akquisitionsvertrag. Er ist das Kernstück der gesamten Transaktion, und seine Verhandlung kann ebenso lang dauern wie der gesamte vorangegangene Prozess. Die am stärksten umstrittenen Punkte sind:

  • Preis und Anpassungsmechanismus. Locked Box (fester Preis mit historischem Stichtag) oder Completion Accounts (nachträgliche Anpassung auf Basis einer Abschlussbilanz). Die Locked Box ist für den Käufer transparenter, überträgt aber das Risiko des Zwischenzeitraums. Completion Accounts sind komplexer, bieten dem Käufer jedoch mehr Sicherheit bei Transaktionen mit volatilem Working Capital.
  • Zusicherungen und Gewährleistungen (Representations and Warranties). Der Verkäufer erklärt, dass die bereitgestellten Informationen richtig und vollständig sind. Taucht nach dem Closing eine von einer Zusicherung abgedeckte Eventualverbindlichkeit auf, stellt der Verkäufer den Käufer frei. Umfang, Haftungshöchstbeträge (Caps), Freibeträge (Baskets) und Haftungsdauer sind die am intensivsten verhandelten Punkte.
  • Aufschiebende Bedingungen (Conditions Precedent). Behördliche Genehmigung (CNMC bei Überschreitung der Umsatzschwellen), branchenspezifische Zulassungen, Käuferfinanzierung.
  • Working Capital-, Schulden- und Kassenbestandsanpassungen. Der Preis wird angepasst, um sicherzustellen, dass der Käufer das Unternehmen mit einem normalisierten Working-Capital-Niveau, frei von Nettofinanzschulden und mit dem angemessenen Kassenbestand erhält.

Phase 6: Closing (Wochen 20–24)

Das Closing ist der Zeitpunkt, an dem die Übertragung vor einem Notar (notario) formalisiert wird, der Preis gezahlt und die Geschäftsanteile übergeben werden. In Spanien werden Anteile an einer Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL) durch notarielle Urkunde übertragen und im Registro Mercantil eingetragen. Bei einer Sociedad Anónima (SA) werden Aktien durch Indossament oder physische Übergabe übertragen.

Wenn aufschiebende Bedingungen bestehen — wie die Genehmigung der CNMC —, kann zwischen der Unterzeichnung des SPA und dem tatsächlichen Closing ein Zeitraum liegen (getrenntes Signing und Closing). Während dieser Phase hat der Käufer typischerweise Informationsrechte bezüglich der laufenden Geschäftstätigkeit.

Phase 7: Post-Akquisitions-Integration (Monate 1–12)

Die Transaktion endet nicht beim Notar: Sie endet, wenn das erworbene Unternehmen integriert ist und unter dem neuen Eigentümer operiert. Integrationsversagen ist die häufigste Ursache für Wertvernichtung bei Akquisitionen. Laut McKinsey erreichen zwischen 60 % und 70 % der M&A-Transaktionen nicht den erwarteten Wert, wobei unzureichende Integrationsplanung der Hauptfaktor ist.


Steuerliche Auswirkungen für den Käufer beim Share Deal

Beim Share Deal zahlt der Käufer keine direkte Erwerbssteuer: Die steuerliche Belastung fällt auf den Verkäufer. Allerdings übernimmt der Käufer die gesamte steuerliche Vorgeschichte des erworbenen Unternehmens, einschließlich der Eventualverbindlichkeiten der vorangegangenen vier Geschäftsjahre (die allgemeine Verjährungsfrist gemäß Artikel 66 der Ley General Tributaria, LGT).

Die steuerlichen Aspekte, die der Käufer im Rahmen der Due Diligence analysieren muss, sind:

Steuerliche Verlustvorträge (BINPs). Verluste aus Vorjahren, die das Unternehmen noch nicht verrechnet hat, stellen für den Käufer einen Steuervorteil dar — sie können zeitlich unbegrenzt mit künftigen Gewinnen verrechnet werden (Art. 26 LIS). Führt der Erwerb jedoch zu einem Kontrollwechsel von mehr als 25 % der Beteiligung und hat das Unternehmen zuvor wesentliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erworben, kann die AEAT die Verrechnung einschränken (Art. 26.4 LIS, die sogenannte Missbrauchsbeschränkung). Die steuerliche Due Diligence muss diese BINPs quantifizieren und das Einschränkungsrisiko bewerten.

