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V3157-15 ·20. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kapitalerträge aus Aktienverkäufen eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen sind nur in Deutschland steuerpflichtig

Ein in Deutschland steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, wo die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien eines US-Unternehmens, die bei einem spanischen Institut hinterlegt sind, zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland der Gewinn nur im Ansässigkeitsstaat des Veräußerers besteuert werden darf.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland, wonach Kapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien primär im Wohnsitzstaat des Veräußerers steuerpflichtig sind, unabhängig vom Ort der Verwahrung der Wertpapiere.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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