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V3022-20 ·6. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Möglichkeit der Anwendung des Sonderregimes für Fusionen bei grenzüberschreitenden Vorgängen unter bestimmten Bedingungen

Ein anfragendes Unternehmen plant eine Verschmelzung durch Übernahme, bei der die übernehmende Gesellschaft eine italienische Gesellschaft ist und die Vermögenswerte in Spanien einer Betriebsstätte zugeordnet sind. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen könnte, sofern die Anforderungen des Gesetzes 3/2009 erfüllt sind und wirtschaftlich begründete Gründe vorliegen. Zudem wurden das Vorliegen einer Betriebsstätte sowie die Nichtunterwerfung unter die MwSt. und die Steuer auf das Erwerbseinkommen (ITPAJD) analysiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bietet Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Umstrukturierungen und präzisiert die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung von Fusionen unter Berücksichtigung der Betriebsstättenproblematik.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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