Abzugsfähigkeit der Zinsen auf die Akquisitionsfinanzierung. Finanziert der Käufer den Erwerb mit Fremdkapital, sind die Zinsen bei der Körperschaftsteuer abzugsfähig, jedoch begrenzt auf 30 % des steuerlichen EBITDA der tragenden Einheit (Art. 16 LIS). In einem Geschäftsjahr nicht abzugsfähige Zinsen können vorgetragen und in den folgenden 60 Geschäftsjahren abgezogen werden. Bei LBO-Strukturen, in denen die Schulden in einer NewCo liegen, die anschließend mit dem Zielunternehmen verschmolzen wird, gilt die Begrenzung auf das konsolidierte EBITDA der Gruppe. Eine sorgfältige Planung der Finanzierungsstruktur zur Maximierung der Zinsabzugsfähigkeit kann einen effektiven Preisunterschied von 3 % bis 8 % ausmachen.

Goodwill-Abschreibung. Beim klassischen Share Deal entsteht in der Einzelbilanz des erworbenen Unternehmens kein abschreibungsfähiger Goodwill — die Differenz zwischen gezahltem Preis und Buchwert erscheint nur in der Konzernbilanz. Wird der Erwerb jedoch mit einer anschließenden Verschmelzung von Käufer und Zielunternehmen strukturiert, kann ein Verschmelzungs-Goodwill entstehen, der unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich mit 1/20 pro Jahr (5 % jährlich, Art. 39.4 PGC) abgeschrieben werden kann. Spezialisierte Steuerberatung klärt, ob diese Struktur im jeweiligen Einzelfall realisierbar und vorteilhaft ist.


Finanzierung der Akquisition

Die Finanzierungsmöglichkeiten für einen Unternehmenskauf in Spanien gliedern sich in fünf Kategorien, die typischerweise kombiniert werden:

1. Eigenkapital des Käufers. Das Eigenkapital des Käufers — ohne Zinskosten, aber mit Opportunitätskosten. Bei Private-Equity-Transaktionen beträgt der Eigenkapitalanteil 30–50 % des Preises; der Rest ist Fremdkapital.

2. Vorrangiges Bankdarlehen (Senior Debt). Bankfinanzierung, besichert durch die Vermögenswerte und Cashflows des erworbenen Unternehmens. Banken vergeben typischerweise bis zum 3–4-fachen des EBITDA des Zielunternehmens. Die aktivsten Banken bei der spanischen M&A-Finanzierung sind CaixaBank, BBVA, Santander und — im Mid-Market — Bankinter und Sabadell. Ungefähre Kosten: EURIBOR plus 200–350 Basispunkte.

3. Nachrangige Darlehen oder Mezzanine-Finanzierung. Fremdkapital, das im Rang hinter dem vorrangigen Darlehen steht, mit höheren Kosten (EURIBOR plus 600–900 Basispunkte), aber größerer Rückzahlungsflexibilität. Üblich bei komplexen LBOs, in denen das vorrangige Darlehen den gesamten Finanzierungsbedarf nicht abdeckt.

4. Verkäuferdarlehen (Vendor Loan). Ein Darlehen des Verkäufers an den Käufer — der Verkäufer finanziert einen Teil des Preises und erhält ihn zeitversetzt. Üblich, wenn der Käufer nicht über ausreichende Finanzierung verfügt oder wenn der Verkäufer Anreize nach dem Closing angleichen möchte. In Spanien betragen Verkäuferdarlehen typischerweise 10–20 % des Preises mit Laufzeiten von zwei bis vier Jahren.

5. Earn-out als implizite Finanzierung. Ein Earn-out ist ein Mechanismus, bei dem ein Teil des Preises von der Erreichung bestimmter Leistungsziele nach dem Closing abhängt. Obwohl technisch ein Preisanpassungsmechanismus, funktioniert er in der Praxis als Zahlungsaufschub. Das Risiko für den Verkäufer besteht darin, dass die Ziele unter der Leitung des neuen Eigentümers erreichbar bleiben — der Verkäufer muss Schutzbestimmungen aushandeln, die verhindern, dass der Käufer die Zielerreichung behindert.

