Zum Inhalt springen
V3389-16 ·18. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zivilgesellschaften können das System der Einkommenszurechnung anwenden, wenn sie ihre Auflösung für 2016 vereinbaren

Eine Zivilgesellschaft, die ab 2016 die Voraussetzungen für die Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz erfüllt, fragt an, ob sie die neunzehnte Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass das System der Einkommenszurechnung beibehalten werden kann, sofern die Auflösung und Liquidation innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres 2016 vereinbart wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht es Zivilgesellschaften, unter bestimmten Bedingungen das System der Einkommenszurechnung anstelle der Körperschaftsteuer beizubehalten, sofern die Auflösung zeitnah im Jahr 2016 erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt