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V3156-17 ·5. Dezember 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte eines nicht ansässigen Gesellschafters aus landwirtschaftlicher Nutzung in Spanien unterliegen der Einkommensteuer für Nichtansässige

Eine Genossenschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung eines in Deutschland ansässigen Mitglieds, das Oliven von einem Grundstück in Spanien liefert. Die Finanzbehörde stellt fest, dass es sich bei den Einkünften aus einem in Spanien gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb um Einkünfte handelt, die dem Nichtansässigen über eine Betriebsstätte unter der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) zu unterliegen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einstufung von landwirtschaftlichen Erträgen für ausländische Gesellschafter und bestätigt die Anwendung des Betriebsstättenprinzips bei landwirtschaftlicher Nutzung in Spanien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-12-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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