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V3775-16 ·8. September 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine ausdrückliche Erwähnung ausländischer Beteiligungen im Gesellschaftszweck erforderlich

Die Anfragende möchte wissen, ob ihr Gesellschaftszweck explizit angeben muss, dass die beteiligten Unternehmen ausländisch sind, um das Regime für ausländische Wertpapierhaltungsgesellschaften anzuwenden. Die DGT stellt klar, dass ein Gesellschaftszweck, der die Verwaltung von Beteiligungen umfasst, ausreichend ist, ohne dass die ausländische Herkunft der Beteiligungen ausdrücklich erwähnt werden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung erleichtert die Gestaltung des Gesellschaftszwecks, da keine spezifischen Verweise auf die ausländische Staatsangehörigkeit der Tochtergesellschaften notwendig sind, solange die Verwaltung von Beteiligungen abgedeckt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-09-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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