Wirtschaftsglossar
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA/DPIA)
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein strukturierter Risikoanalyseprozess, der nach Artikel 35 DSGVO vor der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen erforderlich ist, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellen. Sie identifiziert die Art, den Umfang, den Kontext und die Zwecke der Verarbeitung, bewertet Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, bewertet Risiken und bestimmt Maßnahmen zu deren Bewältigung.
DigitalWas ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) — auf Englisch Data Protection Impact Assessment (DPIA) — ist ein systematischer Prozess zur Bewertung und Minderung von Datenschutzrisiken, bevor neue oder erheblich geänderte Verarbeitungsvorgänge gestartet werden. Sie ist kein optionales Compliance-Tool — es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht nach Artikel 35 DSGVO, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko darstellt.
Wann ist eine DSFA verpflichtend?
Eine DSFA ist immer erforderlich für: systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen mittels automatisierter Verarbeitung einschließlich Profilerstellung; umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien; systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Unabhängig davon hat die AEPD eine spezifische Liste von Verarbeitungstätigkeiten veröffentlicht, die in Spanien immer eine DSFA erfordern.
Hauptelemente einer DSFA
Eine vollständige DSFA muss enthalten:
- Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und ihrer Zwecke
- Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung
- Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen
- Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken, einschließlich Schutzmaßnahmen
Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten
Der DSB muss bei der Durchführung einer DSFA konsultiert werden, sofern einer benannt wurde. Der DSB führt die DSFA nicht durch — das bleibt Verantwortung des Verantwortlichen — muss aber beraten und sein Rat muss dokumentiert werden.
Wann ist eine Vorabkonsultation der AEPD erforderlich?
Wenn nach Umsetzung aller Minderungsmaßnahmen noch hohe Restrisiken verbleiben, muss der Verantwortliche die AEPD vor Beginn der Verarbeitung konsultieren.
Wie BMC helfen kann
Wir führen Datenschutz-Folgenabschätzungen für spanische und auslandsgeführte Unternehmen durch: von der Identifizierung DSFA-pflichtiger Verarbeitungen über die Durchführung der Risikoanalyse bis zur Erstellung vollständiger DSFA-Dokumentation und der Unterstützung bei der Konsultation der AEPD bei verbleibenden Hochrisiko-Verarbeitungen.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist eine DSFA nach der DSGVO in Spanien verpflichtend?
Welche Verarbeitungstätigkeiten erachtet die AEPD als immer DSFA-pflichtig in Spanien?
Welche Rolle muss der Datenschutzbeauftragte (DSB) bei einer DSFA spielen?
Wann muss ein spanisches Unternehmen die AEPD vor dem Start einer neuen Datenverarbeitung konsultieren?
Wie interagiert das EU-KI-Gesetz mit den DSFA-Anforderungen für KI-Systeme?
Verwandte Leistung
Entdecken Sie unsere Leistungen in diesem Bereich
Verwandte Branchen
Fordern Sie eine persönliche Beratung an
Unsere Experten analysieren Ihre Situation und bieten maßgeschneiderte Lösungen.