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V4454-16 ·17. Oktober 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Minderung negativer Einkünfte bei der Übertragung von Beteiligungen umfasst auch indirekt übertragene Gesellschaften

Eine anfragende Gesellschaft erkundigt sich, ob die Minderung negativer Einkünfte durch die Übertragung einer Tochtergesellschaft (A) auch auf ihre eigenen Tochtergesellschaften (A1 und A2) Anwendung findet. Die DGT stellt klar, dass die Minderungsregel für alle Gesellschaften gilt, die infolge der Übertragung nicht mehr Teil des steuerlichen Konzerns sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Minderung von Verlustvorträgen bei der Übertragung von Beteiligungen weit auszulegen ist und alle Gesellschaften erfasst, die durch die Transaktion aus dem steuerlichen Konzernverbund ausscheiden, unabhängig davon, ob die Übertragung direkt oder indirekt erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-10-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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