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V3150-15 ·19. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Provision der Vergütung einer Repräsentationsagentur kann von der IRNR-Quellensteuer befreit sein, sofern kein Betriebsstätte vorliegt

Der Anfragende erkundigt sich, ob auf die an eine Künstleragentur gezahlte Provision die IRNR (Nichtansässigensteuer) einzubehalten ist. Die DGT stellt klar, dass die Gewinne gemäß dem OECD-Musterabkommen von der Steuer befreit sind, wenn die Provision für eine Vermittlungstätigkeit gezahlt wird und die Agentur keine Betriebsstätte in Spanien unterhält.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Vermittlungsprovisionen im grenzüberschreitenden Kontext und betont die Bedeutung der Betriebsstättenklausel zur Vermeidung der Quellensteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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