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V2996-17 ·20. November 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Andorranische Kapitalrenten bei der Altersvorsorge unterliegen in Spanien der Steuerpflicht

Ein in Spanien steueransässiger Bürger erkundigt sich, ob eine aus Andorra als Kapitalleistung erhaltene Altersvorsorge der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um eine staatliche öffentliche Rente handelt und die Besteuerungsbefugnis gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen ausschließlich Spanien zusteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Kapitalzahlungen aus der andorranischen Altersvorsorge für in Spanien ansässige Personen der spanischen Einkommensteuer unterliegen, da sie nicht unter die Regelungen für staatliche Renten fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-11-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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