Griechenlands Non-Dom-Regime erhebt eine jährliche Pauschalgebühr auf das weltweite Einkommen unabhängig vom Betrag — was Griechenland zur Gewinneroption für HNW-Personen mit über 700K EUR Jahreseinkommen macht, während Spanien Beckham für Führungskräfte mit mittlerem bis hohem Gehalt unschlagbar bleibt
Vollständiger Vergleich zwischen Spaniens Beckham-Gesetz und dem griechischen HNW-Non-Dom-Pauschalsteuerregime (100K EUR/Jahr) plus Investoren-Visum. Rechenbeispiel mit Gründer-Exit, Vergleichstabellen und situativer Befund 2026.
Sonderregime für Entsandte — Beckham-Gesetz (Spanien)
Vorteile
- ✓ Pauschalsatz von 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte bis 600.000 EUR für 6 Jahre
- ✓ Ausländische Einkünfte während der Periode vollständig befreit (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne)
- ✓ Madrid: 0 % Vermögenssteuer + 0 % Erbschaftssteuer = Mbappé-Stack, das günstigste steuerliche Umfeld jeder großen europäischen Wirtschaft
- ✓ Keine feste Mindestzahlung: Steuer nur auf tatsächlich in Spanien erzielte Einkünfte
- ✓ Flexibles Regime kompatibel mit Unternehmertum und Leitungsfunktionen in Startups
Nachteile
- ✗ Auf 6 Jahre begrenzt — unwiderruflicher Ablauf
- ✗ Keine persönlichen Abzüge, Grundfreibetrag oder Rentenbeiträge
- ✗ Ausländische Arbeitseinkünfte über 15 % des Gesamteinkommens führen zum Ausschluss
- ✗ Eingeschränkter Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen während der Beckham-Periode
- ✗ Aktienoptionen: Splitting-Analyse ab dem ersten Tag obligatorisch
Griechisches Non-Dom HNW-Regime + Investoren-Visum (Griechenland)
Vorteile
- ✓ Feste Pauschalgebühr von 100.000 EUR/Jahr für ALLE ausländischen Einkünfte unabhängig vom Betrag
- ✓ Besteuerung auf WELTWEITES Einkommen: egal wie viel Sie verdienen, Sie zahlen die Pauschale (extrem vorteilhaft bei sehr hohen Einkünften)
- ✓ Globale Abdeckung: Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne, internationale Mieteinkünfte aus beliebigen Ländern
- ✓ Familienerweiterung: Ehepartner und nahe Familienangehörige für 20.000 EUR pro zusätzliche Person
- ✓ Dauer: bis zu 15 Jahre
- ✓ Griechisches Investoren-Visum: Immobilienschwellenwert 250.000 EUR für Standardzonen / 400.000-800.000 EUR für Prime-Zonen
- ✓ Keine Vermögenssteuer in Griechenland auf nationaler Ebene
Nachteile
- ✗ Feste Mindestgebühr von 100.000 EUR/Jahr unabhängig von tatsächlichen Einkünften — nachteilig für HNW mit Einkünften unter ~420K EUR/Jahr
- ✗ Griechischer Immobilienkauf für Investoren-Visum erforderlich
- ✗ Kleinere griechische Wirtschaft als Spanien
- ✗ Weniger entwickelte Unternehmensinfrastruktur als Spanien
- ✗ Griechische Einkünfte unterliegen progressiven griechischen Steuersätzen (bis zu 44 %)
- ✗ Das griechische Non-Dom ist neuerer (2020 eingeführt) mit weniger angesammelter Rechtsprechung
Unser Fazit
Der mathematische Kreuzungspunkt zwischen griechischem Non-Dom und Spanien Beckham liegt bei etwa 400.000-700.000 EUR Jahreseinkommen: unterhalb dieser Schwelle ist Beckhams 24 % auf spanisches Einkommen (mit Befreiung ausländischer Einkünfte) effizienter als die Zahlung von 100.000 EUR pauschal. Darüber kann die griechische Pauschale von 100.000 EUR einen effektiven Satz von 10-20 % auf das Gesamteinkommen darstellen — weit unter der ordentlichen Belastung in Spanien. Für Gründer mit mehrere Millionen Euro schweren Unternehmensverkäufen kann Griechenland im Exit-Jahr außerordentliche Steuereffizienz bieten, wenn die Kapitalgewinne ausländischer Herkunft sind.
