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V4022-15 ·16. Dezember 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rückerstattung von Quellensteuern in Marokko hängt von der Qualifizierung als Lizenzgebühren oder Betriebsgewinne ab

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich nach der Rückerstattung einer in Marokko einbehaltenen Quellensteuer von 10 % auf dort erbrachte Dienstleistungen. Die DGT erläutert, dass bei der Qualifizierung als Lizenzgebühren eine Quellensteuer von bis zu 10 % rechtmäßig sein kann. Handelt es sich jedoch um Betriebsgewinne ohne Betriebsstätte, ist die Quellensteuer unzulässig und der Erstattungsanspruch muss in Marokko geltend gemacht werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung der Dienstleistungen bestimmt maßgeblich, ob eine Quellensteuer nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Marokko zulässig ist oder zurückgefordert werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-12-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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