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V3136-19 ·11. November 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Eröffnung eines Girokontos durch Gebietsfremde löst keine IRNR-Steuerpflicht aus

Ein nicht ansässiger Unternehmer erkundigt sich, ob die Eröffnung eines Kontos in Spanien zur Vereinnahmung von Einkünften aus ausländischen Tätigkeiten steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass das Konto und die Überweisungen selbst nicht steuerpflichtig sind, die anfallenden Zinsen jedoch der beschränkten Quellensteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die bloße Kontoführung in Spanien für Nichtansässige keine unmittelbare Steuerpflicht für die Nichtansässigensteuer (IRNR) begründet, wobei die Besteuerung der Zinserträge den jeweiligen Abkommensregeln folgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-11-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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