Die griechische Wette: Wenn die Pauschalgebühr den Prozentsatz schlägt
Das griechische Non-Dom-Regime stellt eine radikal andere Besteuerungsphilosophie als Spaniens Beckham-Gesetz oder Maltas GRP dar: Anstatt Einkünfte zu befreien oder einen niedrigen Prozentsatz auf eine Bemessungsgrundlage anzuwenden, erhebt Griechenland eine feste Jahresgebühr auf alle ausländischen Einkünfte, unabhängig vom Betrag. Ein Steuerpflichtiger mit 300.000 EUR ausländischen Einkünften zahlt dasselbe wie einer mit 30.000.000 EUR: 100.000 EUR.
Diese Struktur schafft einen sehr klaren mathematischen Kreuzungspunkt: Unterhalb eines bestimmten Einkommensniveaus sind andere Regime effizienter; darüber kann das griechische Non-Dom einstellige effektive Sätze auf große Vermögen anbieten.
Spanien: das Beckham-Gesetz im Jahr 2026
Das Beckham-Gesetz — Artikel 93 LIRPF — bietet einen Pauschalsatz von 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte für 6 Jahre. Ausländische Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne, Mieteinkünfte außerhalb Spaniens) werden während der Periode nicht in Spanien besteuert.
| Spanisches Gehalt | Ausländische Einkünfte | Gesamt | Beckham-Steuer | Gesamteffektivsatz |
|---|---|---|---|---|
| 150.000 EUR | 100.000 EUR | 250.000 EUR | 36.000 EUR | 14,4 % |
| 200.000 EUR | 300.000 EUR | 500.000 EUR | 48.000 EUR | 9,6 % |
| 300.000 EUR | 700.000 EUR | 1.000.000 EUR | 72.000 EUR | 7,2 % |
| 300.000 EUR | 2.700.000 EUR | 3.000.000 EUR | 72.000 EUR | 2,4 % |
Der Mbappé + Madrid-Effekt
Die Kombination aus Beckham + 0 % Vermögenssteuer in Madrid + 0 % Erbschaftssteuer in Madrid schafft das günstigste aggregierte steuerliche Umfeld jeder großen europäischen Stadt für das 6-Jahres-Regimefenster.
Griechenland: das HNW Non-Dom-Regime (Artikel 5A CITA)
Griechenland führte sein Hochvermögendes-Non-Dom-Regime 2019 ein (Gesetz 4646/2019) mit Wirkung ab 2020. Funktionsweise:
- Mindestens 7 der letzten 8 Jahre nicht in Griechenland steueransässig gewesen sein
- Pauschalgebühr von 100.000 EUR pro Jahr auf alle ausländischen Einkünfte
- Griechische Einkünfte unterliegen dem ordentlichen progressiven griechischen Satz
- Jedes Familienmitglied: 20.000 EUR zusätzlich pro Person
- Dauer: bis zu 15 Jahre
Mindestinvestition in Griechenland in den ersten 3 Jahren erforderlich.
