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V3410-20 ·24. November 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Sonderregimes der Einkommensteuer bei Wohnsitz in Spanien innerhalb der letzten zehn Steuerperioden

Ein portugiesischer Staatsbürger, der zwischen 2006 und 2013 in Spanien ansässig war, erkundigt sich, ob er bei seiner Rückkehr im Jahr 2020 das Sonderregime des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzung nicht erfüllt ist, in den vorangegangenen zehn Steuerperioden nicht in Spanien ansässig gewesen zu sein.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeit ein, das steuerliche Sonderregime für Rückkehrer zu nutzen, wenn in den letzten zehn Jahren bereits eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien vorlag.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-11-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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