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V3775-15 ·30. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Quellensteuerabzug bei der Körperschaftsteuer auf Zinsen aus Zahlungsaufschüben im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob sein Kunde 21 % Quellensteuer auf Confirming-Zinsen aufgrund von Zahlungsaufschüben einbehalten muss. Die DGT stellt klar, dass keine Abzugspflicht besteht, wenn diese Zinsen aus dem Aufschub von Geschäftsvorgängen resultieren, die im Rahmen der gewöhnlichen wirtschaftlichen Tätigkeit getätigt wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen keine Quellensteuer auf Zinsen abführen, sofern diese Zinsen direkt mit der Durchführung der regulären Geschäftstätigkeit und nicht mit der bloßen Kapitalanlage zusammenhängen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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