Griechisches Investoren-Visum: Aktualisierung 2024
| Zone | Minimale Immobilieninvestitionsschwelle |
|---|---|
| Standard-/Nicht-Prime-Zonen | 250.000 EUR |
| Zonen mit hoher Nachfrage | 400.000 EUR |
| Athen, Thessaloniki, Mykonos, Santorin | 800.000 EUR |
Vergleichstabelle: Spanien Beckham vs Griechenland Non-Dom + Investoren-Visum
| Dimension | Spanien — Beckham-Gesetz | Griechenland — Non-Dom 100K + Investoren-Visum |
|---|---|---|
| Satz auf aktive Einkünfte | 24 % spanische Quelle bis 600K EUR | Progressiver griechischer Satz bis ~44 % auf griechische Quelle |
| Ausländische Passiveinkünfte | 6 Jahre befreit | Durch 100K EUR Pauschale/Jahr abgedeckt |
| Jährliche Mindeststeuer | Keine | 100.000 EUR pauschal/Jahr |
| Regimendauer | 6 Jahre | Bis zu 15 Jahre |
| Vorteil bei sehr hohem Einkommen | Ja (ausländische Einkünfte befreit) | Sehr hoch: 100K pauschal egal wie viel |
| Vermögenssteuer | 0 % in Madrid (100 % Ermäßigung) | Keine |
| Erbschaftssteuer | 0 % in Madrid (99 % Ermäßigung) | Sehr niedrige Sätze für direkte Nachkommen |
| Investoren-Visum | Nicht anwendbar | 250K-800K EUR in Immobilien |
| CDI-Netzwerk | Über 100 Abkommen | ~57 Abkommen |
Rechenbeispiel: Gründer mit 3M EUR Exit + 500K EUR Gehalt
Profil: Verkauf ausländischer Unternehmensanteile 3.000.000 EUR + Gehalt spanisches Unternehmen 500.000 EUR.
Unter Beckham-Gesetz (Spanien, Madrid):
| Position | Basis | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|
| Gehalt spanische Quelle | 500.000 EUR | 24 % | 120.000 EUR |
| Kapitalgewinne ausländische Quelle | 3.000.000 EUR | Befreit unter Beckham | 0 EUR |
| Vermögenssteuer (Madrid 0 %) | — | 0 % | 0 EUR |
| Gesamte Steuerlast im Exit-Jahr | 120.000 EUR |
Effektiver Satz: 3,4 % auf 3.500.000 EUR
Unter griechischem Non-Dom:
| Position | Basis | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|
| Pauschale Non-Dom auf alle ausländischen Einkünfte | Pauschal | 100.000 EUR | 100.000 EUR |
| Griechische Einkünfte (keine in diesem Beispiel) | 0 EUR | — | 0 EUR |
| Gesamte Steuerlast im Exit-Jahr | 100.000 EUR |
Effektiver Satz: 2,9 % auf 3.500.000 EUR
Der Vorteil Griechenlands beträgt 20.000 EUR — bescheiden auf diesem Niveau. Der Unterschied verstärkt sich erheblich, wenn das spanische Gehalt 420.000 EUR übersteigt:
| Exit (ausländische Quelle) + Gehalt | Spanien Beckham | Griechenland Non-Dom | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Exit 10M EUR + Gehalt 500K | 120.000 EUR | 100.000 EUR | 20K zugunsten Griechenlands |
| Exit 10M EUR + Gehalt 1M (>600K, 47 % auf Überschuss) | 264.000 EUR | 100.000 EUR | 164K zugunsten Griechenlands |
Wo Griechenland Non-Dom Spanien Beckham klar übertrifft
1. Bei Gesamteinkünften über ~700K-1M EUR/Jahr mit ausländischem Mix: Die griechische Pauschale von 100K EUR kann einen effektiven Satz von 5-15 % auf große Einkünfte darstellen. Unter Beckham gilt 47 % auf den spanischen Teil über 600K EUR.
2. Keine 6-Jahres-Grenze: Für HNW-Personen mit einem geplanten 10-15-jährigen Aufenthalt bietet Griechenland ein fast dreimal längeres Fenster.
3. Effiziente Familienerweiterung: 20.000 EUR pro zusätzliche Person. Für eine Familie von 4 betrüge die Gesamtgebühr 100K + 3×20K = 160K EUR für die gesamte Familie.
4. Große ausländischstämmige Exit-Jahre: Die griechische Pauschale begrenzt die Steuerlast des Jahres auf 100.000 EUR unabhängig vom Betrag des Verkaufs.
Wo Spanien Beckham Griechenland Non-Dom übertrifft
1. Für Führungskräfte mit spanischem Gehalt bis ~420K EUR: Die mathematische Schwelle, bei der die griechische 100K EUR Pauschale dem Beckham 24 % entspricht, liegt bei 417.000 EUR spanischem Gehalt. Darunter ist Beckham günstiger.
