Was ist eine Zwischengesellschaft?
Eine Zwischengesellschaft ist eine juristische Person, die zwischen der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit einer natürlichen Person und deren persönlicher Steuerbelastung vermittelt. Formal existiert die Gesellschaft, stellt Rechnungen aus und vereinnahmt Einkünfte; wirtschaftlich ist der eigentliche Begünstigte der Tätigkeit und der Einkünfte der Gesellschafter oder Geschäftsführer, der die Gesellschaft kontrolliert.
Im Kontext der Steuerplanung für Impatriates ist die von der AEAT am stärksten überwachte Struktur die, bei der ein Fachmann, der nach Spanien zieht und das Sondersteuerregime des Beckham-Gesetzes in Anspruch nehmen möchte, eine GmbH gründet oder nutzt, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer er ist, um seine Leistungen gegenüber einem ausländischen Auftraggeber abzurechnen, und so einen zusätzlichen Steuervorteil über den bereits durch das Beckham-Regime gewährten hinaus zu erzielen.
Die Simulationsdoktrin: Artikel 16 der Allgemeinen Steuerordnung
Das rechtliche Instrument, das die AEAT zur Anfechtung dieser Strukturen verwendet, ist die Simulation gemäß Artikel 16 der Allgemeinen Steuerordnung (Ley General Tributaria). Kommt die Steuerbehörde zu dem Schluss, dass ein Rechtsgeschäft — die Zwischenschaltung der Gesellschaft — simuliert ist, kann sie dieses für steuerliche Zwecke außer Acht lassen und die Besteuerung auf das zugrunde liegende tatsächliche Geschäft zurückführen.
Die Simulation kann sein:
- Absolut: das Scheingeschäft existiert überhaupt nicht (die GmbH hat keine reale Tätigkeit).
- Relativ: ein echtes Geschäft existiert (die Erbringung von Leistungen durch den Fachmann), wird aber unter einer anderen Rechtsform verschleiert (die Rechnungsstellung durch die GmbH).
In den meisten relevanten Steuerfällen handelt es sich um relative Simulation: Die Tätigkeit existiert, aber die Zwischenschaltung der Gesellschaft entbehrt wirtschaftlicher Substanz und dient einzig dazu, Einkünfte in eine günstigere steuerliche Behandlung umzuleiten.
Risikoindikatoren: Wann ist eine GmbH anfällig?
Die AEAT und spanische Gerichte haben eine Reihe von Indikatoren identifiziert, die das Risiko einer Einstufung als Zwischengesellschaft erhöhen:
- Allein- oder Mehrheitsgesellschafter, der die vollständige Kontrolle ausübt.
- Einzelner oder hauptsächlicher ausländischer Kunde, der nahezu alle Umsätze ausmacht.
- Unternehmensgegenstand deckungsgleich mit der früheren beruflichen Tätigkeit des Gesellschafters als Einzelperson.
- Keine eigenständigen Mittel: keine Mitarbeiter, keine Infrastruktur, keine produktiven Vermögenswerte über die persönliche Arbeit des Gesellschafters hinaus.
- Weit unter dem Marktniveau liegende Geschäftsführervergütung, die die Steuerlast auf Gesellschaftsebene konzentriert oder Einkünfte in Dividenden mit niedrigeren Steuersätzen aufschiebt.
- Kein echtes unternehmerisches Risiko: die GmbH verhandelt den Preis nicht eigenständig, übernimmt keine eigene Haftung, pflegt keine Kundenbeziehungen unabhängig vom Gesellschafter.
Je mehr dieser Indikatoren zutreffen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die AEAT eine Betriebsprüfung einleitet und eine Simulation feststellt.
Was eine Struktur verteidigbar macht
Eine Struktur, die eine GmbH zwischen einen Fachmann und seine Kunden schaltet, kann legitim sein, wenn sie eine echte wirtschaftliche Substanz besitzt. Stärkende Faktoren sind:
- Mehrere Kunden und Projekte ohne dominante Abhängigkeit von einem einzigen.
- Eigenständige Mittel: Mitarbeiter, externe Berater, Infrastruktur, Lieferantenverträge.
- Diversifizierter Unternehmensgegenstand, der über die persönliche Tätigkeit des Gesellschafters hinausgeht.
- Marktgerechte Vergütung des Geschäftsführers, im Einklang mit den ausgeübten Funktionen und Verantwortlichkeiten.
- Dokumentation: Kundenverträge, Leistungserfassungen, Protokolle der Unternehmensorgane.
- Tatsächlich übernommenes unternehmerisches Risiko durch die Gesellschaft (Kundenhaftung, Garantien, Investitionen).
- Vorherige verbindliche Auskunft der DGT (consulta vinculante), die die Zulässigkeit der Struktur im Zweifelsfall bestätigt.
Der sensibelste Punkt ist die Geschäftsführervergütung. Eine Einzel-GmbH, die erhebliche Beträge in Rechnung stellt, ihren Geschäftsführer aber weit unter dem Marktwert seiner Leistungen vergütet, ist das Muster, das am häufigsten eine Betriebsprüfung auslöst.
Die Geschäftsführer-Route im Beckham-Regime
Es gilt, das Konzept der Zwischengesellschaft von der Geschäftsführer-Route gemäß Artikel 93 LIRPF zu unterscheiden. Seit dem Gesetz 28/2022 ist die Ernennung zum Geschäftsführer (administrador) einer spanischen Gesellschaft ein ausdrücklich gültiger Qualifikationsgrund für das Beckham-Regime, sofern die Gesellschaft keine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist. Für eine zertifizierte Empresa Emergente wird dabei jeder Beteiligungsanteil akzeptiert. Bei einer gewöhnlichen operativen Gesellschaft ist zu beachten, dass eine Beteiligung, die den Geschäftsführer zur nahestehenden Person im Sinne von Art. 18 LIS macht — in der Praxis ab 25 % — eine steuerliche Erschwernis darstellt; eine vollständige oder nahezu vollständige Eigentümerschaft (wie bei der typischen Eigen-SL-Struktur) überschreitet diese Schwelle stets. Dies unterstreicht, warum Route B des Beckham-Regimes die risikoreichste ist und in jedem Fall eine vorherige verbindliche Steuerauskunft (consulta vinculante) erfordert.
Diese Route ist legitim und ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen. Der Unterschied zur Zwischengesellschaftsstruktur besteht darin, dass bei der Geschäftsführer-Route die Einkünfte direkt von der spanischen Gesellschaft bezogen werden (als Geschäftsführervergütung oder Gehalt), während bei der Zwischengesellschaftsstruktur der Fachmann seine Einkünfte über eine eigene GmbH erhält, die dem ausländischen Kunden Rechnungen stellt.
Für eine detaillierte Analyse der verfügbaren Strukturierungsmöglichkeiten — einschließlich der Geschäftsführer-Route und der Rolle des Betriebsstätten-Konzepts — siehe unseren Hauptartikel zur Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien im Rahmen des Beckham-Gesetzes.
Wie BMC Ihnen helfen kann
Die Gestaltung einer Gesellschaftsstruktur für einen Impatriat erfordert eine Analyse der tatsächlichen Substanz der Tätigkeit, der Verbindungen zum ausländischen Arbeitgeber oder Kunden sowie der Verrechnungspreise bei Transaktionen zwischen verbundenen Parteien. Unser Beckham-Gesetz-Team bewertet die Struktur vor ihrer Umsetzung und koordiniert bei Bedarf die Einholung einer verbindlichen Auskunft bei der DGT, um der Transaktion Rechtssicherheit zu verleihen.