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V3048-14 ·7. November 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erbschaften einer in Liechtenstein ansässigen Einheit unterliegen der IRNR als Veräußerungsgewinne

Eine in Liechtenstein ansässige Stiftung erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Erbschaften in Spanien. Die DGT stellt fest, dass Liechtenstein als Steueroase gilt und kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, weshalb die Erbschaft als Veräußerungsgewinn der IRNR unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die steuerliche Belastung für Erben in Nicht-EU-Staaten ohne Abkommen, wobei Erbschaften statt der Erbschaftsteuer als Einkünfte aus privatem Vermögensvermögen behandelt werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-11-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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