2. Keine Mindeststeuergebühr: Unter Beckham kann die Steuer in Jahren mit geringem spanischem Einkommen minimal sein.
3. Größere Wirtschaft und strategischer Hub: Spanien ist die siebtgrößte EU-Wirtschaft, die Griechenland in Bezug auf Arbeitsmarkt und Infrastruktur derzeit nicht ebenbürtig ist.
4. Das Mbappé-Stacking ohne griechisches Äquivalent: Die Kombination aus Beckham + 0 % Vermögenssteuer Madrid + 0 % Erbschaftssteuer Madrid hat kein griechisches Äquivalent.
5. Reiferes und vorhersehbareres Regime: Beckham ist seit 2004 in Kraft mit konsolidierter Rechtsdoktrin. Das griechische Non-Dom datiert von 2020.
Welches Regime für welches Profil?
Wählen Sie Spanien Beckham, wenn: spanisches Gehalt bis ~420.000 EUR/Jahr; Wunsch, in einer großen europäischen Wirtschaft zu leben; Horizont 3-6 Jahre; aktive Nachlassplanung in Madrid.
Wählen Sie Griechenland Non-Dom, wenn: sehr hohe ausländische Einkünfte (>700K EUR/Jahr); 7-15-Jahres-Planungshorizont; großer ausländischstämmiger Unternehmensverkauf geplant; Familienerweiterung zu 20K EUR/Person attraktiv.
Fazit: Der Kreuzungspunkt wird durch das Einkommensniveau bestimmt
Der Vergleich Griechenland vs. Spanien ist im Wesentlichen ein Vergleich zwischen einem Prozentualsatz (24 % auf spanisches Einkommen unter Beckham) und einer Pauschalgebühr (100K EUR auf ausländische Einkünfte unter griechischem Non-Dom):
- Unterhalb von 420K EUR spanischem Einkommen: Spanien Beckham gewinnt
- Zwischen 420K und 700K EUR spanischem Einkommen: ähnlich, hängt vom Mix ab
- Über 700K EUR spanischem Einkommen: Griechenland Non-Dom gewinnt potenziell
BMC empfiehlt eine numerische 10-Jahres-Modellierung, bevor eine Entscheidung zwischen diesen beiden Strukturen getroffen wird. Diese Modellierung muss die aktive Einkommenskomponente, die passive Vermögenskomponente, den Planungshorizont, familiäre Ziele und etwaige Wegzugssteuern aus dem Herkunftsland als integrierte Variablen berücksichtigen — nur dann ergibt sich ein belastbares Ergebnis.
Praktische Überlegungen: Migration, Familie und Compliance
Migrationsanforderungen im Vergleich
Spanien (Beckham-Gesetz): Der Zugang zum Beckham-Regime erfordert einen tatsächlichen Umzug nach Spanien — keine Scheinresidenz. Der Antrag (Formular 149) muss innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in Spanien gestellt werden. Für EU-Bürger ist kein Visum erforderlich; für Nicht-EU-Bürger sind entsprechende Aufenthaltserlaubnisse notwendig.
Griechenland (Non-Dom): Der Antrag auf das Art. 5A-Regime muss bis zum 31. März des Steuerjahres eingereicht werden, in dem das Regime erstmals angewendet wird. Die Einreichung beim zuständigen Finanzamt erfordert detaillierte Unterlagen über den bisherigen Steuerdomizil, Einkommensquellen und geplante Investitionen in Griechenland.
EU-Bürger können ohne Visum in Griechenland wohnen. Nicht-EU-Bürger, die das Non-Dom-Regime nutzen möchten, benötigen entweder die Golden Visa (Investor Visa) oder eine andere Aufenthaltserlaubnis.
Familienplanung: Beckham vs. griechisches Non-Dom
Beckham-Familienextension: Das spanische Recht erlaubt unter bestimmten Umständen, dass Ehepartner und minderjährige Kinder, die ebenfalls nach Spanien ziehen, auch vom Beckham-Regime profitieren können — sofern sie die allgemeinen Bedingungen erfüllen und zuvor nicht in Spanien ansässig waren. Jedes Familienmitglied muss separat einen Antrag stellen. Die steuerliche Behandlung jedes Mitglieds hängt von seinen eigenen Einkommensquellen ab.