Typische LBO-Struktur: Der Käufer gründet eine NewCo, die die Finanzierung aufnimmt (vorrangiges Darlehen plus Mezzanine), um das Zielunternehmen zu erwerben. Nach dem Closing werden NewCo und Zielunternehmen durch Aufnahme verschmolzen, sodass die Schulden in derselben Einheit liegen, die die Cashflows zur Bedienung generiert. Diese Struktur war jahrelang unter dem Verbot der finanziellen Unterstützung (Art. 143 LSC) umstritten, ist aber seit den Reformen von 2014 zulässig, sofern Solvenzanforderungen erfüllt und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten werden.

Lesen Sie unseren Leitfaden zu Unternehmensbewertungen für die Zusammenhänge zwischen Akquisitionsfinanzierung und Unternehmenswertberechnung.


Due Diligence: Was priorisiert werden sollte

Due Diligence ist keine bürokratische Dokumentensammlung. Es ist ein Risikomanagementprozess: Der Käufer versucht, die Unsicherheiten zu quantifizieren, die der vereinbarte Preis noch nicht widerspiegelt.

Warnsignale, die zum Abbruch der Transaktion führen können:

  • Bereinigtes EBITDA wesentlich unter dem ausgewiesenen EBITDA (mehr als 20 % Abweichung ohne überzeugende Erklärung)
  • Abhängigkeit von einem einzelnen Kunden mit mehr als 40 % des Umsatzes ohne formalisierten Vertrag
  • Arbeits- oder Steuerrechtsstreitigkeiten mit Streitwerten von mehr als 15 % des Kaufpreises ohne angemessene Rückstellungen
  • Vertriebs-, Lizenz- oder Handelsvertreterverträge mit Change-of-Control-Klauseln, die eine automatische Kündigung ermöglichen
  • Wichtige Gesellschafter oder Führungskräfte ohne Wettbewerbsverbote oder Bindungsvereinbarungen nach dem Closing
  • Wesentliche Abweichungen zwischen Jahresabschluss, Steuererklärungen und Kontoauszügen

Bereiche, in denen Käufer das Risiko systematisch unterschätzen:

Das Arbeitsrecht ist der Bereich, der in den ersten Wochen nach dem Closing am häufigsten überraschend zutage tritt. Scheinselbstständigkeit, Ketten von befristeten Verträgen, die in unbefristete Arbeitsverhältnisse hätten umgewandelt werden müssen, und Diskrepanzen zwischen der nominellen Stellenbezeichnung und den tatsächlichen Aufgaben eines Mitarbeiters erzeugen Ansprüche, die im ersten Jahr der Geschäftsführung entstehen können. Eine oberflächliche arbeitsrechtliche Due Diligence, die nur Arbeitsverträge prüft, ohne die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu analysieren, ist unvollständig.

Das Risiko im Bereich geistiges Eigentum ist ein weiterer häufig unterschätzter Punkt. Wenn das Unternehmen von Software, Marken, Prozessen oder Inhalten abhängt, die nicht auf den Namen des Unternehmens eingetragen sind — oder von Mitarbeitern oder Freiberuflern ohne eindeutige Rechteübertragung entwickelt wurden —, erwirbt der Käufer eine rechtlich fragile Position bei Vermögenswerten, die er als zentral für das Geschäft betrachtet.


Verhandlung und Closing: Praktische Hinweise

Exklusivität: Verhandeln Sie angemessene Exklusivitätsfristen, akzeptieren Sie jedoch keine zeitlich unbegrenzten Exklusivitätsvereinbarungen. In Bieterverfahren wird der Verkäufer versuchen, den Wettbewerbsdruck so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. 45 bis 60 Tage Exklusivität sind bei einer Mid-Market-Transaktion angemessen; 90 Tage nur, wenn die Komplexität der Due Diligence dies rechtfertigt.

CNMC-Genehmigung: Überschreitet die Transaktion die Anmeldeschwellen (kombinierter spanischer Umsatz über 240 Mio. € und jede Partei mit spanischem Umsatz über 60 Mio. € oder ein Marktanteil über 30 %), ist eine vorherige Anmeldung bei der CNMC erforderlich. Die Phase-1-Prüfung dauert einen Monat; Phase 2 weitere drei Monate. Berücksichtigen Sie diesen Zeitrahmen von Anfang an im Closing-Zeitplan.

Warranty-&-Indemnity-Versicherung (W&I): W&I-Versicherungen sind auf dem spanischen Markt seit etwa 2016 verfügbar und haben sich bei Private-Equity-Transaktionen über 15 Mio. € bis 20 Mio. € Kaufpreis als Standard etabliert. Sie ermöglichen es dem Verkäufer, seine Haftung nach dem Closing zu begrenzen, indem das Risiko auf einen Versicherer übertragen wird. Kosten: ca. 1–1,5 % der Deckungssumme.


