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V3231-23 ·13. Dezember 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zahlungen an in Italien ansässige Referenten sind in Spanien ohne Betriebsstätte steuerfrei

Eine Einheit erkundigte sich nach der Steuerabzugspflicht bei der Bezahlung eines in Italien ansässigen Universitätsprofessors für einen Vortrag. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Italien nur in Italien steuerpflichtig sind, es sei denn, der Fachmann unterhält eine Betriebsstätte in Spanien.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und bestätigt die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zur Vermeidung von Steuerabzügen in Spanien, sofern keine Betriebsstätte vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-12-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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