Zum Inhalt springen
V3140-23 ·4. Dezember 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung von Gesellschaftsanteilen kann unter dem Regime der steuerlichen Neutralität stehen, sofern die Anforderungen des LIS erfüllt sind

Eine natürliche Person beabsichtigt, einen Anteil von 19,67 % an einer Gesellschaft in eine Immobiliengesellschaft einzubringen, um die Anwendbarkeit des Regimes der steuerlichen Neutralität zu prüfen. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, wenn die Beteiligungs- und Besitzvoraussetzungen erfüllt sind, sofern die übernehmende Gesellschaft nicht primär in der Verwaltung von Immobilien- oder Mobilienvermögen tätig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht die steuerneutrale Umstrukturierung von Beteiligungen, sofern die übernehmende Gesellschaft keine reine Vermögensverwaltung ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt