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V3683-20 ·29. Dezember 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes für Teilspaltungen bei der Übertragung eines wirtschaftlichen Zweigs mit wirtschaftlicher Autonomie

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob eine Abspaltung von Geschäftsbereichen unter das Sonderregime der Körperschaftsteuergesetzgebung (LIS) fallen kann und ob hierfür wirtschaftlich begründete Gründe vorliegen müssen. Die DGT stellt klar, dass das übertragene Vermögen einen eigenständigen Geschäftszweig bilden muss und die Transaktion nicht primär der Steuervermeidung oder dem Erlangung steuerlicher Vorteile dienen darf.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Teilspaltungen und betont die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Substanz sowie die Abwesenheit von rein steuerlichen Gestaltungsmotiven.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-12-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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