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V3583-20 ·17. Dezember 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten setzt vergleichbare Steuer in Zielland voraus

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob Mitarbeiter, die nach Paraguay entsandt werden, die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass mangels eines Informationsaustauschabkommens mit Paraguay nachgewiesen werden muss, dass im Zielland eine Steuer mit ähnlicher Art wie die Einkommensteuer (IRPF) erhoben wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Befreiung von der spanischen Einkommensteuer für Auslandstätigkeiten ist an die Existenz einer vergleichbaren Steuer im Tätigkeitsstaat gebunden, insbesondere wenn kein automatischer Informationsaustausch besteht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-12-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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