Post-Akquisitions-Integration: Der 100-Tage-Plan

Die Integrationsphase entscheidet über die Rendite der Investition. Ein gut durchgeführter 100-Tage-Plan muss Folgendes umfassen:

Tage 1–30 — Stabilisierung:

  • Kommunikation der Transaktion an Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten mit abgestimmten Botschaften
  • Bestätigung des verbleibenden Managementteams (und zu welchen Konditionen)
  • Aufrechterhaltung der operativen Prozesse ohne abrupte Änderungen
  • Identifizierung von Quick Wins — Effizienzverbesserungen, die keine kulturellen Veränderungen erfordern

Tage 31–60 — Operative Integration:

  • Integration der Finanzberichtssysteme (nicht unbedingt der ERP-Systeme)
  • Einführung der Richtlinien der Muttergesellschaft (Personalgewinnung, Beschaffung, Spesen)
  • Beginn der Integration von Funktionen mit klaren Synergien (Beschaffung, Finanzen, IT)
  • Beginn der Bindungsmaßnahmen für Schlüsselpersonen, falls nicht bereits durch Earn-outs oder Verträge geregelt

Tage 61–100 — Strategische Ausrichtung:

  • Erste Post-Closing-Überprüfung des Geschäftsplans im Vergleich zu den IM-Prognosen
  • Entscheidungen zur kombinierten Markenpositionierung (erworbene Marke beibehalten, integrieren oder aufgeben)
  • Beginn der kulturellen Integration: Werte, Arbeitsweisen, Entscheidungskriterien
  • Überprüfung der mittelfristigen Organisationsstruktur

Die kulturelle Integration ist der am wenigsten quantifizierbare Faktor und derjenige, der Akquisitionsfehlschläge am häufigsten erklärt. Wenn der Käufer in den ersten Monaten die Kultur des erworbenen Unternehmens nicht versteht — oder nicht respektiert —, kann die Abwanderung von Talenten einen Großteil des Wertes zunichtemachen, der den gezahlten Preis gerechtfertigt hat.


Für den erstmaligen Käufer

Wenn dies die erste Akquisition Ihres Unternehmens ist oder Sie zum ersten Mal als Käufer auftreten, drei praktische Empfehlungen vor Beginn des Prozesses:

Erstens: Definieren Sie präzise, warum Sie genau dieses Unternehmen kaufen möchten und welche Synergien Sie erwarten — nicht in allgemeinen Begriffen („Diversifizierung”, „Wachstum”), sondern quantifiziert mit einem Zeithorizont. Wenn Sie die Synergien nicht quantifizieren können, können Sie nicht beurteilen, ob der Preis angemessen ist.

Zweitens: Beauftragen Sie spezialisierte Berater, bevor Sie das erste Angebot abgeben, nicht danach. Die Kosten eines M&A-Beraters (typischerweise 1–3 % des Preises, mit einem Minimum von 50.000 € bis 100.000 €) amortisieren sich vielfach, wenn dadurch eine schlecht strukturierte Transaktion oder ein ungünstig verhandelter Preis verhindert wird.

Drittens: Lesen Sie diesen Leitfaden zusammen mit unserem ausführlichen Artikel zur Due Diligence und unserem M&A-Überblick, um den gesamten Prozess aus beiden Perspektiven zu verstehen. Falls Sie in Zukunft einen Verkauf in Betracht ziehen, empfehlen wir auch unseren Leitfaden zur Vorbereitung Ihres Unternehmens auf den Verkauf — eine sorgfältige Verkäufervorbereitung wirkt sich direkt auf die Qualität der Informationen aus, die der Käufer erhält, und damit auf die Sicherheit der Transaktion.

Wenn Sie eine Akquisition in Spanien in Betracht ziehen, sprechen Sie mit unserem M&A-Team. Wir bewerten die Transaktionsfähigkeit, strukturieren die Finanzierung und begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zum Closing und zur Integration. Für eine ganzheitliche Betrachtung von Preis, Struktur und Finanzierung arbeitet unser Steuerplanungsteam von Beginn an mit dem M&A-Team zusammen — nicht als nachträgliche Ergänzung.

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