Griechisches Non-Dom für die Familie: Das griechische Art. 5A-Regime bietet eine elegante Familienextension: Jedes Familienmitglied, das ebenfalls am Regime teilnehmen möchte, zahlt pauschal EUR 20.000 pro Person zusätzlich. Für eine Familie von 5 Personen (Hauptinhaber + 4 Familienmitglieder) beträgt die Gesamtgebühr 100.000 + 4 × 20.000 = EUR 180.000. Diese Beträge decken alle ausländischen Einkünfte der gesamten Familie ab — ein erheblicher Vorteil für Familien mit mehreren einkommensstarken Mitgliedern.
Interaktion mit Rentenplanung und Altersvorsorge
Unter dem Beckham-Gesetz in Spanien: Ausländische Renteneinkünfte gelten typischerweise als ausländischstämmige Einkünfte und sind daher während der Beckham-Periode befreit. Dies macht das Regime besonders attraktiv für Personen, die im Ruhestand nach Spanien ziehen und ausländische Renteneinkünfte beziehen.
Allerdings sind die Möglichkeiten zur steuerlich begünstigten Einzahlung in spanische Rentensysteme (Pensionskassen) während der Beckham-Periode begrenzt, da keine persönlichen Abzüge zulässig sind.
Unter dem griechischen Non-Dom: Ausländische Renteneinnahmen sind durch die Pauschalgebühr von EUR 100.000 abgedeckt — unabhängig von ihrer Höhe. Für wohlhabende Rentner mit mehreren Rentenquellen (privater Rente, staatlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung) aus verschiedenen Ländern bietet das griechische Regime eine besonders klare und einfache Steuerstruktur.
Wegzugsbesteuerung und Wegzugsplanung
Wegzug aus Spanien nach Beckham: Das Verlassen Spaniens nach dem Beckham-Regime löst in der Regel keine spanische Wegzugsbesteuerung auf ausländische Vermögenswerte aus, sofern der Steuerpflichtige nicht zu einem gewöhnlichen spanischen Steuerresidenten geworden ist. Allerdings können nicht realisierte Kapitalgewinne auf spanische Vermögenswerte (wie Immobilien oder Unternehmensanteile in Spanien) bei Wegzug relevant werden.
Wegzug aus Griechenland nach Art. 5A: Der Wegzug aus Griechenland beendet das Non-Dom-Regime. Griechenland hat keine allgemeine Wegzugsbesteuerung auf ausländische Vermögenswerte. Kapitalgewinne auf griechische Immobilien können bei Veräußerung relevant sein.
Für Steuerpflichtige aus Ländern mit strengen Wegzugsbesteuerungsregeln (z.B. Deutschland) müssen vor der Verlegung des Steuerdomizils nach Spanien oder Griechenland die Auswirkungen der nationalen Wegzugsbesteuerung analysiert werden. In Deutschland beispielsweise kann der Wegzug eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft eine Besteuerung der stillen Reserven auslösen.
Kumulativer Steuervergleich über 15 Jahre
Für HNW-Investoren mit einem langfristigen Planungshorizont ist die kumulierte Steuerbelastung über 15 Jahre entscheidender als der Jahresvergleich.
Profil: Investor mit EUR 1,5M Jahreseinkommen (EUR 500K spanisches Gehalt + EUR 1M ausländische Dividenden)
Unter Spanien Beckham (6 Jahre), dann ordentliches IRPF (Jahre 7-15):
- Jahre 1-6: 24 % × 500K = EUR 120K/Jahr = EUR 720K gesamt. Ausländische Dividenden befreit.
- Jahre 7-15: Spanisches IRPF auf 500K Gehalt ≈ EUR 200K/Jahr; Sparsteuer auf 1M Dividenden ≈ EUR 230K/Jahr. Total p.a.: ca. EUR 430K. × 9 Jahre = EUR 3,87M.
