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V4968-16 ·16. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Spanien kann das Vermögen norwegischer Residenten über indirekten Immobilienbesitz besteuern

Ein in Norwegen ansässiger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er in Spanien der Vermögensteuer unterliegt, wenn er indirekt über eine spanische Gesellschaft Immobilieneigentum hält. Die DGT entschied, dass gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen eine Steuerpflicht besteht, wenn eine wesentliche Beteiligung vorliegt oder das Gesellschaftsvermögen überwiegend aus Immobilien besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Norwegen und stellt klar, dass indirekt gehaltene Immobilienvermögen über Gesellschaften der spanischen Vermögensteuer unterliegen können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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