- Gesamt 15 Jahre: ca. EUR 4,59M.
Unter Griechenland Non-Dom (15 Jahre):
- Jedes Jahr: EUR 100K Pauschalgebühr auf ausländische Einkünfte + griechisches Einkommen (hier angenommen kein griechisches Einkommen aus der spanischen Gesellschaft, da Aktivität verlagert).
- Griechisches IRPF auf EUR 500K Gehalt (wenn in Griechenland umstrukturiert): ca. EUR 195K-220K/Jahr.
- Total: EUR 295K-320K/Jahr × 15 Jahre = ca. EUR 4,4-4,8M.
Bei gleichem Einkommensprofil sind beide Strukturen über 15 Jahre ähnlich effizient, wenn das Gehalt vollständig in Griechenland verarbeitet wird. Der Griechen-Vorteil entsteht bei sehr hohen ausländischen Einkünften und niedrigem griechischem Aktiveneinkommensanteil.
Profil: Reiner Investor mit EUR 3M Jahresdividenden (100 % ausländische Quelle, kein Aktiveneinkommen)
Unter Spanien Beckham (6 Jahre), dann ordentlich (Jahre 7-15):
- Jahre 1-6: EUR 0 (ausländische Dividenden befreit unter Beckham). Gesamt: EUR 0.
- Jahre 7-15: Sparsteuer 19-28 % auf EUR 3M = ca. EUR 570K-840K/Jahr. × 9 Jahre = EUR 5,1-7,6M.
- Gesamt 15 Jahre: EUR 5,1-7,6M.
Unter Griechenland Non-Dom (15 Jahre):
- Jedes Jahr: EUR 100K Pauschalgebühr. × 15 Jahre = EUR 1,5M.
- Gesamt 15 Jahre: EUR 1,5M.
Vorteil Griechenland: EUR 3,6-6,1M über 15 Jahre. Für reine Passiv-Investoren mit sehr großen ausländischen Portfolios ist Griechenland bei langem Zeithorizont wesentlich effizienter.
Wichtige steuerliche Wechselwirkungen für deutschstämmige HNW
Deutschland gehört zu den Ländern mit den strengsten Regelungen für internationale Steuerplanung. Für deutschstämmige HNW (d.h. frühere Steuerresidenten Deutschlands) sind beim Umzug nach Spanien oder Griechenland folgende deutsche Regelungen besonders relevant:
- § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung): Beim Wegzug aus Deutschland werden auf Anteile an Kapitalgesellschaften (≥ 1 % Beteiligung) die stillen Reserven besteuert, als ob eine Veräußerung stattgefunden hätte. Der Steuersatz ist der persönliche Einkommensteuersatz (ca. 45 % einschließlich Solidaritätszuschlag) auf die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert. Bei EU-Umzug kann die Zahlung aufgeschoben werden (zinsfrei), fällig bei tatsächlicher Veräußerung.
- § 2 AStG (Erweiterte beschränkte Steuerpflicht): Personen, die aus Deutschland in Niedrigsteuerländer umziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben, können bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleiben. Spanien und Griechenland sind keine klassischen “Niedrigsteuerländer” im Sinne dieser Norm, aber die Analyse muss für jeden Einzelfall durchgeführt werden.
- § 4 AStG: Für Erbschaften und Schenkungen nach dem Wegzug gelten unter Umständen deutsche Steuerregeln weiterhin, wenn die betreffenden Vermögenswerte in Deutschland belegen sind oder der Erblasser/Schenker innerhalb von 10 Jahren nach dem Wegzug verstirbt/schenkt.
Diese deutschen Regelungen unterstreichen, warum für deutschstämmige Kunden die Planung eines Umzugs nach Spanien oder Griechenland umfassende rechtliche und steuerliche Beratung sowohl in Deutschland als auch im Zielland erfordert.
Für eine personalisierte Analyse lesen Sie unseren Beckham-Gesetz-Leitfaden 2026 oder sprechen Sie mit unserem internationalen Steuerteam.
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